Bürokratiekosten und Unternehmensteuerreformgesetz 2008
der Abgeordneten Frank Schäffler, Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Birgit Homburger, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich dem Ziel des Bürokratieabbaus verpflichtet. Bis zum Jahr 2011 sollen 25 Prozent der durch staatliche Informationspflichten verursachten Bürokratiekosten abgebaut werden. Parallel plant die Bundesregierung jedoch eine Unternehmensteuerreform, die zu zusätzlichen Bürokratiekosten führen wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Unternehmensteuerreformgesetz 2008“ weist 23 neue Informationspflichten für Unternehmen, neun neue Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie acht neue Informationspflichten für die Verwaltung aus. Die Bundesregierung erwartet hierdurch unter Berücksichtigung erwarteter Kostenreduzierungen Bürokratiekosten von 72 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Vorschläge des Normenkontrollrates (NKR) hat die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 berücksichtigt?
Hat die Bundesregierung Vorschläge des NKR nicht berücksichtigt, und wenn ja, warum nicht?
Wie viele Gesetzentwürfe wurden bisher vom NKR geprüft?
Wie hoch waren die durch diese Gesetzentwürfe verursachten Bürokratiekosten?
Wie viele Informationspflichten wurden bisher vom NKR geprüft, und wie waren die Ergebnisse der Prüfungen?
Welche Bürokratiekosten werden durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht?
Welche Bürokratiekosten werden durch die Bauabzugssteuer verursacht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung zur Zinsschranke unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus?
Wie begründet die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus in der Kreditwirtschaft die Verpflichtung insbesondere der inländischen Kreditinstitute zur Meldung und Abführung der Abzugssteuer an die Finanzverwaltung jeweils mit Wohnsitz des Schuldners gemäß § 8 Abs. 1 Zerlegungsgesetz-Entwurf?
Welche Bürokratiekosten werden durch die Unternehmensteuerreform neben den Kosten durch Informationspflichten entstehen?
Auf welche Jahre haben die anderen Länder, die Bürokratieabbau nach dem Standard-Kosten-Modell praktizieren, ihr Ziel für den Abbau terminiert?
Handelt es sich bei dem von der Bundesregierung gesetzten Abbauziel um ein Brutto- oder ein Nettoziel, und welche Arten von Zielen haben sich andere Länder gesetzt?
Wie werden Informationspflichten berücksichtigt, die erst im parlamentarischen Verfahren beschlossen oder beseitigt werden?
Hält die Bundesregierung es für problematisch, dass als Zieljahr 2011 festgelegt wurde, die Amtszeit der Mitglieder des NKR jedoch nur bis 2010 dauert?
Plant die Bundesregierung, sich ein Zwischenziel für das Ende der Wahlperiode zu setzten, und haben sich andere Länder Zwischenziele gesetzt?
Gibt es in der methodischen Ermittlung der Bürokratiekosten in Deutschland Unterschiede zu der Vorgehensweise in anderen Ländern oder der EU-Ebene?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Scheitern des Vorschlags, auf EU- Ebene ein Bürokratieabbauziel von 25 Prozent auch für die nationalen Ebenen festzulegen?