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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Adoptionen in Deutschland (G-SIG: 16011523)

Statistische Angaben zu Adoptionen inländischer und ausländischer Kinder, Gründe für sinkende Adoptionszahlen, Herkunft adoptierter Kinder (sozialer Hintergrund, anonyme Geburt, Babyklappe), Pflegefamilie, Gründe für Auslandsadoptionen, Informationsangebote, Adoptionsvermittlung, Anerkennungszeiten für Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Auswirkungen des Haager Übereinkommens, Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare, gesetzliche Regelung für heterologe Insemination <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

18.01.2007

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/388013. 12. 2006

Adoptionen in Deutschland

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Michael Kauch, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe der Jugendhilfe. Adoptionen stellen in ihrer klassischen Form der Kindesannahme durch nicht verwandte Personen eine Form der Jugendhilfemaßnahmen für Kinder und Jugendliche dar, die nicht dauerhaft bei ihren leiblichen Eltern leben können.

In Deutschland wurden im Jahr 2005 insgesamt 4 762 Kinder und Jugendliche adoptiert. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 6 Prozent weniger als im Vorjahr (5 072). Insgesamt hat sich die Zahl der Adoptionen seit 1993 um 45 Prozent verringert. Während im Jahr 1993 der Anteil der Stiefkind- und Verwandtenadoptionen bei 53 Prozent lag, stieg er bis zum Jahr 2005 auf rund 61 Prozent an. 2005 sank der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander „fremd“ waren, von 47 Prozent auf 39 Prozent.

40 Prozent aller 2005 adoptierten Kinder und Jugendlichen waren unter 6 Jahre alt, 30 Prozent zwischen 6 und 11 Jahre und 30 Prozent 12 Jahre oder älter. 1 453 bzw. 31 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Für 2006 ist von weiter sinkenden Adoptionszahlen zumindest im Bereich der Fremdadoptionen im Inland auszugehen. Während 1994 noch 1 414 junge Menschen zur Adoption frei gegeben wurden, waren es im Jahr 2005 noch 771, dies entspricht einem Rückgang von 46 Prozent; im Vergleich zum Vorjahr liegt ein Rückgang von 12 Prozent vor. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen insgesamt 9 324 Adoptionsbewerbungen vor (7 Prozent weniger als 2004). Rein rechnerisch standen damit einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen 12 mögliche Adoptiveltern gegenüber.

Drucksache 16/3880 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesrepublik Deutschland wurde 2002 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993. Ziele der Haager Konvention sind die Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen, insbesondere die Verhinderung von Kindeshandel durch Beachtung fachlicher Standards, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Bei welchen Stellen werden in Deutschland Statistiken über Inlands- und Auslandsadoptionen geführt?

2

Wie hat sich, jeweils getrennt nach Inlands- und Auslandsadoptionen (Fachstellen/private Adoptionen), die Zahl der jährlich adoptierten Kinder und Jugendlichen während der letzten 10 Jahre entwickelt?

3

Wie stellt sich die Entwicklung der Inlands- und Auslandsadoptionen in Deutschland im internationalen Vergleich – insbesondere im europäischen und im Vergleich zu den Vereinigten Staaten – dar?

4

Welche Eltern geben aus welchen Gründen bei welchem sozialen Hintergrund ihre Kinder zur Adoption frei, und wie stellt sich die Entwicklung während der letzten Jahre dar?

5

Wie viele Adoptionen betrafen Kinder, die im Rahmen einer anonymen Geburt zur Welt gekommen oder in einer Babyklappe abgegeben worden waren, und nach welchem Zeitraum bzw. in welchem Alter wurden diese hauptsächlich adoptiert?

6

Welche Erkenntnisse liegen über die Ursachen für die zurückgehenden Adoptionsbewerbungen vor?

7

Wie lange dauert aufgrund welcher Ursachen durchschnittlich ein Adoptionsverfahren im Inland, und wie stellt sich im Vergleich die Verfahrensdauer in europäischen bzw. nichteuropäischen Staaten dar?

8

Wie sind Adoptionen in anderen EU-Mitgliedstaaten geregelt, und inwieweit gibt es für bestimmte Fälle ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren?

9

Welche Studien liegen darüber vor, wie sich umfassende staatliche Hilfen, niedrigschwellige Angebote für Familien und die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien oder Heimen auf die Zahl der Adoptionen ausgewirkt haben?

10

Welches sind die hauptsächlichen Gründe für die Ablehnung von Adoptionsbewerbern?

11

Welches sind die Motive, die Eltern zu Auslandsadoptionen bewegen, und welches sind die Alters- und sozialen Gruppen, die sich für eine Auslandsadoption – sei es durch anerkannte Vermittlungsstellen oder auf privatem Weg – entscheiden, und inwiefern liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Eltern dann, wenn sie kein Kind in Deutschland adoptieren können bzw. dürfen, eine Auslandsadoption anstreben?

