Überlassung von Wehrmaterial der Bundeswehr an Dritte
der Abgeordneten Elke Hoff, Dr. Volker Wissing, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gehardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundeswehr überlässt Unternehmen und Forschungseinrichtungen Wehrmaterial zu Erprobungs-, Entwicklungs- und Forschungszwecken. Der Bundesrechnungshof (BRH) zeigt in seinen Bemerkungen 2005 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes gravierende Mängel beim Umgang mit an Dritte überlassenem Wehrmaterial auf (siehe S. 141 ff.).
Danach wisse die Bundeswehr nicht, wo sich Material im Wert von 570 Mio. Euro befände. Bei fast 60 Prozent der Überlassungen waren vereinbarte Rückgabetermine um mehr als ein Jahr überschritten. Die beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung der Bundeswehr (BWB) und der Bundeswehr selbst geführten Nachweise stimmten in mehr als der Hälfte der Fälle nicht überein.
Der Bundeswehr entstehen Kosten auch dadurch, dass es sich bei den nicht auffindbaren Materialien häufig um Einzelkomponenten militärischen Geräts handelt, die dann oftmals als Ersatzteile neu beschafft werden müssten, damit das militärische Gerät – in der Überzahl Fahrzeuge – wieder in einen einsatzfähigen Zustand versetzt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
In welchem Umfang wird der Einzelplan 14 des Bundeshaushaltes durch die Beschaffung von Ersatzteilen infolge der Mängel beim Umgang mit an Dritte überlassenem Wehrmaterial in Anspruch genommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des BRH zur Vermeidung von Bestandsdifferenzen bei überlassenem Wehrmaterial eine zentrale Nachweisstelle einzurichten, und welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, eine solche einzurichten?
Inwiefern besteht Unkenntnis über den Verbleib von überlassenem Kriegsgerät?
Wie sind derartige Bestandslücken zu erklären, obwohl die Bundeswehrliegenschaften gemäß § 78 BHO regelmäßig unvermutet zu überprüfen sind?
Welche Schritte zur Verfahrensoptimierung werden ergriffen?
Welche Unternehmen bzw. Institutionen haben seit Beginn der 14. Legislaturperiode zu Erprobungs-, Forschungs- bzw. Entwicklungszwecken überlassenes Gerät bzw. Material der Bundeswehr nach Abschluss dieser Arbeiten nicht wieder fristgerecht zurückgegeben, und welche Schritte wurden bislang unternommen, dieses zurückzuerhalten?
Welchen Institutionen ist seit Beginn der 14. Legislaturperiode Material zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken überlassen worden, und auf welche Summe belaufen sich der Wert bzw. der Anschaffungspreis des jeweils überlassenen Materials?
Um welches Material bzw. welche Gerätschaften hat es sich dabei jeweils gehandelt?
Warum wurden das zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken überlassene Material bzw. die Gerätschaften der Bundeswehr nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder zurückgegeben?
Wie wird die Feststellung des BRH beurteilt, dass die beim BWB und der Bundeswehr selbst geführten Nachweise unvollständig und lückenhaft sind?
Inwieweit sind menschliches Versagen oder unzureichende Regelungen die Ursache für die lückenhaften Nachweise, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Abstellung der Mängel ergreifen?
Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Institutionen, die zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken Material und Gerätschaften der Bundeswehr erhalten, über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Umgang bzw. eine ordnungsgemäße Lagerung verfügen?
Welche Maßnahmen wurden gegen Institutionen eingeleitet, die zu Erprobungs-, Entwicklungs- bzw. Forschungszwecken überlassenes Material und Gerät der Bundeswehr nach Abschluss der Arbeiten nicht unverzüglich zurückgegeben haben, und wie viele entsprechende Verfahren sind vor Gerichten anhängig?
In wie vielen Fällen, in denen Material bzw. Gerätschaften der Bundeswehr zu Entwicklungs-, Erprobungs- und Forschungszwecken anderen Institutionen überlassen wurde, verfügt die Bundesregierung über keine Informationen über den derzeitigen Verbleib, und um welche Materialien und Gerätschaften handelt es sich dabei?
Auf welche Summe addieren sich die Anschaffungspreise bzw. der Wert dieser Materialien bzw. Gerätschaften?
Wie wird in der Regel die ordnungsgemäße Verwendung des überlassenen Materials sichergestellt, und auf welche Weise soll nach Abschluss der Erprobungs-, Entwicklungs- bzw. Forschungsarbeiten mit den überlassenen Gerätschaften verfahren werden?
Wie wird nach Ablauf der Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten üblicherweise der Verbleib des überlassenen Materials kontrolliert?
Werden die zu Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten überlassenen Gerätschaften regelmäßig zurückgefordert, und wenn nein, warum nicht?
Kann ausgeschlossen werden, dass Kriegsgerät, welches anderen Institutionen zu Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken überlassen wurde, an unbefugte Dritte gelangt?
Geht von diesem Gerät eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Liegen Kenntnisse von Fällen vor, in denen Gerätschaften bzw. Material, welches anderen Institutionen für Entwicklungs-, Erprobungs- bzw. Forschungsarbeiten überlassen wurde, verkauft worden ist?
Um welche Gerätschaften hat es sich dabei gehandelt, und welche Erlöse wurden dabei erzielt?
Welche Schritte sind unternommen worden, um den eventuellen Verkaufserlös bzw. Teile davon zu erhalten?
Auf welche Weise kann künftig sichergestellt werden, dass zu Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken überlassenes Material der Bundeswehr nach Abschluss der Untersuchungen unverzüglich zurückgegeben wird?