BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stellung der Abschlüsse an Berufsakademien im europäischen Bildungsraum (G-SIG: 16011904)

Anzahl der akkreditierten Bachelorstudiengänge an Berufsakademien, Umsetzung der hochschulrechtlichen Gleichstellung der Bachelorabschlüsse an Berufsakademien mit Hochschulabschlüssen auf Bundesländer- und EU-Ebene, Zugangsvoraussetzungen zur Bachelorausbildung an Berufsakademien, Hochschulzugangsmöglichkeiten für Berufsakademie-Absolventen, fehlende Fördermöglichkeiten durch Studienkredite oder Stipendien <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

05.04.2007

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/478821. 03. 2007

Stellung der Abschlüsse an Berufsakademien im europäischen Bildungsraum

der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vor über dreißig Jahren hat das Bundesland Baden-Württemberg mit der Einführung eines dualen Studiums an Berufsakademien ein innovatives Studienmodell im tertiären Bildungssektor geschaffen. Dabei ließen sich die Gründerväter von dem Gedanken der „Beschäftigungsfähigkeit“ der künftigen Absolventen in den jeweiligen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung leiten.

Das Erfolgsmodell „Berufsakademie“ hat heute auch in die Hochschulsysteme von Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen Einzug gehalten.

Heute nutzen über 29 000 Studierende der 48 deutschen Berufsakademien die Möglichkeit, eine Ausbildung im Unternehmen mit dem Studium zu verbinden. Fast die Hälfte der Studierenden an den Berufsakademien sind Frauen.

Allein in Baden-Württemberg sind heute rund 19 000 Studierende an Berufsakademien eingeschrieben und absolvieren den praktischen Teil ihres dualen Studiums in mehr als 8 000 Betrieben und sozialen Einrichtungen.

80 bis 90 Prozent eines Absolventenjahrgangs treten unmittelbar nach Abschluss des Studiums in eine adäquate Position im Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Unternehmen ein. Es hat sich gezeigt, dass die Absolventen der Berufsakademien durchaus gute Aufstiegswege in den Unternehmen vorzuweisen haben, wie die Beispiele bei Heidelberger Druck, Alcatel, Microsoft Deutschland zeigen.

Eine umfassende Karriereverlaufsstudie bei IBM hat zudem gezeigt, dass die Absolventen der Berufsakademie schneller als andere in Führungspositionen aufsteigen.

Die Studierenden an den Berufsakademien erreichen schon nach drei Jahren einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. 85 bis 90 Prozent der Studienanfänger schließen nach drei Jahren erfolgreich ihr Studium ab. Aufgrund der kurzen Studiendauer und der hohen Erfolgsquote der Studierenden sind die Berufsakademien eine besonders leistungsfähige Institution und schonen die staatlichen Ressourcen.

Der Erfolg der Berufsakademie begründet sich nicht zuletzt durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. In einem kurzen, effizienten Studium wechseln theoretische Studienabschnitte im Dreimonatsrhythmus mit Praxisphasen in kooperierenden Unternehmen und sozialen Einrichtungen ab. Die praxisorientierte und zugleich wissenschaftsbezogene Ausbildung hat sich im Laufe ihrer Entwicklung als herausragendes, berufsqualifizierendes Erfolgsmodell erwiesen.

Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2004 die überfällige hochschulrechtliche Gleichstellung der Berufsakademie-Abschlüsse vollzogen. Absolventen der Berufsakademien haben bundesweit die Möglichkeit, nach ihrem Bachelor-Abschluss ein aufbauendes Master-Studium zu beginnen. Auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren Promotion sind sie somit den Absolventen der Hochschulen gleichgestellt und können, wie in der Vergangenheit in Einzelfällen geschehen, formalrechtlich nicht mehr benachteiligt werden.

Für die Umsetzung des KMK-Beschlusses wurde eine Akkreditierung der Studiengänge an den Berufsakademien erforderlich.

Mit der Akkreditierung der Berufsakademien wird der Weg für eine uneingeschränkte hochschulrechtliche Anerkennung der Abschlüsse an den Berufsakademien frei gemacht.

Entsprechend der im Bologna-Prozess festgelegten Forderung nach einem zweistufigen Studiensystem wird die Berufsakademie die Hochschullandschaft künftig auch im Segment der Weiterbildung bereichern und ihre besonderen Kernkompetenzen einbringen. Berufsbegleitende, in Teilzeit studierbare Masterstudiengänge werden von Unternehmen und Absolventen gleichermaßen gefordert.

Die Berufsakademien entsprechen dadurch nicht nur den Auflagen der Kultusministerkonferenz, vielmehr setzen sie hierdurch die wesentlichen Anforderungen des Bologna-Prozesses um. Hierfür wird das gesamte Studienangebot modularisiert, durchgängig mit Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet und auf Bachelor-Abschlüsse umgestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie viel Bachelorstudiengänge an Berufsakademien in jenen Bundesländern akkreditiert sind, die in ihren Hochschulgesetzen diese Bildungseinrichtungen aufgenommen haben?

2

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung derzeit, um die hochschulrechtliche Gleichstellung der Bachelorabschlüsse an Berufsakademien mit denen von Hochschulen gemäß KMK-Beschluss – auch innerhalb der Europäischen Union – umzusetzen und inwieweit ist die hochschulrechtliche Gleichstellung heute schon erreicht?

3

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Abschlüsse der Berufsakademien in internationale Abkommen über die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich einzubeziehen?

4

Handelt es sich bei der staatlichen Abschlussbezeichnung zugleich um einen akademischen Hochschulgrad?

5

Setzt nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang zu Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien eine Hochschulzugangsberechtigung zwingend voraus, oder gelten als Voraussetzung auch andere berufliche Qualifikationen, wie z. B. der erfolgreiche Abschluss einer Meister- oder Technikerausbildung, Teilnahme an Eignungsfeststellungsverfahren?

6

Sind die Ausbildungsgänge an Berufsakademien bereits alle modularisiert und mit ECTS-Punkten versehen?

7

Liegen der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vor, ob alle hauptberuflichen Lehrkräfte an Berufsakademien die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren/Professorinnen an Fachhochschulen gemäß § 44 HRG erfüllen?

8

Besteht heute für Absolventen von Berufsakademien ein uneingeschränkter Zugang zu Masterstudiengängen der Hochschulen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Bachelorabsolventen von Hochschulen zu anderen weiterführenden Studienangeboten?

9

Welche Voraussetzungen müssen Absolventen von Berufsakademien heute erfüllen, um zur Promotion an einer Universität zugelassen zu werden?

10

Ist nach Ansicht der Bundesregierung mit der akademischen Gleichstellung der Bachelorabschlüsse der Berufsakademien auch die berufsrechtliche Gleichstellung, so im öffentlichen Dienst, gewährleistet?

11

Warum werden Studierende an Berufsakademien bei der Vergabe von Studienkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht berücksichtigt?

12

Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine Förderung von Studierenden an Berufsakademien durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes?

Berlin, den 21. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen