Vorgehensweise des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut der gentechnisch veränderten Maislinie MON810
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 3. Mai einen Bescheid bekannt gegeben, der die Abgabe von Saatgut der Linie MON810 zum Zweck des kommerziellen Anbaus einschränkt und von der Vorlage eines Plans des Genehmigungsinhabers zur Beobachtung der Umweltauswirkungen abhängig macht (BVL 47/2004/4). Der Bescheid hat keine Auswirkungen auf die bereits erfolgte Abgabe und Aussaat von Saatgut der Linie MON 810.
Nach dem gegenwärtig geltenden Gentechnikgesetz muss der Anbau von transgenen Pflanzen drei Monate vor der Aussaat in dem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführten Standortregister angezeigt werden. Für die Aussaat von Mais Mitte bis Ende April bedeutet dies, dass die Anmeldungen im Standortregister Mitte bis Ende Januar erfolgen müssen.
Die Begründung für den Erlass nennt Veröffentlichungen, die in den Jahren 2000 bis 2006 erschienen sind und die neue Erkenntnisse zum Anbau von MON810 enthalten sollen. Der überwiegende Teil der etwa 20 zitierten Veröffentlichungen ist vor 2005 erschienen, nur zwei stammen aus dem Jahr 2006.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion „Epigenetische Effekte in der Pflanzenzüchtung“ (Bundestagsdrucksache 16/5011 vom 11. April 2007) hat die Bundesregierung erklärt: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Sicherheit der in der EU für den Anbau und den Transport zugelassenen transgenen Sorten gegeben ist.“ Diese Antwort der Bundesregierung steht im Widerspruch zum Vorgehen des BVL im Zusammenhang mit MON810.
Seit 1987 fördert das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Vorhaben der Biologischen Sicherheitsforschung. Bis 2001 wurden 70 Projekte gefördert. Pro Jahr werden 8 Mio. Euro für diese Forschung zur Verfügung gestellt (www.biosicherheit.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Trifft es zu, dass der Bescheid BVL 47/2007/4 keine Auswirkungen auf den bereits ausgesäten Mais der Linie MON810 bezüglich Ernte, Verfütterung sowie sonstige Nutzung sowie auf bereits abgegebenes Saatgut hat und wenn nein, welche Auswirkungen ergeben sich?
Wann ist der Bescheid erlassen worden und mit welcher Begründung wurde der Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheides nach der Aussaat von Mais der Linie MON810 gewählt?
Wie begründet die Bundesregierung die Vorlage eines Erlasses im Mai 2007, der praktische Auswirkungen erst auf den Maisanbau in der kommenden Anbausaison 2008 haben wird?
Wie begründet die Bundesregierung den für die betroffenen Landwirte und Pflanzenzuchtunternehmen unerwarteten Bescheid des BVL kurz vor bzw. nach der Aussaat vor dem Hintergrund, dass bereits 1999 der EU- Ministerrat beschloss, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist und in der Folge Monitoringprogramme für neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch und bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt wurden?
Weshalb hat das BVL den oben genannten Bescheid nicht schon Ende 2006 erlassen?
Welche neuen und Ende 2006 noch nicht bekannten wissenschaftlichen Studien haben das BVL und die Bundesregierung zu der Auffassung geführt, den oben genannten Bescheid am 3. Mai 2007 zu erlassen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie im Mai 2007 auf Grund angeblich neuer Erkenntnisse einen Bescheid erlässt, der sich laut Begründung im Bescheid mehrheitlich auf Veröffentlichungen stützt, die vor 2005 veröffentlicht wurden also überwiegend mehrere Jahre alt sind?
In welcher Form und wann wurden die betroffenen Landwirte und Unternehmen über die Vorgehensweise des BVL informiert?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, und wenn nein warum nicht, dass eine derartig überstürzte und durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht begründete Vorgehensweise das Vertrauen von Wissenschaft und Wirtschaft in die Innovationsfähigkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland gefährdet oder gar zerstört?
Welche konkreten Gefährdungen befürchtet die Bundesregierung für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt durch MON810? In welcher Art und Weise unterscheiden sich diese vermeintlichen Gefahren, die von der Anwendung so genannter BT-Präparate ausgehen könnten, die seit Jahren im Ökolandbau als Spritzmittel eingesetzt werden? Kann die Bundesregierung Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt in diesem Bereich ausschließen? Wenn ja, warum?
Weshalb hat das BVL und die Bundesregierung nicht schon viel früher die Notwendigkeit einer eingehenderen Überwachung angemahnt und durchgesetzt, obwohl der überwiegende Teil der vom BVL genannten Studien vor oder seit 2005 bekannt waren?
Weshalb treffen das BVL und die Bundesregierung trotz der als Begründung für den Erlass angeführten möglichen Gefährdungen keine wirksamen Schutzvorkehrungen für den bereits erfolgten Anbau von MON810? Wie ist das mit einem vorsorgenden Verbraucher- und Umweltschutz zu erklären?
Trifft es zu, dass bei einer Zusendung dieses Bescheides vor der Aussaat, Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt worden wäre?
Mit welcher Begründung werden Arbeiten, die sich auf die Maislinie Bt 176 beziehen, die andere Eigenschaften hat als MON810, zur Begründung des Bescheids über MON810 herangezogen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die in den etwa 20 Veröffentlichungen dargestellten Ergebnisse für den Anbau von MON810 in Deutschland ohne Bedeutung für die landwirtschaftliche Praxis und für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sind, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Weise hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das vom Bayrischen Umweltministerium in Auftrag gegebene Bt-Monitoring, das nach Auswertung des Großversuchs, der an fünf Standorten über vier Jahre durchgeführt wurde, und in dessen Zusammenfassung festgestellt wird, dass der Anbau von Bt-Mais naturverträglicher ist als die Anwendung zugelassener chemischer Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Maiszünslers, bei der Erstellung des Bescheids berücksichtigt? Falls keine Berücksichtigung erfolgte, warum nicht?
Welche Ergebnisse des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprogramms zur Biologischen Sicherheit hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei der Formulierung des Bescheids mit seiner Begründung berücksichtigt?
Mit welcher Zielsetzung fördert die Bundesregierung die Biologische Sicherheitsforschung?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses offensichtlich widersprüchlichen Vergehens in der Bundesregierung der Auffassung, so der Hightech-Strategie der Bundesregierung zum Erfolg zu verhelfen?
Welche vom Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegebenen Studien wurden bei der Erarbeitung des Bescheids berücksichtigt?