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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Islamistische Organisationen in Deutschland (G-SIG: 16012221)

Ausbleibendes Verbotsverfahren gegen die Hisbollah, EU-Terrorliste; Convention of the Prevention of Terrorism: Ratifizierung, Umsetzung und Wirkung auf Hisbollah und islamistische Szene; Organisationsverbote als Mittel im Kampf gegen unterschiedliche Formen des Extremismus, Islamkonferenz, Forschungsprojekte; Volksverhetzung: Unterbindung, Aufklärung, Ahndung, u.a. Maßnahmen gegen Fernsehsender und Internet, europäische und internationale Zusammenarbeit; Europol: Daten aus Online-Durchsuchungen und &quot;check the web&quot;, Bundeshaushaltsmittel für Internetbeobachtung und Analyse <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

04.07.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/565813. 06. 2007

Islamistische Organisationen in Deutschland

der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland sind laut Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zahlreiche islamistische Organisationen aktiv. Die Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren gegen einige dieser Organisationen mit vereinsrechtlichen Maßnahmen vorgegangen.

So hat etwa das Bundesministerium des Innern mit Wirkung vom 15. Januar 2003 der „Hizb ut-Tahrir“ die Betätigung in Deutschland verboten, u. a. weil sich diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und die Organisation Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürwortet.

Mit Urteil vom 25. Januar 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage der „Hizb ut-Tahrir“ gegen das Betätigungsverbot abgewiesen. Zudem wurde etwa das Verbot des Spendenverein „al-Aksa“ der palästinensischen Hamas gerichtlich bestätigt.

Die libanesische „Hizb Allah“ dagegen ist bisher ungehindert in Deutschland aktiv. Im Jahresbericht 2006 des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es dazu: „Die „Hizb Allah“ ist eine vom Iran politisch beeinflusste und auch finanziell unterstützte schiitische Organisation, die seit 1992 im libanesischen Parlament vertreten ist. … Neben dem politischen Flügel unterhält die „Hizb Allah“ nach wie vor den bewaffneten Arm „Al-Muqawama al-Islamiya“ (Islamischer Widerstand), der zusammen mit dem Sicherheitsdienst der Organisation für „militärische“ Auseinandersetzungen mit Israel sowie die Durchführung von Anschlägen, insbesondere gegen israelische und jüdische Ziele, verantwortlich gemacht wird. … Die „Hizb Allah“ unterstützt den Aufstand der Palästinenser („Intifada“) in den von Israel besetzten Gebieten und verneint nach wie vor ein Existenzrecht Israels. Mit dieser gewaltsamen Strategie richtet sich die „Hizb Allah“ gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ (S. 212). Drucksache 16/5658 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Jahresbericht 2005 wird ausgeführt: „Gerade vor dem Hintergrund der antiisraelischen und antisemitischen Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad stehen die in Deutschland lebenden Anhänger der vom Iran beeinflussten „Hizb Allah“ weiterhin im Fokus der Sicherheitsbehörden“ (S. 194).

Naim Kassam, Vizechef der „Hizb Allah“, sagte zudem am 15. April 2007 gegenüber dem iranischen Fernsehsender al-Kawthar, dass alle Selbstmordattentate, Entführungen und Raketenangriffe einer Genehmigung durch den „geistigen Führer“ in Teheran bedürfen. Seit Jahren finanziert und trainiert die „Hizb Allah“ offen andere Terrororganisationen wie Hamas und Palästinensischer Islamischer Jihad im Kampf gegen Israel.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 4. Januar 2005 (Aktenzeichen: 24 L 3189/04) die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde für ein libanesisches „Hizb Allah“ Mitglied für rechtens erklärt. Das Gericht entschied, dass die Unterstützung der Hizb Allah für den internationalen Terrorismus als Grund für die Abschiebung hinreichend sei. Die Richter machten außerdem geltend, dass es ausreichende Beweise für die Unterstützung des Terrorismus durch die „Hizb Allah“ gebe und dass der Kampf der „Hizb Allah“ Organisation gegen Israel mit „menschenverachtender Brutalität“ geführt werde.

In den Niederlanden wurde die „Hizb Allah“ im Jahre 2004 verboten. Die Niederländische Regierung begründete dies damit, dass nicht zwischen dem terroristischen und politischen Arm der Organisation unterschieden werden könne, da beide demselben zentralen Führungsgremium unterstehen.

Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion – Drucksache 16/4344 – von etwa 900 Anhängern der „Hizb Allah“ in Deutschland aus, welche bundesweit in 30 Kultur- und Moscheevereinen organisiert seien. Die Haltung der Anhänger sei durch eine weitgehend uneingeschränkte Akzeptanz der Ideologie und Politik der „Hizb Allah“ gekennzeichnet. Diese und weitere Personen unterstützen und die „Hizb Allah“ auch durch Sammlung und Transfer von Spendengeldern. Dazu wird nach Angaben der Bundesregierung unter anderem der Spendenverein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ genutzt. Die Anhänger der „Hizb Allah“ würden von der „Abteilung für Außenbeziehungen“ der „Hizb Allah“ in Beirut betreut und verhielten sich den Anweisungen gemäß weitgehend „gesetzeskonform“.

