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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Transparenz und Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln bei Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie bei anderen Organisationen (G-SIG: 15010067)

Finanzgebaren spendensammelnder oder aus öffentlichen Mitteln geförderter Verbände, Vereine und Einrichtungen, gesetzliche Vorgaben, Prüfung und Überwachung durch öffentliche Einrichtungen und private Organisationen, Publizitätspflicht zur Mittelerzielung und -verwendung, Einführung eines Widerrufsrechts für private Spenden; Untersuchung der Zeitschrift "Ökotest" vom November 2002 über die Verwendung von privaten Spenden und anderen Finanzmitteln bei Umwelt- und Naturschutzverbänden, Bewertung und Schlussfolgerungen, Liste geförderter Verbände und Einrichtungen, Höhe und Art der Förderung, Auswahlkriterien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.01.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/24518. 12. 2002

Transparenz und Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln bei Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie bei anderen Organisationen

der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Homburg), Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im November 2002 hat die Zeitschrift „Ökotest“ das Ergebnis einer Untersuchung über die Verwendung von privaten Spenden und anderen Finanzmitteln bei insgesamt 19 ausgewählten Umwelt- und Naturschutzverbänden vorgestellt. Nur acht der getesteten Vereine und Organisationen erzielten ein „sehr gut“ oder „gut“, fünf schnitten mit „mangelhaft“ bzw. „ungenügend“ ab. Nach Angaben der Zeitschrift war bei den bemängelten Organisationen u. a. nicht befriedigend zu ermitteln, „was mit dem Spendengeld letztendlich passiert“. Nicht auszuschließen sei, dass zufließende Mittel anders verwendet würden als dies nach außen dargestellt werde. Die Aufwandsentschädigungen für Personal sowie die Verwaltungskosten seien beträchtlich und im Einzelfall wesentlich höher als die für Umwelt- oder Naturschutzprojekte aufgewendeten Gelder. Unter den besonders schlecht bewerteten Umwelt- und Naturschutzverbänden befinden sich auch Einrichtungen, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), mithin aus Steuermitteln, gefördert wurden und werden.

Insoweit begründete Zweifel an der redlichen, finanzwirtschaftlich einwandfreien und für den jeweiligen Finanzier transparenten Verwendung von Spenden und Fördermitteln bei bestimmten Umwelt- und Naturschutzverbänden erfordern – nicht zuletzt mit Blick auf gewährte Zuwendungen aus öffentlichen Kassen – parlamentarische Aufmerksamkeit und ggf. politische Konsequenzen.

Dies gewinnt Nachdruck durch die Ausführungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, der im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages über den Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 in der seinen Geschäftsbereich betreffenden Debatte u. a. ausgeführt hat, dass die Ausgaben zur Förderung von Umwelt- und Naturschutzverbänden seit 1998 erheblich, namentlich um 71 Prozent, gestiegen seien (Plenarprotokoll 15/12, S. 783 C).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchung bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort angewandten Beurteilungskriterien sowie die erzielten Ergebnisse?

2

Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf eine gegenwärtige und künftige öffentliche Förderung das Ergebnis der eingangs genannten Untersuchung, wonach der „Verkehrsclub Deutschland“, für dessen Förderung im Bundeshaushalt für das 2003 explizit Zuschüsse vorgesehen sind, keinerlei finanzielle Jahresabschlüsse vorlegen und zu keiner der zum Finanzgebaren gestellten Fragen Angaben machen konnte?

3

Lassen die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchung nach Einschätzung der Bundesregierung analoge Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Fördermittel seitens dieser Einrichtungen zu, und wenn ja, welche konkreten Schlussfolgerungen leitet sie daraus mit Blick auf eine künftige Förderung der betreffenden Verbände und Einrichtungen aus öffentlichen Mitteln ab?

4

Wenn nein, weshalb nicht und welche ergänzenden oder anderslautenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, vergleichbare Tests auch für jene Umwelt- und Naturschutzverbände vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, welche in die eingangs genannte Untersuchung nicht einbezogen waren, gleichwohl aber öffentliche Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhalten?

