Reform der Menschenrechtskommission und Schaffung eines Menschenrechtsrates
der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eines der elementaren Ziele bei den Bestrebungen um eine Reform der Vereinten Nationen (VN) ist die Stärkung der Menschenrechte. Derzeit ist die Menschenrechtskommission (MRK) das wichtigste VN-Instrument zum Schutze der Menschenrechte. Es handelt sich dabei um ein Unterorgan des Wirtschafts- und Sozialrates der VN (ECOSOC). Auch wenn die MRK auf vergangene Erfolge zurückblicken kann, zeigen doch die andauernden Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, dass es eines effizienteren Instrumentes bedarf, um die Beachtung der Menschenrechte zu stärken. Die MRK hat nicht zuletzt dadurch an Glaubwürdigkeit verloren, dass sie in jüngster Zeit nicht in der Lage war, selbst eklatanteste Menschenrechtsverletzungen durch klare Verurteilungen anzuprangern. So wurden in den vergangenen Jahren fast keine Länderresolutionen mehr verabschiedet. Staaten, die Menschenrechte verletzen, aber selbst Mitglied der MRK sind, haben es verstanden durch geschicktes Taktieren eine eigene Verurteilung zu verhindern.
Dieses Defizit deutet auf strukturelle Mängel in der Zusammensetzung und bei den Kompetenzen der MRK hin. Daher hat sich die Weltstaatengemeinschaft auf die Schaffung eines neuen Instrumentes zum Schutz der Menschenrechte im Grundsatz verständigt. Dieser Reformvorstoß muss inhaltlich jedoch noch ausgefüllt und vor allem implementiert werden. Das Schlussdokument des VN-Reformgipfels vom September 2005 legt zwar fest, dass die bisherige Menschenrechtskommission durch einen Menschenrechtsrat (MRR) abgelöst werden soll. Jedoch blieben die Schlüsselfragen zur künftigen Arbeit des neuen MRR ungeklärt. Diese betreffen das Mandat, die Größe, Zusammensetzung und Arbeitsmethoden des MRR. Die Generalversammlung der VN ist beauftragt, die ausstehenden Fragen bis Ende des Jahres 2005 zu klären.
Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung darauf gerichtet sein, die MRR mit starken Kompetenzen und effizienten Arbeitsmethoden auszustatten. Dabei ist grundlegend, dass der MRR möglichst kontinuierlich arbeitet, um auf Menschenrechtsverletzungen zeitnah reagieren zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
a) Wird die Bundesregierung dafür eintreten, dass der MRR möglichst kontinuierlich arbeitet?
b) Sollte der MRR ständig tagen?
Falls nein, wie häufig im Jahr und für wie lange?
c) Welchen zeitlichen Arbeitsmodus hält die Bundesregierung am besten geeignet um sicherzustellen, dass der MRR kurzfristig, zeitnah und verlässlich auf Menschenrechtsverletzungen reagieren kann?
a) Welche Zusammensetzung des MRR favorisiert die Bundesregierung hinsichtlich der Mitgliederzahl des Gremiums?
b) Welche Größe zeichnet sich bei den Verhandlungen ab?
a) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, dass dem MRR alle 191 VN-Mitgliedstaaten angehören sollen, also zur „Universalisierung“?
b) Wird diese vom High Panel in seinem Reformbericht vorgebrachte Idee noch diskutiert?
a) Welche Voraussetzung müsste ein Land nach der Vorstellung der Bundesregierung erfüllen, um sich für die Mitgliedschaft im MRR zu qualifizieren?
b) Sollte es beispielsweise eine ständige Einladung an alle Sonderverfahren (Sonderberichterstatter, unabhängige Experten, Arbeitsgruppen) zur Überprüfung der Menschenrechtslage im eigenen Land aussprechen und den Berichtspflichten zeitnah nachkommen müssen?
c) Welche Lösung zeichnet sich bei den derzeitigen Beratungen ab?
d) Inwiefern sollte die Ratifikation der grundlegenden internationalen Übereinkommen zu Menschenrechten Kriterium für die Mitgliedschaft im MRR sein?
a) Welches Quorum in der VN-Generalversammlung sollte ein Staat erfüllen müssen, um in die MRR gewählt zu werden?
b) Wird sich die Bundesregierung für den Vorschlag von VN-Generalsekretär Kofi Annan einsetzen, dass dies eine 2/3-Mehrheit sein muss?
