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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erfahrungen mit dem Landwirtschafts-Altschuldengesetz (G-SIG: 16012056)

Zahl eingegangener Anträge mit Eingangsbewertung, Ergebnisse, abgeschlossene Ablösevereinbarungen, Ablösesumme und Ablösequote, Überprüfung der Sanierungsfähigkeit, Pachthöhe und Rückzahlung; Verzögerungen im Zeitplan und Konsequenzen, erwartete Ablösesumme <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

15.05.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/516325. 04. 2007

Erfahrungen mit dem Landwirtschafts-Altschuldengesetz

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 29. April 2004 hat der Deutsche Bundestag das Landwirtschafts- Altschuldengesetz beschlossen. Die Bundesregierung verband mit dem Gesetz die Erwartung, dass das Gesetz zur beschleunigten Ablösung der Altschulden führen würde. Die Bundesregierung rechnete infolge des Gesetzes mit zusätzlichen Einnahmen von ca. 600 Mio. Euro.

Nach drei Jahren mehren sich die Anzeichen, dass diese Erwartungen sich nicht erfüllten.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für wie viele der eingegangenen Anträge hat die Bankaktiengesellschaft (BAG) die Eingangsbewertung vorgenommen?

2

Bei wie vielen Antragstellern hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerte festgestellt?

3

Wie viele Anträge haben die Erstbearbeitung komplett (BAG + BVVG) durchlaufen und wie viele Ablösevereinbarungen sind abgeschlossen?

4

Wie viele Ablöseangebote wurden von den Prüfungsstellen nicht akzeptiert?

5

In wie vielen Fällen wurden förmliche Gegenvorschläge seitens der Prüfungsstellen unterbreitet?

6

Wie hoch sind in den abgeschlossenen Fällen die Ablösesumme und die Ablösequote?

7

Wie groß ist die Steigerung der Ablösesumme und der Ablösequote durch die Tätigkeit der Prüfungsstellen?

8

Um wie viel liegt das voraussichtliche Ergebnis über den Angeboten der zu entschuldenden Unternehmen?

9

In wie vielen Fällen hat eine Überprüfung der Sanierungsfähigkeit stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

10

Hat die Prüfung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der in der Anlage 2 der Rangrücktrittsvereinbarung enthaltenen nicht betriebsnotwendigen Vermögens- und Betriebsteile geliefert und welche Konsequenzen werden daraus ggf. gezogen?

11

In wie vielen Fällen hat die BVVG positive Differenzbeträge zwischen der an Genossen/Gesellschafter gezahlten Pacht und der ortsüblichen Vergleichspacht festgestellt und welcher Betrag wurde deswegen zusätzlich zur Rückzahlung angefordert?

12

Weshalb hat sich der ursprüngliche Zeitplan, die Maßnahme im Wesentlichen bis Ende 2006 abzuschließen, derartig verzögert und wer trägt dafür die Verantwortung?

13

Prüft die Bundesregierung eventuelle Konsequenzen aus den Verzögerungen?

14

Bis wann rechnet die Bundesregierung nunmehr mit dem Abschluss und auf welche Summe schätzt die Bundesregierung die zu erwartende Ablösesumme?

15

Worauf ist die Differenz zu den erwarteten 600 Mio. Euro zurückzuführen und wer trägt für die Abweichung die Verantwortung?

Berlin, den 24. April 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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