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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anwendung der Bonn Powers durch den Hohen Repräsentanten in Bosnien-Herzegowina (G-SIG: 16011832)

Völkerrechtliche Bewertung der Bonn Conclusions betr. Bosnien-Herzegowina und Mandat des Hohen Repräsentanten, Auswirkungen der Bonn Powers betr. Stabilisierung von staatlichen Institutionen in Bosnien und Herzegowina, Bewertung der Amtsführung von Christian Schwarz-Schilling als Hoher Repräsentant und dessen Zusammenarbeit mit dem Friedensimplementierungsrat (Peace Implementation Council) (PIC) <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

22.03.2007

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/463607. 03. 2007

Anwendung der Bonn Powers durch den Hohen Repräsentanten in Bosnien-Herzegowina

der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Annex 10 des Daytoner Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina ist das Amt eines „Hohen Repräsentanten“ vorgesehen, der die zivile Umsetzung des Friedensabkommen überwachen soll.

Dieser Hohe Repräsentant wird von einem Friedensimplementierungsrat (Peace Implementaition Council) bestimmt, der auch die politischen Leitlinien vorgibt.

Auf einer Sitzung des PIC 1997 in Bonn wurde eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse des Hohen Repräsentanten beschlossen, etwa das Recht, öffentliche Bedienstete aus ihren Ämtern zu entfernen und ihm geeignet erscheinende Gesetze zu erlassen, wenn die Legislativen Körperschaften in Bosnien und Herzegowina dies unterlassen.

Dies sind die so genannten Bonn Powers.

Das PIC hat in seiner Sitzung vom 26./27. Februar 2007 – entgegen bisherigen Überlegungen – beschlossen, das Amt des Hohen Repräsentanten der Internationalen Gemeinschaft einschließlich der Bonn Powers bis mindestens Mitte 2008 nicht aufzuheben. Der bisherige Hohe Repräsentant, Christian Schwarz-Schilling, hat bereits angekündigt, dass er für dieses Amt nur noch bis Mitte 2007 zur Verfügung steht.

Drucksache 16/4636 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung von Dr. Axel Schwarz/Juli Zeh (Autorität durch Auslegung: zur Rechtsgrundlage der Macht des Hohen Repräsentanten in Bosnien-Herzegowina/Axel Schwarz; Juli Zeh, Recht und Politik: Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik. – 40 (2004), 4, S. 225 bis 228), bei den Bonn Conclusions handele es sich um „das unverbindliche Abschlussdokument einer Staatenkonferenz, dem allenfalls ein Rechtscharakter als ,soft law‘ zugesprochen werden könnte“?

2

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung völkerrechtlich legitimiert, das Mandat des Hohen Repräsentanten zu beenden und in welcher völkerrechtlich verbindlichen Form müsste diese Beendigung erfolgen?

3

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor die Bundesregierung eine Aufhebung der Bonn Powers befürwortet?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, durch die Bonn Powers könnte eine Stabilisierung der staatlichen Institutionen in Bosnien und Herzegowina behindert werden, indem die eigentlich verantwortlichen Gremien keine letztendliche Entscheidungsbefugnis erhalten?

5

Bewertet die Bundesregierung die Anwendung der Bonn Powers durch die bisherigen Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina insgesamt als erfolgreich?

6

Wenn ja, gibt es andere Staaten oder Regionen mit instabilen staatlichen Strukturen, für die die Bundesregierung sich die Einrichtung eines ähnlichen Amtes mit ähnlichen Vollmachten vorstellen könnte?

7

War die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Nominierung von Christian Schwarz-Schilling zum Amt des Hohen Repräsentanten darüber informiert, dass dieser die Bonn Powers nur sehr restriktiv anwenden wolle, um die Eigenverantwortung der Bewohner von Bosnien und Herzegowina zu fördern?

8

Hat die Bundesregierung dieses Konzept unterstützt?

9

Wie war nach Informationen der Bundesregierung die Haltung der übrigen Mitglieder des PIC zu diesem Konzept?

10

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während der Amtszeit des amtierenden Hohen Repräsentanten Kritik von Mitgliedern des PIC an der Amtsführung des Hohen Repräsentanten?

11

Wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

12

Hat die Bundesregierung öffentlich deutlich gemacht, dass sie die restriktive Anwendung der Bonn Powers durch den Hohen Repräsentanten unterstützt? Wenn Ja, in welcher Form?

13

Entspricht der Bericht der TAZ vom 23. Februar 2007 den Tatsachen, die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, habe Christian Schwarz-Schilling dazu gedrängt, das Amt des Hohen Repräsentanten aufzugeben?

Berlin, den 6. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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