Reinheitsgebot für Wein
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Christel Happach-Kasan, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, hat wiederholt ein Reinheitsgebot für Wein gefordert. Der Begriff „Reinheitsgebot“ ist allgemein bekannt und bezeichnet eine Regelung, wonach bei der Herstellung von Bier nur Wasser, Hopfen, Malz und Hefe zum Einsatz kommen dürfen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten nach den Äußerungen des zuständigen Bundesministers, dass die Bundesregierung bei der Weinherstellung auf ähnliche Prinzipien bestehen wird. Die Arbeit in Weinberg und -keller lässt sich aber mit der Bierbrauerei nicht vergleichen. Bei der Weinherstellung werden viele Stoffe und Verfahren eingesetzt, um Geschmack und Qualität des Weines im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher positiv zu beeinflussen. Diese Verfahren sind in der Fachwelt unumstritten und allgemein anerkannt. So hat die OIV (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin) eine umfassende Liste mit den zugelassenen und üblichen Verfahren herausgegeben. Die Forderung nach einem Reinheitsgebot lässt vermuten, dass die Bundesregierung sich von diesem Konsens über die zulässigen Zusatzstoffe und weinbautechnischen Verfahren verabschiedet und diese mittel- bis langfristig einschränken möchte.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über das Weinhandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA nicht verhindern können, dass viele in Europa verbotene Weinausbauverfahren von amerikanischen Kellereien eingesetzt werden dürfen, ohne dass beim Verkauf der so hergestellten amerikanischen Weine in Europa darauf hingewiesen werden muss. Dadurch werden die deutschen Winzerinnen und Winzer benachteiligt. Ihre amerikanischen Konkurrenten können ohne Deklarationspflicht auf Verfahren zurückgreifen, die das Geschmacksbild der Weine merklich beeinflussen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in der Öffentlichkeit mehrfach betont, dieses Abkommen „nachverhandeln“ zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie definiert die Bundesregierung ein Reinheitsgebot für Wein, und welche konkreten weinbautechnischen Verfahren bzw. Zusatzstoffe sollen demzufolge im Einzelnen zugelassen bzw. verboten werden?
Plant die Bundesregierung Initiativen zur gesetzlichen Verankerung eines Reinheitsgebotes für Wein, und wenn ja, welche?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, ein Reinheitsgebot für Wein zu fordern?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass der Begriff des „Reinheitsgebotes“ aus der Bierbrauerei eindeutig belegt ist, eine Übertragbarkeit auf den Weinbau nicht möglich ist und eine entsprechende Forderung deshalb eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt?
Wie hoch ist die jährlich aus den USA in die Europäische Union und insbesondere nach Deutschland importierte Weinmenge, und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das Weinhandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA noch zu stoppen bzw. nachzuverhandeln?
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Deklarationspflicht für die in den USA gebräuchlichen und in Europa verbotenen weinbautechnischen Verfahren zu erreichen, und welche diesbezüglichen Erfolge kann die Bundesregierung bislang vorweisen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene gestartet, um eine Nachverhandlung des EU-Weinhandelsabkommens mit den USA zu erreichen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits amerikanische Weine, die mit den umstrittenen Verfahren behandelt wurden, ohne entsprechende Deklaration auf dem deutschen bzw. europäischen Markt erhältlich, und was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulassung der in den USA üblichen oenologischen Verfahren auch für die europäischen Winzerinnen und Winzer?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag europäischer Winzerinnen und Winzer, auf Weinetiketten den Hinweis zu gestatten, dass die Weine nicht mit den in den USA gebräuchlichen Verfahren hergestellt wurden, und plant die Bundesregierung entsprechende Initiativen?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, ihren Standpunkt nicht schon früher in die Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA über ein Weinhandelsabkommen einzubringen?
Wann hat die Bundesregierung ihre Forderung nach einem Stopp bzw. einer Nachverhandlung des EU-Weinhandelsabkommens mit den USA zum ersten Mal in Brüssel nachweislich erhoben, und auf welche Weise ist dies geschehen?
Hat die Bundesregierung bisher Initiativen ergriffen, um die Bezeichnungen „Beerenauslese“ und „Eiswein“ für edelsüße Weine in den USA schützen zu lassen, und um welche handelt es sich dabei?