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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des europäischen Projekts "eCall" (G-SIG: 16012229)

Vom Verkehrsminister am 5. Juni 2007 unterzeichnete Erklärung zum bordeigenen Notrufsystem in Kfz eCall: konkreter Inhalt, Bindungswirkung, Sanktionsgefahr, andere Unterzeichner (Mitgliedsstaaten, Unternehmen); Umrüstung der Notrufzentralen: Gesamtkosten, Ausgleichszahlungen an die Länder, Fertigstellungstermin; Fahrzeuge: Pflicht zum serienmäßigen Einbau (Termin, Form), Kosten pro Fahrzeug, Nachrüstungsmöglichkeit; eCall: Kompatibilität mit GALILEO, Verhinderung der unbefugten Ortung durch Dritte (allgemein, im Rahmen der Strafermittlung oder Gefahrenabwehr) <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

02.07.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/566813. 06. 2007

Umsetzung des europäischen Projekts „eCall“

der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Unter dem Begriff „eCall“ ist ein bordeigenes Notrufsystem in Kraftfahrzeugen zu verstehen. Im Falle eines Unfalls wird selbstständig ein Notruf an die nächstgelegene Rettungszentrale abgesetzt und der genaue Standort des Fahrzeugs übermittelt.

„eCall“ ist Teil der Initiative „eSafety“ der Europäischen Union. Die Europäische Kommission strebt eine Einführung des Systems in allen Mitgliedstaaten bis möglichst 2009 an. Sie erhofft sich, dass durch den flächendeckenden Einsatz bis zu 2 500 Menschenleben jährlich gerettet werden können.

Voraussetzung für den Betrieb von eCall ist der Einbau der erforderlichen Systemkomponenten in die Fahrzeuge sowie die Aufrüstung aller Notrufzentralen, damit diese die von dem Fahrzeug gemeldeten Standortdaten verarbeiten können.

Auf der Fachkonferenz „Möglichkeiten der Nutzung elektronischer Systeme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Straße“ in Berlin hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, am 5. Juni 2007 eine Erklärung zu „eCall“ (Memorandum of Understanding for Realisation of Interoperable In-Vehicle eCall) unterzeichnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welchen konkreten Inhalt hat die von Bundesminister Wolfgang Tiefensee unterzeichnete Erklärung?

2

Stellt diese Erklärung eine unverbindliche Absichtserklärung dar oder wird Deutschland durch sie zu bestimmten Handlungen verpflichtet?

Falls eine Verpflichtung besteht, worauf bezieht sich diese, und drohen für den Fall der Untätigkeit Sanktionen?

3

Welche anderen Mitgliedstaaten haben diese Erklärung bereits unterschrieben?

4

Welche Wirtschaftsunternehmen haben diese Erklärung bereits unterschrieben?

5

In welcher Höhe entstehen Kosten für die Aufrüstung der Notrufzentralen in der Bundesrepublik?

Wer trägt diese?

6

Sind im Rahmen der Finanzierung der Aufrüstung (Frage 5) Ausgleichszahlungen des Bundes an die Länder geplant?

Falls ja, in welchen Haushaltsjahren, und in welcher Höhe?

7

Wurden die Normen und Spezifikationen für das eCall-System bereits endgültig festgelegt?

8

Wann soll die flächendeckende Aufrüstung der Notrufzentralen für eCall abgeschlossen sein?

9

Ab wann, und in welcher Form will Deutschland die Hersteller verpflichten, in ihre Fahrzeuge serienmäßig die für eCall erforderlichen Komponenten einzubauen?

Bleibt diese Verpflichtung einer europäischen Regelung vorbehalten?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welcher Höhe Materialkosten durch den Einbau der für eCall erforderlichen Bordkomponenten pro Fahrzeug entstehen?

11

Ist das eCall-System dazu geeignet, auch nachträglich in gebrauchte Fahrzeuge eingebaut zu werden?

12

Kann eCall ausschließlich mit GPS betrieben werden oder ist es mit GALILEO kompatibel?

13

Wie wird sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht unbefugt, d. h. ohne den Willen des Fahrzeughalters von dritter Seite geortet werden?

14

Schließt die Bundesregierung eine Nutzung der vorhandenen Hardware (z. B. zur Ortung von Fahrzeugen) im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie zur Gefahrenabwehr aus?

Berlin, den 12. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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