12

Welche Informations- und Beratungsangebote stehen den Adoptionswilligen mit Blick auf Inlands- und Auslandsadoptionen zur Verfügung, und in welchem Umfang wurden sie während der letzten 10 Jahre jeweils genutzt?

13

Wie hoch ist der Anteil derjenigen Adoptionsbewerber, die sich zugleich für eine Inlands- und Auslandsadoption bewerben, an der Gesamtzahl der Adoptionsbewerber, und wie ist die Kooperation zwischen den örtlichen Vermittlungsstellen und den Auslandsvermittlungsstellen ausgestaltet?

14

In welchem Umfang informieren Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen Adoptionswillige über die Möglichkeiten der Auslandsadoption, um dem Wunsch der Adoptionsbewerber nach einem Adoptivkind zu entsprechen?

15

Wie erklärt sich die Bundesregierung die relative Zunahme der Verwandten- und Stiefkindadoptionen bei der Gesamtzahl der jährlichen Adoptionen, und in welchem Verwandtschaftsgrad standen die Adoptierenden zu den adoptierten Kindern und Jugendlichen?

16

In wie vielen Fällen lag vor Verwandten- bzw. Stiefkindadoption eine Verletzung der Unterhaltspflicht durch den zum Barunterhalt verpflichteten leiblichen Elternteil vor?

17

In welchem Umfang werden Kinder von ihren Pflegeeltern adoptiert, und wie viel Prozent der adoptierten Kinder lebten zuvor in einem Heim bzw. Kinderschutzhaus?

18

Wie lange halten sich Kinder durchschnittlich vor der Adoptionsvermittlung in Heimen auf, und inwieweit bestehen Möglichkeiten, die Verweildauer zu reduzieren?

19

Wie viele Kinder und Jugendliche sind schätzungsweise in Vollzeitpflege oder in Heimen untergebracht?

20

Wie viele für eine Adoption vorgemerkte Kinder in welcher Altersgruppe und nach Geschlecht getrennt hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit, welches sind die Hauptherkunftsländer, und inwiefern hat sich die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder mit Migrationshintergrund seit 1993 verändert?

21

Inwieweit liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Eltern mit Migrationshintergrund Kinder adoptiert haben, die ebenfalls einen Migrationshintergrund aufwiesen?

22

Wie viele Adoptionen wurden jeweils von den Jugendämtern und Landesjugendämtern auf der einen und von weiteren zur Adoptionsvermittlung berechtigten Stellen auf der anderen Seite (u. a. Diakonisches Werk, Deutscher Caritasverband, Internationaler Sozialdienst) während der letzten 10 Jahre vermittelt?

23

In welchem Umfang wird gezielt ermittelt, für welche Kinder in stationärer Unterbringung in der Jugendhilfe eine Annahme als Kind in Betracht kommt, und in welchem Umfang hat die zentrale Adoptionsstelle die Untersuchungen bei den Heimkindern veranlasst oder selbst durchgeführt?

24

In welchem Umfang und mit welchem Ziel wird von der Adoptionseignungsprüfung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, das Anwendung finden soll, wenn eine erzieherische Hilfe außerhalb der Familie langfristig zu leisten und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht erwartet werden kann, Gebrauch gemacht, und welche Möglichkeiten bestehen, den Anwendungsbereich der Adoptionseignungsprüfung zu erweitern?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, Adoptionen angesichts der großen Zahl von Pflegekindschaften zu erleichtern?

26

Stellt es aus Sicht der Bundesregierung eine Ungleichbehandlung dar, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Pflegekind aufnehmen können, ihnen jedoch das gemeinsame Adoptionsrecht verwehrt wird?

Wenn ja, welche sachlichen Gründe liegen für die Ungleichbehandlung vor?

27

Sind während der letzten Jahre angesichts der zunehmenden Veränderung familiärer Strukturen (Einelternfamilien, Patchworkfamilien, living apart together, d. h. bei unterschiedlichem Wohn- und Arbeitsort), des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auch für Kinder unter 3 Jahren oder auch der Einführung des Elterngeldes geänderte Maßstäbe an die Eignung der Adoptionsbewerber anzulegen?

28

In wie vielen Fällen erhalten Pflegeeltern die Vormundschaft für die bei ihnen betreuten Kinder, welches sind die Gründe der Jugendämter, die Vormundschaft beim Jugendamt zu belassen, und wie beurteilt die Bundesregierung die ablehnenden Stellungnahmen der Jugendämter?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von Pflegekindschaft und Adoption mit Blick auf das Kindeswohl, die Interessen der Eltern, mögliche Jugendhilfemaßnahmen sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1988, wonach die Adoption eines Kindes dem Pflegekindschaftsverhältnis vorzuziehen sei?