6

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Prüfeinrichtungen sollen entsprechende Untersuchungen für welche Organisationen innerhalb welches zeitlichen Rahmens und unter Anwendung welcher Kriterien vornehmen und welche Überlegungen sind für die Auswahl der damit zu beauftragenden Prüfeinrichtungen maßgeblich?

7

Verfügt die Bundesregierung über Informationen betreffend die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Personal sowie über die Verwaltungskosten der aus Haushaltsmitteln geförderten Verbände, Vereine und Organisationen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes?

8

Welche gesetzlichen Vorgaben regeln die Verwendung von privaten Spenden und anderen Finanzmitteln durch spendensammelnde Organisationen und welche Einrichtungen wachen über die Einhaltung dieser Vorgaben?

9

Sieht die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Vorgaben zur Transparenz der Verwendung von privaten Spenden und anderen Finanzmitteln ergänzenden Regelungsbedarf, und wenn ja, welche konkreten Aktivitäten beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?

10

Wird die Verwendung von öffentlichen Zuwendungen sowie privaten Spenden und anderen Finanzmitteln durch spendensammelnde Organisationen seitens der jeweils zuständigen Finanzämter oder durch andere öffentliche Einrichtungen geprüft?

11

Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich im Einzelnen, sind die Ergebnisse solcher Prüfungen der Öffentlichkeit zugänglich und ist die Bundesregierung über die Ergebnisse dieser Prüfungen unterrichtet und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus gegebenenfalls?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, spendensammelnde oder aus öffentlichen Mitteln geförderte Verbände, Vereine und Einrichtungen einer allgemeinen Publizitätspflicht ihrer Mittelerzielung und Mittelverwendung zu unterwerfen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, für private Spenden an spendensammelnde oder aus öffentlichen Mitteln geförderte Verbände, Vereine und Einrichtungen ein Widerrufsrecht analog zu entsprechenden Regelungen für so genannte Haustürgeschäfte vorzusehen?

14

Sind in Deutschland private Organisationen oder Einrichtungen mit der Überwachung und Kontrolle des Finanzgebarens spendensammelnder oder aus öffentlichen Mitteln geförderter Verbände, Vereine und Einrichtungen befasst und werden dazu Prüf- oder Qualitätssiegel vergeben?

15

Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich dabei im Einzelnen und wie bewertet die Bundesregierung deren Tätigkeit, die jeweils angewandten Bewertungskriterien und die vorgelegten Berichte?

16

Ist die Bundesregierung allgemein der Auffassung, dass eine Überwachung und Kontrolle des Finanzgebarens spendensammelnder oder aus öffentlichen Mitteln geförderter Verbände, Vereine und Einrichtungen durch private Organisationen oder Einrichtungen erfolgen kann und welche Verfahrensregeln sollen nach Auffassung der Bundesregierung dafür gelten?

17

Welche Verbände und Einrichtungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes wurden seit 1999 (jeweils aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren) in welcher Höhe aus Haushaltsmitteln gefördert?

18

Wie hoch war bzw. ist die Förderung dieser Einrichtungen in Form gewährter Steuervergünstigungen und um welche Steuervergünstigungen handelt es sich dabei im Einzelnen?

19

Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung jene Verbände und Einrichtungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes aus, welche eine derartige Förderung erhalten?

20

Wurde bestimmten Verbänden und Einrichtungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes seit 1999 eine beantragte Förderung versagt, und wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich dabei gegebenenfalls und weshalb sowie aufgrund welcher Kriterien wurde in diesem Sinne entschieden?

Berlin, den 17. Dezember 2002

Birgit Homburger Dr. Christian Eberl Dr. Christel Happach-Kasan Ulrike Flach Cornelia Pieper Christoph Hartmann (Homburg) Horst Friedrich (Bayreuth) Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP

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