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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege (G-SIG: 16012112)

Geplanter Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, öffentliche Mittel von Bund, Ländern bzw. Kommunen, Rechtsfragen und Handlungsaufträge, Qualifikation der Tagespflegepersonen, Wahlfreiheit der Eltern zwischen Kindertagespflegeperson und Kindertagesstätte, Entgelte, Kooperationsmöglichkeiten, Behandlung des Ersatzes der Aufwendungen an Tagespflegepersonen als Einkommen aus selbstständiger Arbeit mit Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht, Auswirkungen der Änderungen, Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

29.05.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/530109. 05. 2007

Die einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Carl-Ludwig Thiele, Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Tagespflege, d. h. die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter ist fester und unverzichtbarer Bestandteil familienergänzender Kindertagesbetreuung in Deutschland. Sie stellt ein der Kindertagesstätte ähnliches, besonders flexibles Angebot im familiären Rahmen sicher. Tagespflege findet regelmäßig und gegen Entgelt statt. Selbstständige Tagesmütter- und -väter bieten Betreuungsmöglichkeiten, die mehr Individualität und mehr Flexibilität als Krippen, Kindergärten und Kinderhorte erlauben. Die schlechte Versorgung institutioneller Kinderbetreuung vor allem in den westlichen Bundesländern für Kinder unter drei Jahren, fehlende Flexibilität der institutionellen Betreuungsangebote und der Wunsch und die Notwendigkeit, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu verbinden, führen zu einer verstärkten Inanspruchnahme von Tagespflege. Neben der Individualität und Flexibilität zeichnet sich die Kindertagespflege durch eine enge Bindung zwischen Kind und Tagespflegeperson aus. Kinder unter drei Jahren sind auf verlässliche Bezugspersonen angewiesen, um sich den Alltag zu erschließen. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurde die Kindertagespflege den Tageseinrichtungen 2005 gleichgestellt. Insbesondere wurde die Bildung, Erziehung und Betreuung als familienunterstützende und -ergänzende Aufgabe der Kindertagespflege festgeschrieben (§§ 22 f. SGB VIII).

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege ist eine originäre Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe in den Kommunen. Öffentliche Tagespflegeverhältnisse werden, nach den §§ 22 ff. SGB VIII von einem Träger der öffentlichen oder der freien Jugendhilfe vermittelt, ausgestaltet und fachlich begleitet, sowie teilweise öffentlich finanziert. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist für Kinder auch unter drei Jahren vorzuhalten, damit Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) auch tatsächlich ausüben können.

Pflegegelder aus öffentlichen Kassen an Tagespflegepersonen sind bislang einkommenssteuerfrei und damit auch rentenversicherungsfrei, wenn die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig betrieben wird (vgl. zur einkommenssteuerlichen und rentenversicherungsrechtlichen Situation von Müttern und Vätern in der Tagespflege auch Bundestagsdrucksache 14/7406 und 14/7725). Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2007 (IV C 3 – S 2342/ 07/0001) sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die laufenden Geldleistungen, die die Tagespflegeperson für die Erstattung des Sachaufwandes und die Förderungsleistung erhält, als steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG qualifiziert werden. Dies soll unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der vereinnahmten Mittel gelten. Die Erstattungen an die Tagespflegeperson für die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie hälftig für die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung durch den Träger der Jugendhilfe sollen zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören. Ferner soll bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einahmen 300 Euro je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wobei sich die Pauschale auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Kind und Tag beziehen und bei geringerer Betreuungszeit anteilig zu kürzen ist. Es soll der Tagespflegeperson allerdings unbenommen bleiben, die tatsächlichen Aufwendungen etwa für Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände, Literatur, Kommunikationskosten u. a. nachzuweisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

In welchem Umfang wird sich der Bund finanziell an dem geplanten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren beteiligen, und in welchem Umfang werden Mittel für die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt?

2

Welches sind die wesentlichen Aussagen des aktuellen Gutachtens des Deutschen Vereins zu „Rechtsfragen der Finanzierung von Kindertagesplätzen aus öffentlicher Hand unter Einbeziehung von arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Faktoren“, welche Handlungsaufträge ergeben sich hieraus für die Bundesregierung, und wann und in welcher Form werden diese umgesetzt?

