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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zur Diskussion über eine Stärkung der Ministererlaubnis (G-SIG: 15010113)

Zahl der Ministererlaubnisse seit Inkrafttreten des GWB, geplante Änderung des § 8 GWB, Entscheidung des Parlaments bei bedenklichen Fusionen, ministerieller Ermessensspielraum

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

14.02.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/38129. 01. 2003

Zur Diskussion über eine Stärkung der Ministererlaubnis

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Zeitungsberichten vom 20. Januar 2003 (unter anderem von DER SPIEGEL, Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, DIE WELT) heißt es, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, plane, die in § 8 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankerte Ministererlaubnis zu stärken. Laut dieser Berichte solle durch eine Gesetzesänderung in Zukunft verhindert werden, „dass vom Minister für sinnvoll erachtete Großfusionen im Nachhinein noch durch Gerichte gekippt werden können.“ (Handelsblatt vom 20. Januar 2003, S.4)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie häufig wurde seit In-Kraft-Setzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung ein Zusammenschluss durch den Bundesminister für Wirtschaft gemäß § 8 Abs. 1 GWB erlaubt?

2

Welche konkreten Fälle waren dies (bitte Unternehmensnamen und Jahreszahlen nennen)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich das Instrument der Ministererlaubnis?

4

Welche konkreten Pläne gibt es, zur Änderung oder Ergänzung des § 8 Abs. 1 GWB im Zuge der bevorstehenden Kartellrechtsnovelle?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die grundsätzliche Klagemöglichkeit gegen die Ministererlaubnis?

6

Sieht die Bundesregierung Veränderungsnotwendigkeiten bei den Verfahrensabläufen, insbesondere möglicher Gerichtsverfahren?

7

Wenn ja, welche?

8

Inwiefern bleibt der Rechtsschutz nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz für Unternehmen bestehen, die durch eine gestärkte Ministererlaubnis beschwert werden?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, Ausnahmen von kartellrechtlich bedenklichen Fusionen durch das Parlament beschließen zu lassen?

10

Hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, zur Ausweitung des Instrumentes der Ministererlaubnis am 21. Januar 2003 in Brüssel wörtlich gesagt, „wenn es im nationalen Interesse liegt, dann muss die Politik über einen größeren Ermessensspielraum als heute verfügen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Januar 2003, S.13), und wenn ja, wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „nationales Interesse“?

11

Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „größeren Ermessensspielraum“?

12

Welches wettbewerbspolitische Leitbild verfolgt die Bundesregierung?

Berlin, den 28. Januar 2003

Rainer Brüderle Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Helga Daub Dr. Christian Eberl Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) ... Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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