30

Inwieweit liegen Erhebungen hinsichtlich der Gründe für die Freigabe eines Kindes zur Adoption vor?

31

Welche Beratungsangebote – insbesondere auch Onlineangebote – stehen Frauen zur Verfügung, um sich möglichst anonym auch über die Möglichkeit der Freigabe ihres Kindes zur Adoption beraten zu lassen?

32

Wie hoch sind die Kosten für Eltern, die regelmäßig für Inlands- und Auslandsadoptionen anfallen, und wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, dass diese Kosten künftig steuerlich berücksichtigungsfähig sein sollen?

33

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorschriften zur Adoption ein Vollzugsdefizit, und falls ja, wo ist dieses angesiedelt und wie könnte dies behoben werden?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle – insbesondere die fachliche – und sachliche Ausstattung der öffentlichen und der staatlich anerkannten Ansprechpartner für Adoptionen (Jugendämter, Landesjugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen) und die Einbindung von qualifizierten Fachstellen?

35

Welches sind die Hauptberufsgruppen, die sich mit der Adoptionsvermittlung als Fachkräfte befassen (z. B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kinderärztinnen und -ärzte)?

36

Wie werden insbesondere Sozialpädagogen und -pädagoginnen auf ihre Tätigkeit im Jugendamt und den Adoptionsvermittlungsstellen auch in juristischer Hinsicht im Rahmen der Ausbildung bzw. durch Fort- und Weiterbildung vorbereitet?

37

Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Adoptionsvermittlung mit Kenntnissen der einschlägigen Gesetze und der Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis vertraut gemacht?

38

Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, für Adoptiveltern die Anerkennungszeiten für Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur im Zeitraum vom 1. bis zum 3. Lebensjahr zu gewähren, sondern flexibel für jeweils 3 Jahre, die im Zeitraum vom 1. bis zum 8. Lebensjahr des Adoptivkindes liegen können, weil Adoptiveltern die Adoptivkinder meist nicht ab dem 1. Lebensjahr betreuen und so nach der geltenden Rechtslage von den Anerkennungszeiten nicht voll profitieren können?

39

Wie hoch ist der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen, die im Ausland adoptiert werden und derjenige von Kindern und Jugendlichen, die zunächst zur Pflege den Adoptiveltern anvertraut werden, und deren Adoptionsverfahren im Inland durchgeführt wird?

40

Sind nach der Ratifizierung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 zahlenmäßige Veränderungen bei Auslandsadoptionen der Vertragsstaaten zu verzeichnen?

41

In wie vielen Fällen wurden Anerkennungen einer Auslandsadoption mit welcher Begründung während der letzten 10 Jahre abgelehnt?

42

Welche Erkenntnisse über die Entwicklung des Kinder- bzw. Adoptionshandels liegen der Bundesregierung vor, wo verläuft die Grenze zwischen Privatadoption und Kinderhandel, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hiergegen ergriffen bzw. wird sie ergreifen?

43

Wie viele Stiefkindadoptionen durch Lebenspartner im Rahmen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts hat es seit 1. Januar 2005 gegeben?

44

Hat sich die Bundesregierung für eine Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 mit dem Ziel eingesetzt, ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, wird die Bundesregierung entsprechende Initiativen zur Änderung des europäischen Übereinkommens ergreifen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

45

Liegen der Bundesregierung sozial- und erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse über die Erfahrungen mit gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern vor?

Wenn ja, welche sind dies und wie bewertet die Bundesregierung diese im Hinblick auf das Kindeswohl bei einem möglichen vollen Adoptionsrecht durch gleichgeschlechtliche Paare?

46

Stellt es aus Sicht der Bundesregierung eine Ungleichbehandlung dar, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Pflegekind aufnehmen können, ihnen jedoch das gemeinsame Adoptionsrecht verwehrt wird?

47

Hält die Bundesregierung es für sachlich gerechtfertigt, dass für lesbische Lebenspartnerinnen die heterologe Insemination in Deutschland durch ärztliches Standesrecht weitgehend ausgeschlossen ist und sie keinen Rechtsanspruch auf Zugang zu Samenbanken haben?

Wenn ja, warum?

48

Wird sich die Bundesregierung für eine einheitliche gesetzliche Regelung zur heterologen Insemination einsetzen (insbesondere für nicht verheiratete oder lesbische Paare) und die Überlegungen aus der 14. Wahlperiode für ein Fortpflanzungsgesetz wieder aufgreifen?

49

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung bei der heterologen Insemination derzeit Rechtsunsicherheit, insbesondere in Bezug auf das Abstammungsrecht des Kindes und mögliche Unterhalts- oder Erbansprüche?

Wenn ja, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen?

Berlin, den 13. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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