3

In welchem Umfang soll die Tagespflege im Rahmen des geplanten Ausbaus des Angebots von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren mit Blick auf das in § 5 SGB VIII verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern verstärkt mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, und falls ja, in welchem Umfang soll dies seitens des Bundes, der Länder bzw. Kommunen übernommen werden?

4

Wie soll eine bundesweite Qualitätsoffensive für die Kindertagespflege ausgestaltet sein, und welche Projekte sind seitens der Bundesregierung für eine Steigerung der Attraktivität, der Profilschärfung, und zur Steigerung der Akzeptanz der Kindertagespflege in der Öffentlichkeit geplant?

5

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern für den weiteren Ausbau der Kindertagespflege mit Blick auf ein qualifiziertes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zu ergreifen, und wie sollen Unterstützungsmaßnahmen und ergänzende Fortbildungsangebote gefördert werden?

6

In welcher Form sollen Tagespflegepersonen entsprechen § 43 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII für die Anforderungen der Kindertagespflege qualifiziert sein, und wie beurteilt die Bundesregierung das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts, das 160 Stunden vorsieht?

7

Inwieweit tragen Tagespflegepersonen die Kosten der Qualifizierung selbst, und welche Möglichkeiten einer öffentlichen Unterstützung gibt es, wie werden die zehn Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Qualifizierung von Tagespflegepersonen eingesetzt, und inwieweit ist eine Kofinanzierung durch wen in welchem Umfang vorgesehen?

8

Welche Erkenntnisse liegen vor, an welchen Standorten bzw. in welchen Bundesländern Eltern – wie etwa in Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg – eine Wahlfreiheit dahingehend haben, dass sie aufgrund eines öffentlichen Zuschusses insbesondere bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren frei entscheiden können, inwieweit sie die Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder im Rahmen einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen möchten?

9

Wie hat sich die Gesamtzahl der freien und durch das Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen getrennt nach Bundesland während der letzten Jahre verändert?

10

Wie viele Pflegeerlaubnisse wurden jeweils während der letzten Jahre erteilt?

11

Wie hoch sind die Aufwendungen der öffentlichen Hand je nach Bundesland für einen Betreuungsplatz für ein Kind unter drei Jahren in einer Kindertagesstätte und im Rahmen der Tagespflege?

12

Wie hoch sind die Beträge, die Tagespflegepersonen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der öffentlich geförderten Tagespflege erhalten, inwieweit wurden diese Sätze während der letzten Jahre verändert, und wie hoch ist in der Regel das Entgelt für privat organisierte freie Tagespflege?

13

Welche Kooperationsmöglichkeiten zwischen institutioneller Kinderbetreuung und Tagespflege auch im Rahmen von Modellprojekten sind der Bundesregierung bekannt, wie werden diese beurteilt, und inwiefern könnten sich hieraus Auswirkungen auf das Entgelt für die in der Tagespflege tätigen Personen ergeben?

14

Wie viele Kinder werden in der Regel durch eine Tagespflegeperson betreut, und wie hoch sind die durchschnittlichen Einnahmen einer öffentlich vermittelten Tagespflegeperson?

15

Inwieweit entspricht die Behandlung des Ersatzes der Aufwendungen an Tagespflegepersonen als Einkommen aus selbstständiger Arbeit – verknüpft mit dem Abführen von Beiträgen zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung – der Zielsetzung der Bundesregierung, für eine bessere Betreuung von Kindern zu sorgen und Familien zu unterstützen?

16

Inwieweit war das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an den Sitzungen mit den für die Einkommenssteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. bis 16. März 2007 in Berlin und der Ausgestaltung des Rundschreiben vom 13. April 2007 beteiligt und hat diese Entscheidung gegebenenfalls mitgetragen?

17

Welche Auswirkungen werden die Änderungen durch das Bundesministerium der Finanzen voraussichtlich auf die Zahl der Tagesmütter und deren Einkommen haben, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einen Rückgang qualifizierter Tagespflegepersonen nach Einführung der Einkommenssteuerpflicht für alle Tagespersonen zu verhindern?

18

Wird die Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale von 240 Euro auf 300 Euro als ausreichend beurteilt, und auf welcher Berechnungsgrundlage beruht diese Pauschale?

Berlin, den 9. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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