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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Soziale Stadt - Verstetigung der Mittel für nichtinvestive Zwecke (G-SIG: 16011938)

Rechtsgrundlage und Kriterien der Mittelverwendung für nichtinvestive Zwecke, Projekte mit ausschließlich nichtinvestiver Mittelverwendung, beteiligte Ministerien, Kooperation und Schwerpunktsetzung, Mittelbündelung, Vor-Ort-Büros, Mittel für Integration von Migranten, Projektbeteiligung des Innenministeriums, Kriterien für Beendigung der Förderung, Projektevaluierung, gemeinsame Auswertung aller beteiligten Ministerien <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

30.04.2007

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/490128. 03. 2007

Soziale Stadt – Verstetigung der Mittel für nichtinvestive Zwecke

der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 1999 führen Bund und Länder gemeinsam das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ (Soziale Stadt) durch. Die Ergebnisse einer „Dritten bundesweiten Befragung in den Programmgebieten der Sozialen Stadt“ durch die Bundestransferstelle Soziale Stadt wurden im Oktober 2006 veröffentlicht. Dem Programm Soziale Stadt wird insgesamt eine positive Wirkung bescheinigt. Das liegt zu einem nicht unerheblichen Teil daran, dass in knapp drei Vierteln aller Programmgebiete durchschnittlich ca. 30 Prozent der Mittel aus dem Programm Soziale Stadt für nichtinvestive Zwecke verwendet werden. Nach Auffassung von mehr als der Hälfte der Befragten wurde der Wunsch geäußert, einen noch größeren Anteil der Mittel für nichtinvestive Zwecke einsetzen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Auf welcher Rechtsgrundlage konnten Mittel aus dem Programm Soziale Stadt im Zeitraum 1999 bis 2006 für nichtinvestive Zwecke verwendet werden?

2

Gibt es Projekte des Programms Soziale Stadt, in denen Fördermittel nahezu ausschließlich für nichtinvestive Zwecke bereitgestellt wurden?

Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese (bitte einige Beispiele benennen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der Verwendung von Mitteln aus dem Programm Soziale Stadt auch bei Einsatz nichtinvestiver Mittel ein baurechtlicher Bezug gegeben sein muss?

4

Wie wurde die Bewilligung des Einsatzes nichtinvestiver Mittel aus dem Programm Soziale Stadt in Fällen begründet, in denen kein baurechtlicher Bezug bestand?

5

Welche weiteren Bundesressorts neben dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleiten das Programm Soziale Stadt mit Fördermitteln für nichtinvestive Zwecke?

6

Um welche Förderprogramme handelt es sich konkret in den einzelnen Bundesministerien?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei besserer Mittelbündelung sowie stärkerer Beteiligung anderer Bundesressorts Einsparungen im Bundeshaushalt – Einzelplan 12 – für nichtinvestive Zwecke des Programms Soziale Stadt möglich wären?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur besseren Mittelbündelung sowie einer besseren Abstimmung der Förderprogramme geplant?

9

Wird beim Einsatz von Fördermitteln für nichtinvestive Zwecke bei Projekten der Sozialen Stadt eine Quotierung entsprechend der originären Zuständigkeit vorgenommen?

Wenn nein, sind Maßnahmen in dieser Richtung durch die Bundesregierung geplant?

10

Warum ist eine nur geringe Beteiligung an der Durchführung des Programms Soziale Stadt vor allem des Innenressorts zu verzeichnen, wenn im Ergebnis der „Dritten bundesweiten Befragung“ festgestellt wird, dass ein wesentliches Merkmal der Programmgebiete – vor allem in Westdeutschland – ein hoher Anteil von Haushalten mit Migrationshintergrund ist?

11

In welchem Umfang werden Mittel aus dem Programm Soziale Stadt für die Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt?

12

Auf welche Höhe belaufen sich insgesamt die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Vor-Ort-Büros und wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Bundesressorts?

13

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um weitere Mittel für nichtinvestive Maßnahmen außerhalb der Programmmittel der Sozialen Stadt zu gewinnen?

14

Welche Kriterien müssen für den Einsatz von Mitteln aus dem Programm Soziale Stadt bei nichtinvestiven Maßnahmen vorliegen?

15

Gibt es bei der Vergabe von Mitteln aus dem Programm Soziale Stadt für nichtinvestive Zwecke eine prozentuale Höchstgrenze?

Wenn ja, wo liegt diese?

Wenn nein, ist die Einführung einer solchen vorgesehen?

16

Wie definiert die Bundesregierung die Kriterien für die Beendigung der Förderung aus dem Programm Soziale Stadt?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe von Fördermitteln aus dem Programm Soziale Stadt an den Nachweis einer Evaluierung zu knüpfen?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung das Programm Soziale Stadt auf andere Weise evaluieren?

18

Wurden die Ergebnisse der „Dritten bundesweiten Befragung in den Programmgebieten der Sozialen Stadt“ mit allen beteiligten Bundesressorts ausgewertet?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat dies geführt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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