Sonderbeitrag der Versicherten
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist vorgesehen, dass die Versicherten ab dem Jahre 2006 einen gesonderten, von ihnen alleine zu tragenden Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten haben. Damit wird die heutige Struktur der Beitragsberechnung in der GKV modifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem allein von den Versicherten zu übernehmenden Sonderbeitrag der Grundsatz der paritätischen Finanzierung in Frage gestellt wird?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung einen solchen Sonderbeitrag?
Handelt es sich auch nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen tatsächlich noch um einen Beitrag oder muss hier nicht eher der Charakter einer Steuer angenommen werden?
Wie begründet sich die exakte Höhe des Sonderbeitrages?
Welche zusätzlichen Leistungen erhält der Versicherte hierfür?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Selbständige durch den gleichzeitigen Wegfall des ermäßigten Beitragssatzes damit im Gegensatz zu heute de facto ihr Krankengeld in der GKV absichern oder andernfalls doppelt zahlen (müssen)?