Außerdem kommuniziert die „Hizb Allah“ über ihren TV Sender al-Manar mit ihren Anhängern, auch in Deutschland. Ihr Anführer, Hassan Nasrallah, hatte sich etwa im Februar 2006 über den im Zusammenhang mit dem Karikaturenstreit wie folgt geäußert: „Ich rufe alle Muslime auf eine eindeutige Haltung einzunehmen … Ich bin sicher dass nicht nur Millionen sondern hunderte Millionen von Muslimen bereit und willig sind ihre Leben zu opfern um die Ehre ihres Prophetes zu verteidigen. Und Du bist einer von ihnen“. Außerdem wird auf al-Manar regelmäßig zum Angriff auf Israel etwa durch Selbstmordattentate aufgerufen und Juden werden als kindermordende Unmenschen dargestellt.

Der Sender „al-Manar“ wird zwar nicht mehr von den dem europäischen Rechtsraum unterliegenden Satellitenbetreibern übertragen, er ist in Deutschland dennoch über außereuropäisch betriebene Satelliten zu empfangen. Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Bundestagsdrucksache 16/4344, angekündigt, im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft und ihres G8-Vorsitzes auf eine Lösung gegen die Verbreitung antiisraelischer, antisemitischer und antiwestlicher Propaganda über derartige Drittstaaten-Satelliten hinzuwirken. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5658

Zum 1. Juni 2007 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus („Convention on the Prevention of Terrorism“) in Kraft getreten, das von Deutschland am 24. Oktober 2006 unterzeichnet wurde. Der Vertrag verpflichtet die Staaten nationale Regelungen zu schaffen, welche eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren Gefängnis vorsehen für vorsätzliche oder fahrlässige öffentliche Äußerungen, die direkt oder indirekt als Ermutigung verstanden werden können, einen terroristischen Anschlag zu verüben.

Zunehmend werden islamistische Hassbotschaften, Anleitungen und Anweisungen zu Anschlägen und Verherrlichung von terroristischen Verbrechen einschließlich davon erstellten Bildern und Videos über das Internet verbreitet. Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen mit Mitgrationshintergrund steht radikalislamistischen Ansichten ablehnend gegenüber. Die entsprechenden Seiten des Internets werden jedoch ebenso wie außereuropäische TV-Sender wie „al-Manar“ von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland vielfach wahrgenommen. Die Gefahr der Radikalisierung von in Deutschland aufgewachsenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund (Phänomen der „home-grown-terrorists“) wird so verstärkt.

Die Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen haben mittlerweile Maßnahmen zur Kontrolle der Inhalte im Internet ergriffen. So hat das Landeskriminalamt Niedersachsen im vergangenen Jahr eine Einheit zur anlassunabhängigen Recherche im Internet eingerichtet. Beim „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin wurde ein „Gemeinsames Internet-Zentrum“ eingerichtet, um die Beobachtungs- und Analysefähigkeiten zu optimieren. Europol hat unter deutscher Beteiligung die Aktion „check the web“ ins Leben gerufen, wonach die Mitgliedstaaten arbeitsteilig zur Beobachtung und Analyse des Internets im Kampf gegen islamistischen Terror beitragen. Neben den inhaltlichen Entwicklungen sollen bei Europol auch „technische Aspekte“ gemeinsam analysiert werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 4 – Drucksache 16/5658

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Gesichtspunkte veranlassen die Bundesregierung, derzeit von einem Verbotsverfahren gegen die „Hizb Allah“ und ihr nahestehende Organisationen abzusehen, obwohl diese sich nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ebenso wie die verbotene Hizb ut-Tahrir mit einer „… gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der Völkerverständigung (richtet), und sowohl antiisraelisch als auch antisemitisch ist?“

2

Plant die Bundesregierung eine Ratifizierung des Vertrages „Convention on the Prevention of Terrorism“ durch Deutschland, und wenn ja, für wann ist diese geplant?

3

Wie wird die Bundesregierung den Vertrag „Convention on the Prevention of Terrorism“ in deutsches Recht umsetzen, und hat die Bundesregierung konkrete Entwürfe für die Umsetzung des Vertrages erarbeitet, wenn ja, mit welchem Inhalt?

4

Plant die Bundesregierung Regelungen auf der Grundlage der „Convention on the Prevention of Terrorism“, die das aktuell beobachtete Verhalten der Funktionäre und Aktivisten der „Hizb Allah“ mit Strafe bedrohen?

5

Wie wirkt sich die „Convention on the Prevention of Terrorism“ schon heute auf die islamistische Szene im Allgemeinen und insbesondere auf die Aktivitäten der „Hizb Allah“ in Deutschland aus?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der „Convention on the Prevention of Terrorism“ auf die islamistische Szene im Allgemeinen und insbesondere auf die Aktivitäten der „Hizb Allah“ für die Zukunft ein?

7

Was versteht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 5 in Bundestagsdrucksache 16/4334, unter „gesetzeskonformem“ Verhalten der Anhänger der „Hizb Allah“?

