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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vergaberecht für Kommunen in der Jugend- und Sozialhilfe (G-SIG: 16012044)

Marktaufteilung im Bereich der Jugendhilfe und der Sozialhilfe, Ausgabenentwicklung bei Jugendhilfe bzw. Eingliederungshilfe in den letzten 10 Jahren und prognostisch, Möglichkeiten zur Ausgabenbegrenzung, Wettbewerb zwischen Leistungsanbietern und seine Förderung, Zulassung von Ausschreibungsverfahren, gesetzliche Klarstellungen im SGB VIII und SGB XII, Aufgabenübertragung außerhalb des Vergaberechtes, Interessenbekundungsverfahren, Dienstleistungskonzession; andere EU-Staaten: Marktstruktur, rechtliche Rahmenbedingungen bei Vergabe sozialer Dienstleistungen, Handlungsbedarf in Deutschland, aktuelle europäische Entwicklungen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

14.05.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/515125. 04. 2007

Vergaberecht für Kommunen in der Jugend- und Sozialhilfe

der Abgeordneten Frank Schäffler, Gisela Piltz, Martin Zeil, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Steigende Ausgaben der Kommunen führen dazu, dass auch im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe nach Möglichkeiten gesucht wird, die anstehenden Aufgaben effizienter und kostengünstiger zu bewältigen. Sowohl das Jugendhilferecht (SGB VIII) als auch das Sozialhilferecht (SGB XII) begünstigen die Ausprägung oligopolistischer Strukturen auf der Anbieterseite sozialer Dienstleistungen. Dies kommt unter anderem auch dadurch zum Ausdruck, dass die gesetzlichen Regelungen des SGB VIII und des SGB XII – jedenfalls in der Interpretation, die sie durch obergerichtliche Rechtsprechung (z. B. des Oberverwaltungsgerichts Münster) erfahren haben – keine Ausschreibung von Jugendhilfeleistungen oder Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Kommunen nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zulassen. In der Praxis sind die kommunalen Kostenträger damit weitgehend dem Verhandlungs- und Abschlussdiktat bezüglich Leistungen und Preisen durch die Leistungsanbieter ausgesetzt, da die kommunalen Kostenträger ihrerseits gegenüber den Hilfebedürftigen die Verpflichtung zur Erfüllung des Hilfebedarfs haben.

Die beschriebene Situation fördert Unwirtschaftlichkeiten und Ineffizienzen in dem kostenaufwendigen Bereich sozialer Dienstleistungen; sie widerspricht aber auch allen Regeln eines fairen Wettbewerbs um die beste Leistung und ist damit in hohem Maße innovationsfeindlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie ist der Markt im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe nach Kenntnis der Bundesregierung aufgeteilt?

2

Wie war die Ausgabenentwicklung im Bereich der Jugendhilfe für die Kommunen in den letzten zehn Jahren, und wie werden sich die Ausgaben in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

3

Wie war die Ausgabenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe für die Kommunen in den letzten zehn Jahren, und wie werden sich die Ausgaben in diesem Bereich in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

4

Wie können die Ausgabensteigerungen im Bereich der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nach Auffassung der Bundesregierung begrenzt werden?

5

Herrscht nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Wettbewerb zwischen den Leistungsanbieter?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Wettbewerb auch im Bereich sozialer Dienstleistungen durch die Zulassung von Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage des SGB VIII und des SGB XII gefördert werden sollte?

7

Hält die Bundesregierung gesetzliche Klarstellungen im SGB VIII und SGB XII für erforderlich, damit künftig Vergaberecht angewendet werden kann?

8

Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um entsprechende gesetzliche Änderungen durchzuführen?

9

Plant die Bundesregierung, Einrichtungen der Jugendhilfe oder ähnlichen Einrichtungen wie z. B. Erziehungsheime für Jugendliche, die nach VOL/A derzeit vom Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen sind, eine Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen?

Falls ja, wie will sie dies umsetzen?

Falls nein, warum hält sie am Wettbewerbsverbot fest?

10

Welche Instrumente der Aufgabenübertragung außerhalb des Vergaberechts hält die Bundesregierung für sinnvoll?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung das so genannte Interessenbekundungsverfahren?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Aufgaben an Private im Wege der Dienstleistungskonzession zu übertragen?

13

Welche Struktur weisen die Märkte im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten auf?

14

Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten?

15

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf aufgrund des europäischen Rechts, insbesondere aufgrund der Dienstleistungsfreiheit und des Beihilferechts?

16

Wie sind die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene?

Berlin, den 25. April 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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