Reformen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 22. September 1997 beschloss die Lenkungsgruppe „Reform der WSV (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)“ beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) ein Konzept zur Reform der WSV, das vom damaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, akzeptiert wurde. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/7019) erklärte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), an den Reformplänen festhalten zu wollen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/7697) werden die Grundsätze der WSV-Reform dargelegt.
In der Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann auf Bundestagsdrucksache 15/288 erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, am 23. Dezember 2002, dass der Reformstab im BMVBW am 6. November 2002 nach 5-jähriger „erfolgreicher“ Arbeit aufgelöst wurde. Der aktuelle Reformprozess der WSV läuft seit einer Grundsatzentscheidung im BMV über die Vergabe von planbaren Aufgaben an Dritte seit 1988, er dürfte nicht unerhebliche Haushaltsmittel gekostet und einen großen Arbeitseinsatz der beteiligten Mitarbeiter mit sich gebracht haben.
Die Fraktion der FDP hat in den letzten 2 1/2 Jahren immer wieder parlamentarisch nach dem Fortgang der Reform gefragt und ihre Vertreter haben sich in vielen Besuchen in den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und Wasser- und Schifffahrtsämtern ein Bild von den Problemen vor Ort gemacht. Nach diesen Erfahrungen herrscht der Eindruck vor, dass der Reformprozess bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, in einigen Bereichen nicht einmal begonnen wurde.
Die Folgen der 1,5 %igen kegelgerechten Einsparvorgaben bei den Personalmitteln werden immer dramatischer, ohne dass erkennbare interne Veränderungen bzw. Anpassungen vorgenommen werden. Auch die Übertragung von planbaren Aufgaben an Dritte und die Vergleichbarkeit der Leistungen der WSV mit denen von Dritten sind nach den der FDP zur Verfügung stehenden Informationen noch nicht zufriedenstellend gelöst.
Ende der 70er Jahre wurde bereits entschieden, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen 75 % aller anfallenden Nassbaggerarbeiten von Dritten auszuführen seien. In einem Brief des Hauptpersonalrates (HPR) des BMVBW an den Abgeordneten Hans-Michael Goldmann vom 13. September 2002 wird erklärt, dass diese Übertragung an Dritte im Ergebnis zu einer weit höheren Haushaltsbelastung geführt habe, als vor der Vergabe und dass der HPR die Verwaltung bereits mehrmals darauf hingewiesen habe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Was war der genaue Auftrag des am 6. November 2002 aufgelösten Reformstabes, insbesondere seit dem Regierungswechsel 1998?
Was sind die Ergebnisse der 5-jährigen Arbeit des Reformstabes in Bezug auf die Umsetzung der inneren und äußeren Aufbauorganisation?
Warum, da die Arbeit nach Angaben der Bundesregierung ja erfolgreich war, wurden die Ergebnisse der Arbeit nicht durch einen Abschlussbericht dokumentiert?
Bedeutet die Auflösung des Reformstabes den vorläufigen Abschluss des Reformprozesses (innere und äußere Reform) im Bereich des BMVBW oder wie sonst ist die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (Bundestagsdrucksache 15/288) zu verstehen, wonach „weitere sich ergebende Reformaufgaben“ künftig federführend von der Zentralabteilung des BMVBW wahrgenommen würden?
Sind die in großem Umfang mit den Beschäftigten erarbeiteten Leitbildprozesse einschließlich des Rahmenleitbildes abgeschlossen und wird in allen Dienststellen danach verfahren?
Wie groß ist die Summe der Haushaltsmittel die seit Beginn des aktuellen Reformprozesses für die Reform im BMVBW (einschließlich Beraterkosten) aufgewendet wurden?
Gibt es in der WSV inzwischen ein durchgängiges Controlling und eine einheitliche Kosten-Leistungsrechnung, und wenn nein, warum noch nicht und bis wann soll dies erfolgen?
Ist der Prozess der Umsetzung der Leitlinie zum Personalmanagements im Bereich des BMVBW abgeschlossen, wenn nein, warum noch nicht und bis wann soll dies erfolgen?
Wie weit ist der Prozess der Anpassung und Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des BMVBW gediehen?
Inwieweit gibt es in der WSV jetzt eine dezentrale Ressourcenverantwortung?
Trifft es zu, dass ein Ziel der Reform der WSV war, durch eine erfolgreiche Gesamtreform die Einsparvorgabe von jährlich 1,5 % der Personalmittel aufzuheben und wurde dieses Ziel erreicht?
Wenn die 1,5 %-Einsparvorgabe weiterhin Bestand hat, welche Veränderungen nimmt das BMVBW bei der Personalmittelverteilung vor, um die Sicherheit und Leichtigkeit auf den Binnen- und Seewasserstraßen zu gewährleisten?
Wie ist die Entwicklung der Baggermengen der Nassbaggerei seit 1990?
Wie ist die Entwicklung der Haushaltsmittel für Aufwendungen zur Nassbaggerei seit 1990?
Wenn die Aussage des HPR des BMVBW gegenüber dem Abgeordneten Hans-Michael Goldmann zutreffend sein sollte, wonach für die Nassbaggerei seit der Vergabe an Dritte mehr Haushaltsmittel aufgewendet werden als vorher, wann wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages darüber in Kenntnis gesetzt?