Lichtbild-Erfordernis bei Kinderreisepässen
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 1. November 2005 ist, unabhängig vom Alter des Kindes, für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ein Lichtbild erforderlich. Bis dahin war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt. Nach der neuen Foto-Mustertafel muss die Person, für die ein Ausweis ausgestellt werden soll, „mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund“ in die Kamera blicken. In Großbritannien sind vergleichbare Vorschriften seit längerem in Kraft. In der Praxis führte dies zu erheblichen Problemen. Laut einem Bericht der „tageszeitung“ vom 13. Januar 2006 sollen allein zwischen September und November 2005 mehr als 15 000 Anträge auf Kinderreisepässe abgelehnt worden sein, weil die Passbehörden die vorgelegten Fotos von Kleinkindern nicht akzeptieren wollten. Das britische Innenministerium soll inzwischen reagiert haben. Mittlerweile sollen Kinder unter einem Jahr auf den Fotos für den Kinderpass wieder ein Lächeln auf den Lippen tragen dürfen. In Deutschland sind die Anforderungen an das Lichtbild in der Passmusterverordnung geregelt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 3 zu § 3 der Passmusterverordnung. Ausnahmen für Kinder sind danach nicht vorgesehen.
Laut Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de/Suchbegriff: Kinderreisepass) gelten die Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel hinsichtlich des Formats und des Gesichtsausdrucks für Kinder jedoch nicht. Auf den einschlägigen Internetseiten von Kommunen fehlt ein solcher Hinweis zumeist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Was sind die Gründe für die Abkehr von der alten Rechtslage und dafür, dass nunmehr auch Kinderreisepässe für unter Zehnjährige zwingend ein Lichtbild enthalten müssen?
Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der Anforderungen an Lichtbilder in Kinderreisepässen?
Gilt das Erfordernis eines neutralen Gesichtsausdrucks auch für Kinder?
Besteht die Notwendigkeit, im Hinblick auf den schnellen Wandel des äußeren Erscheinungsbildes von Kindern, das Lichtbild regelmäßig zu erneuern?
Wenn ja, welche Gebühren fallen hierfür an?
Können Säuglinge auf dem Schoß eines Elternteils fotografiert werden, oder muss zur Vermeidung eines störenden Hintergrunds eigens ein (Kinder-)Fotograf beauftragt werden?
Wie ist die Verwaltungspraxis bei der Ausstellung von Kinderreisepässen?
Wie viele Kinderreisepässe wurden bisher beantragt?
In wie vielen Fällen kam es hinsichtlich des Lichtbildes zu Problemen?
Wie haben die zuständigen Behörden hierauf reagiert?
Sind der Bundesregierung die in Großbritannien gemachten Erfahrungen mit Lichtbildern bei der Passausstellung für Kinder bekannt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die dort gemachten Erfahrungen bei der Fortentwicklung des deutschen Passrechts zu berücksichtigen?
Sieht die Bundesregierung aktuell Handlungsbedarf des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers?