Vergabe von Aufträgen durch die GEZ und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Presseberichten zufolge untersucht die EU-Kommission zurzeit die Praxis der Vergabe von Großaufträgen durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ). Diese Auftragsvergabe ist Gegenstand eines Mahnschreibens der EU-Kommission an die Bundesregierung. Zugleich befasst sich der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof mit dem Vergabeverfahren der GEZ und kritisiert in einem Prüfbericht die Missachtung vergaberechtlicher Vorschriften. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen GEZ-Mitarbeiter wegen des dringenden Verdachts des Betrugs und der Untreue bei Vergabe von Aufträgen.
Im Kern ist bislang ungeklärt, ob die GEZ als Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen vergaberechtliche Vorschriften der EU, Deutschlands oder hausinterne Regelungen verstoßen hat und in welchem Umfang einzelne GEZ-Mitarbeiter wegen ihres Fehlverhaltens bei der Auftragsvergabe strafrechtlich zu belangen sind.
Hinsichtlich des Vergaberechts haben sowohl die GEZ als auch die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten in der Vergangenheit stets betont, das europäische Vergaberecht sei auf sie nicht anwendbar, da weder die GEZ noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „öffentliche Auftraggeber“ im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu qualifizieren seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat die Bundesregierung das Mahnschreiben der EU-Kommission vom 18. Oktober 2006 zur Vergabepraxis der GEZ dem Deutschen Bundestag zugeleitet, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung das Mahnschreiben der EU-Kommission dem Deutschen Bundestag zuzuleiten oder es zu veröffentlichen, und welche Begründung liegt diesem Verfahren zugrunde?
Was moniert die EU-Kommission in Ihrem Mahnschreiben vom 18. Oktober 2006 zur Vergabepraxis der GEZ, und welche Argumente nennt die EU-Kommission zur Begründung ihrer Rechtsauffassung?
Hat die Bundesregierung auf dieses Mahnschreiben bereits reagiert, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung reagiert, beziehungsweise wie lautet die Antwort der Bundesregierung auf dieses Mahnschreiben?
Gibt es noch andere Mahnschreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung, die die Vergabepraxis von Aufträgen durch GEZ oder öffentlichrechtlichen Rundfunk beziehungsweise deren Organe und Institutionen zum Gegenstand haben, und welchen Inhalt haben diese Mahnschreiben?
Welche (weiteren) Schritte der EU-Kommission gegen Deutschland sind wegen der Vergabepraxis von GEZ und öffentlich-rechtlichem Rundfunk in der Zukunft zu erwarten, bereits angedroht oder eingeleitet?
Sind hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen durch Organe und Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für Belange des öffentlichrechtlichen Rundfunks vergleichbare Schritte der EU-Kommission auch gegen andere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet worden, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten betrifft dies, und welche Begründung liegt diesen Maßnahmen der EU-Kommission zugrunde?
Verstößt nach Auffassung der Bundesregierung die bisherige Auftragsvergabepraxis durch die GEZ und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen geltende vergaberechtliche Vorschriften der EU und Deutschlands, und welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?
Wie bewertet die Bundesregierung als zuständiger Adressat für die EU-Kommission die Auftragsvergabepraxis von GEZ und öffentlich-rechtlichem Rundfunk?
Wie sind GEZ und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie deren Organe und Institutionen als „öffentliche Aufraggeber“ im Sinne der EU-Vergabevorschriften zu qualifizieren, und wie lautet die Begründung der Auffassung der Bundesregierung?
Werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie dessen Organe und Institutionen in anderen EU-Mitgliedstaaten als „öffentliche Auftraggeber“ im Sinne der EU-Vergabevorschriften für Aufträge angesehen, und welche Begründung liegt dem zugrunde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass GEZ und öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter Aufträge europaweit bzw. deutschlandweit ausschreiben müssen, und welche Begründung führt die Bundesregierung für diese Auffassung an?
Bedeutet der im Dezember 2006 im EU-Beihilfeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefundene Kompromiss, dass die EU-Vergabevorschriften künftig auch auf Aufträge der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und der GEZ Anwendung finden müssen, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Hat die GEZ bei Ihren Auftragsvergaben nach Auffassung der Bundesregierung gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, so wie es der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof moniert, und welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?
Sind die Beschaffungsregeln der GEZ und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um dem Gebot der Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Auftragsvergabe Rechnung zu tragen, oder bedarf es einer Änderung dieser Regelungen, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
In welchem Umfang gewährten Dritte den Mitarbeitern der GEZ für Auftragsvergaben Geldbeträge, Restaurantbesuche oder ähnliche Vorteile?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Korruptionsvorwürfen gegen GEZ-Mitarbeiter und dem Fehlen von transparenten und europaweiten Ausschreibungsregelungen, und welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?
Nimmt nach Auffassung der Bundesregierung der internationale Ruf der Medienordnung Deutschlands Schaden durch Korruptionsvorwürfe, Vorwürfe des Verstoßes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und fehlende europaweite Auftragsausschreibungen durch die GEZ, und wie lautet die Begründung der Auffassung der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung das durch die zunehmende öffentliche Ablehnung der Zwangsfinanzierung gesunkene Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter durch die jüngsten Skandale der GEZ beeinträchtigt, und welche Begründung liegt dieser Auffassung zugrunde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einrichtung einer externen unabhängigen Kontrollinstanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine geeignete Maßnahme gegen die mutmaßlichen Missstände bei der Vergabepraxis sowie zur Vermeidung entsprechender Vorwürfe sein könnte, und wie lautet die Begründung dieser Auffassung?
Plant die Bundesregierung eine Initiative zur Harmonisierung der Vergabevorschriften von Aufträgen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Organen und Institutionen auf EU-Ebene?
Welche Bestrebungen und Zielsetzungen gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich einer Vereinheitlichung und Präzisierung der Vergaberichtlinien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Landes- bzw. Bundesebene vor dem Hintergrund einer Vielzahl von differierenden Landesvergabegesetzen?