Vorausschauender Wiederaufbau in den Überschwemmungsgebieten des Sommerhochwassers 2002
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Chistian Eberl, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ (Nr. 2 vom 6. Januar 2003, S. 64) werden in zahlreichen Kommunen, welche vom Hochwasser im August 2002 getroffenen waren, trotz bestehender Umsiedlungsangebote beschädigte und zerstörte Gebäude an denselben Standorten wieder errichtet bzw. renoviert und genutzt. Damit wird über Befunde hinweggegangen, wonach teilweise sogar gutachterlich festgestellt wurde, dass die betreffenden Liegenschaften „nicht zu sichern seien“ und sowohl die Bundesregierung als auch Umweltverbände im Rahmen der ersten nationalen Flusskonferenz einen Verzicht auf Bauten in Überschwemmungsgebieten gefordert hatten. Ursächlich für diese Fehlentwicklungen seien nicht zuletzt finanzwirtschaftliche Interessen der betreffenden Gemeinden, welche „nicht auf die Steuereinnahmen und die Erlöse aus dem Verkauf des Baulands verzichten“ wollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung die im vorgenannten Bericht dargelegten Sachverhalte bekannt und treffen diese zu?
Sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Vorgänge bekannt und um welche Vorgänge handelt es sich dabei im Einzelnen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgänge im Allgemeinen sowie im Besonderen im Hinblick auf die im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2003 (hier: Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung, Sonderleistungen des Bundes, Titel 884 01: „Zuweisung an den Fonds Aufbauhilfe“) vorgesehenen Zuwendungen und Zuschüsse?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den beschriebenen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und welche Bemühungen hat die Bundesregierung in diesem Sinne bereits unternommen?
In welcher Höhe werden Mittel aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ zur Wiedererrichtung bzw. zur Renovierung von privaten Gebäuden verwendet, deren Standorte in Regionen gelegen sind, auf die sich die Fragen 1 und 2 beziehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, nicht abgerufene bzw. für den Wiederaufbau absehbar nicht benötigte Hilfsgelder zur ergänzenden Finanzierung und Erweiterung bestehender Umsiedlungsangebote zur Verfügung zu stellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Zuwendungen und Zuschüsse auch dann zu gewähren, wenn mit diesem Geld Aufbaumaßnahmen in Gebieten finanziert werden, die bei eventuell zukünftigen Hochwasserereignissen absehbar erneut betroffen sein werden, und wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken bzw. dies zu verhindern?