Welche anderen Mechanismen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten des MRR selber hohe Menschenrechtsstandards gewährleisten?
Welche anderen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als geeignet, um zu verhindern, dass VN-Mitgliedstaaten, die Menschenrechte verletzen, einer Verurteilung entgehen?
Sollte der Präsident der VN-Generalversammlung die Zusammensetzung des MRR zur Abstimmung stellen, bei der die Mehrheitswahl gilt?
a) Wie lange sollte die Mitgliedschaft dauern?
b) Sollten alle Mitglieder zum gleichen Zeitpunkt zur Wahl stehen oder z. B. bei einer zweijährigen Mitgliedschaft jeweils die Hälfte der Sitze?
a) Welche Arbeitsmethoden sollte der MRR nach Ansicht der Bundesregierung verfolgen?
b) Wer sollte Tagesordnungsthemen vorschlagen können?
c) Nach welchen Abstimmungsregeln sollen Beschlüsse gefasst werden?
a) Welches Mandat sollte der MRR nach Einschätzung der Bundesregierung erhalten?
b) Sollte der MRR über alle Sonderverfahren verfügen, die bereits die jetzige MRK besitzt (Sonderberichterstatter, unabhängige Experten, Arbeitsgruppen)?
c) Sollte der MRR auch Länderresolutionen verabschieden und Länderberichterstatter entsenden können?
d) Welche diplomatischen Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, damit der neue MRR nicht einmal schwächer wird als die alte MRK?
a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Schweiz, so genannte peer reviews durchzuführen?
b) Falls ja, wie will die Bundesregierung erreichen, dass „peer reviews“ nicht auf Kosten der Arbeitszeit für die Behandlung aktueller Krisensituationen gehen?
Sollte der MRR über eigene Sanktionsmechanismen verfügen, und wenn ja, über welche oder zöge es die Bundesregierung vor, dass der MRR bei Feststellung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder bei Straflosigkeit den Fall an den VN-Sicherheitsrat sowie an den Internationalen Strafgerichtshof verweisen könnte?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der These der kanadischen Regierung, dass jeder souveräne Staat die Verantwortung hat, seine Bürger zu schützen, und dass das Völkerrecht für Fälle, in denen ein Nationalstaat dieser Verpflichtung nicht nachkommt, so weiterentwickelt wird, dass diese Verantwortung dann auf die internationale Staatengemeinschaft übergeht („responsibility to protect“)?
b) Wenn die Bundesregierung diese im Abschlussdokument des VN-Gipfels vom September 2005 bzw. der VN-Generalversammlung vom Oktober 2005 im Grundsatz befürwortete Weiterentwicklung unterstützt, welche Rolle sieht sie dann bei der Umsetzung der „responsibility to protect“ für den neu zu schaffenden MRR?
Wie steht die Bundesregierung zu der in den USA diskutierten Idee, dass westliche Staaten die weitere Mitarbeit in der MRK ablehnen sollen, um den Druck zu erhöhen und schnellstmöglich einen funktionfähigen MRR einzusetzen?
a) Würde die Bundesregierung einen Vorstoß, der gegenwärtig in der US-Regierung erörtert wird, unterstützen, dass die Kosten für den MRR und andere laut dem Abschlussdokument des VN-Gipfels neu zu schaffende Einrichtungen bereits in den kommenden VN-Doppelhaushalt eingeschlossen werden?
b) Würde sich die Bundesregierung einem möglichen US-Vorstoß anschließen, der erwägt, anderweitig die Überweisung der Beiträge an die VN vorübergehend auszusetzen?
a) Was hat die Bundesregierung seit dem VN-Gipfel unternommen, um ihre Ziele bei der Einrichtung eines MRR zu verfolgen?
b) Mit welchen Staaten hat sie zusammengearbeitet?
c) Gibt es eine abgestimmte und einheitliche EU-Position zur geplanten Errichtung des MRR?