8

Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Anhänger von „Hizb Allah“ die Vorgaben aus der Zentrale in Beirut über die in Deutschland geltenden Gesetze stellen und bei entsprechender Anweisung ihr gesetzeskonformes Verhalten ändern würden?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein Verbote von extremistischen Organisationen als Mittel im Eintreten für die Grundsätze der Verfassung jeweils im islamistischen Bereich, im linksextremen Bereich und im rechtsextremen Bereich und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung hier unterschiedlich zu beurteilende Wirkungen auf die jeweilige Szene?

10

Welche Forschungsvorhaben sind im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Bundestagsdrucksache 16/4344, bezüglich Radikalisierungstendenzen von Menschen mit Migrationshintergrund seither verwirklicht worden und welche konkreten Vorhaben sind geplant?

11

Mit welchem Konzept will die Bundesregierung über den Dialog mit einzelnen Verbänden hinaus verstärkt alle in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund für die Werte des Grundgesetzes gewinnen?

12

Welche konkreten Ergebnisse erhofft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang von der Islamkonferenz?

13

Wie will die Bundesregierung die Verbreitung von Hassbotschaften bzw. von antisemitischen und antidemokratischen Tendenzen durch legale islamistische Organisationen unterbinden?

14

Wird sich die Bundesregierung für eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche EU-Terrorliste einsetzen, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, gegen die dort aufgeführten Organisationen vorzugehen, und wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung dabei die parlamentarischen Mitwirkungsrechte sichergestellt werden?

15

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die „Hizb Allah“ auf die bestehende EU-Terrorliste zu setzen und wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens?

16

Sieht die Bundesregierung Defizite in der Anwendung des § 130 Strafgesetzbuch gegenüber islamistischen Aktivisten und wenn ja, wie will die Bundesregierung die Aufklärung der Straftaten und die strafrechtliche Ahndung verbessern?

17

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auch den Aufruf, das eigene Leben für die „Ehre“ der eigenen Religion/des Propheten oder sonst in einem religiösen Zusammenhang zu opfern, strafrechtlich zu erfassen, und wie schätzt die Bundesregierung den von solchen Aufrufen ausgehenden Einfluss auf die Bedrohungslage ein?

18

Inwieweit und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung ihre Ankündigung umgesetzt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und des G8-Vorsitzes gegen im außereuropäischen Ausland betriebene und in Europa und Deutschland empfangbare TV-Sender mit Hassbotschaften vorzugehen?

19

Welche konkreten Maßnahmen gegen islamistische Sendungen im Fernsehen oder anderen Medien, insbesondere im Internet, und deren Einfluss auf Personen mit Migrationshintergrund haben sich aus dem Dialog und der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit muslimischen Organisationen beispielsweise im Rahmen der Islamkonferenz ergeben und welche werden bzw. wurden wie umgesetzt? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5658

20

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf – ggf. strafbewehrte Verbote – um zu verhindern, dass in Deutschland bzw. Europa unterbundene Fernsehprogramme – wie beispielsweise „al-Manar“ – mit entsprechender technischer Ausrüstung als Drittstaaten-Programme (sogenannter Spill-over-Effekt) weiterhin in Europa und in Deutschland empfangen werden?

21

Welche Möglichkeiten erwägt die Bundesregierung, den Zugriff auf im außereuropäischen Ausland betriebene Internetangebote (Foren etc.) mit volksverhetzenden oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu unterbinden?

22

Inwieweit plant die Bundesregierung auch auf Internetangebote unterhalb der strafrechtlichen Relevanz einzuwirken und welche Vorschläge will die Bundesregierung diesbezüglich bei der Überarbeitung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Terrorbekämpfung hinsichtlich der Maßnahmen zur „Bekämpfung der Terrorismuspropaganda in verschiedenen Medien“ (Ratsdok.-Nr. 15266/1/06) einbringen?

23

Inwieweit arbeitet die Bundesregierung derzeit mit anderen außereuropäischen Staaten zusammen, um Internetseiten mit volksverhetzenden oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu unterbinden, und wie will die Bundesregierung diese Zusammenarbeit in Zukunft verbessern?

24

Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aktivitäten von Bundesländern, Bund und Europa im Bereich der Beobachtung und Analyse von Internetinhalten verbessert und sichergestellt werden?

25

Wo laufen die Informationen aus den verschiedenen Aktivitäten von Bundesländern, Bund und Europa zusammen?

26

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zahl und dem Inhalt nach das Auftreten von islamistischen Internetangeboten entwickelt?

27

Inwieweit wurden und werden Ergebnisse von heimlichen „Online-Durchsuchungen“ in den Austausch bei Europol, insbesondere im Rahmen von „check the web“, einbezogen, und inwieweit soll dies in Zukunft geschehen?

28

Welche „technischen Aspekte“ (so Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 9. Mai 2007) sollen bei Europol im Rahmen von „check the web“ ausgetauscht bzw. „technisch analysiert“ werden?

29

Welche Haushaltsmittel für Sach- und Personalaufwand werden aus dem Bundeshaushalt derzeit und zukünftig für die Internetbeobachtung und Analyse aufgewendet?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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