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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausbau der Gäubahn (G-SIG: 16011961)

Gäubahn als Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (AlpTransit), Bedeutung, Erkenntnisse aus ergänzenden Studien, Vorbereitungsmaßnahmen, Planungsschritte, Realisierungswürdigkeit konkreter Ausbaumaßnahmen, deren Aufnahme in den Investitionsrahmenplan mit Gründen, Termin weiterer Ausbauentscheidungen, korrespondierende Ausbauaktivitäten in der Schweiz, Finanzierungsbeteiligung anliegender Gebietskörperschaften sowie der EU, Prognose der Aufkommenssteigerung bis 2015 <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

13.04.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/489628. 03. 2007

Ausbau der Gäubahn

der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Florian Toncar, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Ausbau der internationalen Bahnverbindung Stuttgart–Singen–Zürich– Mailand auf der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans sowie des Bedarfsplans Schiene (Vordringlicher Bedarf, neue Vorhaben, Nr. 26) zum Bundesschienenwegeausbaugesetz aus dem Jahr 2004. Allerdings wurde das Projekt nicht in die zeitgleich aufgestellte „66er-Liste“ aufgenommen. Ebenso wenig befindet sich das Projekt im derzeitigen Entwurf des Investitionsrahmenplans.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus den ergänzenden Studien zur Gäubahn, insbesondere aus der Studie zum Planfall „Gäubahn 3“?

2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau der Gäubahn als Zulaufstrecke zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) bei?

3

Welche konkreten Ausbaumaßnahmen auf der Gäubahn hält die Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand für realisierungswürdig?

4

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zum Ausbau der Gäubahn in den „Investitionsrahmenplan“ (IRP) aufzunehmen, und welche Gründe hat die diesbezügliche Entscheidung der Bundesregierung?

5

Von welchen Angeboten und Überlegungen der Kostenbeteiligung und der sonstigen Unterstützungsmaßnahmen seitens der an der Strecke liegenden Städte, Landkreise und Regionalverbände hat die Bundesregierung Kenntnis und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?

6

Sind in der Schweiz bereits Ausbauaktivitäten eingeleitet, die aus Sicht der Bundesregierung korrespondierende Ausbaumaßnahmen der Gäubahn nahelegen?

7

Welche Vorbereitungs- bzw. Planungsschritte sind für die fraglichen Ausbaumaßnahmen auf der Gäubahn bereits erfolgt?

8

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung weitere Entscheidungen zum Ausbau der Gäubahn zu treffen?

9

Mit welcher Aufkommenssteigerung im Güter- und Personenverkehr auf der Gäubahn rechnet die Bundesregierung für den Zeitraum bis 2015 angesichts der Aufkommenssteigerungen insbesondere im Schienengüterverkehr in den letzten zwei Jahren und angesichts der zukünftigen NEAT-Eröffnung?

10

Besteht für die Ausbaumaßnahmen auf der Gäubahn die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Berlin, den 26. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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