Bewertung der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Ina Lenke, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Fraunhofer Institut kommt in einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf 154 familienbezogene Leistungen und Maßnahmen des Staates. Diese Zahl wird zum Beispiel von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband scharf kritisiert. So bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Ulrich Schneider, die 184 Mrd. Euro, die „seitens der Bundesregierung und anderer interessierter Kreise in der Öffentlichkeit kommuniziert werden“, als „dreiste familienbezogene Mogelpackung“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „familienbezogene Leistungen“?
Welche familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates wenden sich ausschließlich an Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern, und wie hoch ist das finanzielle Volumen der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen?
Welche familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates kommen prinzipiell auch Alleinstehenden zugute, und wie hoch ist das finanzielle Volumen der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen?
Welche der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen lassen sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umschichten, und wie hoch sind die mit diesen Leistungen und Maßnahmen verbundenen Mittel?
Welche der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen könnten nach Ansicht der Bundesregierung zu Gunsten der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen umgeschichtet werden?
Welche familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll zusammenlegen?
Welche Evaluierungen der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates wurden seit 1998 durchgeführt, und welche entsprechenden Konsequenzen wurden aus den einzelnen Evaluierungen jeweils gezogen?
Welche familienbezogenen Leistungen bzw. Maßnahmen sind seit 1998 hinzugekommen bzw. gestrichen oder eingeschränkt worden, und wie hoch war bzw. ist das Volumen der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für familienbezogene Leistungen und Maßnahmen seit 1998 geändert, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Entwicklung der jährlichen Geburten dar?
Hält die Bundesregierung es für angemessen, die Abziehbarkeit der Freibeträge für Kinder nach § 32 EStG bei der Ermittlung der Kirchensteuer in die familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen des Staates einzubeziehen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie begründet die Bundesregierung die Einbeziehung der Absetzbarkeit des Höchstbetrags für eine Haushaltshilfe nach § 33a Abs. 3 EStG in die familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates, und wie verteilt sich die Inanspruchnahme dieser Leistung auf Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern und Familien ohne Kinder bzw. Alleinstehende?
Wie begründet die Bundesregierung die Einbeziehung der ermäßigten Einkommensteuer bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG als familienbezogene Leistung, und inwieweit wird diese Maßnahme von Familien mit Kindern bzw. Alleinerziehenden mit Kindern und Familien ohne Kinder bzw. Alleinstehenden in Anspruch genommen?
Hält die Bundesregierung die Einbeziehung der Erbschaftsteuer in die familienbezogenen Leistungen für angemessen, und wie hoch ist die Summe der Mittel, die über die Steuerklasse bzw. Freibeträge bei der Erbschaftsteuer für Kinder tatsächlich an Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern ausgezahlt werden?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel, die über die soziale Wohnraumförderung tatsächlich für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern bereitgestellt werden?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern gewährten zusätzlichen Leistungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II, und auf welche Summe belaufen sich nach Ansicht der Bundesregierung die damit verbundenen Ausgaben?
Welche familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen gibt es ausschließlich für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, und wie hoch sind die jeweils damit verbundenen Aufwendungen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über entsprechende familienbezogene Leistungen und Maßnahmen für Beschäftigte in der Privatwirtschaft vor?