Acrylamid in Lebensmitteln
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Acrylamid kommt in Lebensmitteln seit Generationen vor. Es entsteht bei der Zubereitung von Lebensmitteln insbesondere bei Vorgängen wie Backen, Frittieren, Braten und wahrscheinlich auch beim Rösten und Grillieren. Die Nahrungsaufnahme dieser Substanzen ist mit Risiken verbunden. Insbesondere soll Acrylamid krebserregend sein.
Die „Süddeutsche Zeitung“ vom 5. November 2002 thematisiert auf ihrer Titelseite die Auswirkungen von Acrylamid in Lebensmitteln und zitiert die Sprecherin des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zur Risikoeinschränkung mit den Worten: „Handfeste Grenzwerte können wir jedenfalls nicht festlegen … .“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Rahmen ihres Minimierungsprogrammes zum Risiko von Acrylamid vor?
Welche Unternehmen gehören zu den von der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichneten so genannten „schmutzigen Zehn?“
Inwieweit sind Produktionsprozesse zur Minderung des Gehaltes von Acrylamid in Lebensmitteln bereits vollzogen worden?
Welche Rolle hat die Bundesregierung im Rahmen der Umstellung von Produktionsprozessen übernommen?
Ist mit den Produktionsprozessumstellungen jeweils eine Risikominderung erfolgt? Falls ja, mit welchen Daten ist sie belegbar?
Wie hoch waren die jeweiligen Kosten bei den erfolgten Produktionsprozessumstellungen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über die Preisentwicklung der betroffenen Produkte?
In welchem Zeitraum sollen die noch ausstehenden Produktionsprozessumstellungen vollzogen werden?
Welche Kostenschätzungen liegen der Bundesregierung für die jeweiligen Umstellungsprozesse vor?
Welche Schritte hat die Bundesregierung übernommen, um die Verbraucher über Acrylamid zu informieren, insbesondere auch über die Herstellungsprozesse der so genannten „schmutzigen Zehn?“
Vor welchem sachlichen Hintergrund ist das Zitat der Sprecherin des BMVEL zu verstehen, „handfeste Grenzwerte können wir jedenfalls nicht festlegen ...? “
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen Äußerungen und vorgesehenen Maßnahmen des BMVEL vor dem Hintergrund einer „ddp“-Agenturmeldung vom 5. Juni 2002, in der die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, davor gewarnt hatte, das Thema „nicht zu einer Krise hochzureden“?
Sieht die Bundesregierung in der damaligen Einschätzung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, und den aktuell angekündigten Maßnahmen einen Widerspruch? Falls nein, weshalb nicht?
Hätte die zuständige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, nicht schon im Mai 2002 die Warnungen des Leiters des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BGVV) in Berlin, Dieter Arnold, zum Anlass für Prüfungen und weitere Maßnahmen nutzen müssen? Falls ja, welche Schritte und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung bereits nach den Warnungen des BGVV-Leiters im Mai 2002 eingeleitet (vgl. dpa-Meldung vom 27. Juni 2002)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Staatssekretärs im BMVEL, Alexander Müller, der Erkenntnisse schwedischer Wissenschaftler im Zusammenhang mit einer möglichen Acrylamidgefährdung als „vollkommene Neuigkeit“ bewertet (AFP-Meldung vom 5. November 2002)?