Situation und Zukunft des Zivildienstes
der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Heinrich L. Kolb, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung der Wehrpflicht bis spätestens 2006 angekündigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Teile der Fraktion der SPD haben in der 15. Wahlperiode mehrfach kritisch zur Wehrpflicht Stellung bezogen. Die für den Zivildienst zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, lehnt die Wehrpflicht öffentlich ab (vgl. Plenarprotokoll 15/12, S. 829 B).
Vor diesem Hintergrund ist mittelfristig mit der Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht zu rechnen. Dieser Schritt wird automatisch auch das Aus für den Zivildienst bedeuten. Durch das Erste Zivildienständerungsgesetz zieht sich die Bundesregierung – zunächst für ein Jahr befristet – immer weiter aus der Finanzierung des Zivildienstes zurück. Für die Träger der Zivildienststellen, dienstpflichtige junge Männer und die von Zivildienstleistenden betreuten Menschen bedeutet die Infragestellung und finanzielle Beschneidung des Zivildienstes eine maßgebliche Verunsicherung. Die Träger beklagen fehlende Planungssicherheit. Durch zusätzliche Wartezeiten können die jungen dienstpflichtigen Männer ihre individuelle Ausbildungs- und Berufsplanung nur schwer umsetzen. Die vielerorts auf die sozialen Dienstleistungen von Zivildienstleistenden angewiesenen Menschen werden künftig anders versorgt werden müssen. Diese Tendenz wird sich noch verstärken, wenn im Jahr 2004 die von der Koalition angekündigte Verringerung der Zahl der Zivildienststellen auf 100 000 vollzogen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Was versteht die Bundesregierung unter „Wehr- und Dienstgerechtigkeit“?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der momentanen Situation, in der etwa die Hälfte aller jungen Männer eines Jahrgangs weder Wehr- noch Zivildienst leistet, Wehrgerechtigkeit als gegeben an?
Durch welche über Dienstzeitverkürzungen und Änderungen der Tauglichkeitskriterien hinausgehenden Maßnahmen erwägt die Bundesregierung die Anzahl der Wehr- und Zivildienstleistenden zu regulieren?
In wie vielen Fällen wird über die Kombination von Urlaub, Sonderurlaub und vorzeitige Entlassung ein vorzeitiges Ende der Dienstzeit für den Antritt einer Ausbildung/Studium gewährt; gibt es hierbei einen Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern und könnte dies mit erschöpften Finanzmitteln der Träger zu tun haben, und in wie vielen Fällen erfolgt tatsächlich eine Einberufung zur Dienstableistung der Restdienstzeit?
Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis eine Ungleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Bedarf an Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden in den Jahren 2004 bis 2006 ein?
Wie werden sich die Kontingente im Zivildienst in den Jahren 2004 bis 2006 entwickeln?
Welche konkreten Probleme für die Träger der Zivildienststellen durch die Einsparungen im Haushalt 2003 sind der Bundesregierung bislang bekannt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung, inwieweit die Kürzungen der anteiligen Finanzierung durch den Bund in einigen Regionen Deutschlands zu überproportional hohen Schwierigkeiten bei der Besetzung der Zivildienststellen führen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / BMFSFJ) des Haushaltes 2004 weitere Einsparungen aufzubringen sind, und plant die Bundesregierung, diese auch auf den Zivildiensthaushalt umzulegen?
Unter welchen Umständen erwägt die Bundesregierung eine Verlängerung der Geltungsdauer des Ersten Zivildienständerungsgesetztes, das bis zum 31. Dezember 2003 befristet ist?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwieweit sich die Einsparungen im Haushalt 2003 auf die Situation von Pflege- und Betreuungsbedürftigen auswirken werden?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für die Situation von Pflege- und Betreuungsbedürftigen im Falle zusätzlicher Einsparungen im Haushalt 2004?
Wie viele Vorschläge zur Einberufung von Zivildienstleistenden hat das Bundesamt für den Zivildienst seit Veröffentlichung der „Mitteilung Nr. 53 r an die Verwaltungsstellen“ vom 19. Dezember 2002 abgelehnt, obwohl sich die Vorschläge innerhalb der für das Jahr 2003 gemachten Kontingentzusagen bewegen?
Trifft es zu, dass das BMFSFJ schon vor längerer Zeit ein Gutachten zur Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes in Auftrag gegeben hat, dessen Ergebnisse bis heute noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, und wenn ja, wann wird dieses gegebenenfalls der Öffentlichkeit vorgestellt?
Welche alternativen Konzepte zur Kompensation der von Zivildienstleistenden erbrachten Leistungen verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer weiteren Absenkung der Zahl von Zivildienststellen bzw. für den Fall einer Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht, und damit des Zivildienstes?
Wie können die Träger der Zivildienststellen nach Auffassung der Bundesregierung die wegfallenden Zivildienststellen kompensieren?
Mit welcher Zielsetzung verfolgt das BMFSFJ die Modernisierung des Bundesamtes für den Zivildienst?
Welche neuen Aufgaben könnten das Bundesamt und die Zivildienstschulen zusätzlich oder an Stelle des Zivildienstes übernehmen?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung angesichts der in den letzten Jahren immer kürzer gewordenen Dienstzeit im Hinblick auf die Beibehaltung der obligatorischen Einführungsveranstaltung nach § 25a Zivildienstgesetz (ZDG) und des nach § 36a ZDG geforderten staatsbürgerlichen Unterrichtes durch die Zivildienstschulen im jetzigen zeitlichen Umfang?
Wie viele Kriegsdienstverweigerer haben bislang von den in den §§ 14b, 14c ZDG angebotenen Möglichkeiten alternativer Dienste Gebrauch gemacht?
Wie viele Zivildienstleistende haben seit Einführung der Möglichkeit zur abschnittsweisen Dienstableistung am 1. Januar 2002 von diesem Angebot Gebrauch gemacht?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Wehr- und Zivildienstleistende erst mit der Musterung über die Möglichkeit der abschnittsweisen Dienstableistung informiert werden?
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit bis zum Dienstantritt bei Schulabgängern (gegliedert nach Wehr- und Zivildienstleistenden)?
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen Dienstende und Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums (gegliedert nach Wehr- und Zivildienstleistenden)?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Problem der Wartezeit zwischen Dienstende und Ausbildungsbeginn, das aus den monatlichen Einberufungsterminen resultiert, im Hinblick auf die allgemeine Verkürzung der Ausbildungszeiten zu lösen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich durch die stetig sinkenden Einberufungszahlen für alle diensttauglichen jungen Männer die Wartezeiten bis zur Einberufung verlängern und so die uneingeschränkte weitere Ausbildungs- und Berufsplanung erschweren?
Wie begründet die Bundesregierung den Wegfall des Kindergeldes während des Übergangs zwischen Zivildienstende und Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung?
Mit welcher Begründung schränkt § 80 ZDG das Petitionsrecht von Zivildienstleistenden ein, ohne dass es wie für die Wehrdienstleistenden einen im Rang dem Wehrbeauftragten gleichgestellten Vertreter der Zivildienstleistenden als Ansprechpartner gibt?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Zivildienstleistenden das Recht auf Eingabe einer Petition beim Deutschen Bundestag oder einem der Landtage nicht zugebilligt worden ist?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch Familienheimfahrten innerhalb der immer größer werdenden Verkehrsverbünde kostenlos sind, damit heimatnah eingesetzte, aber nicht mehr bei den Eltern wohnende Zivildienstleistende nicht benachteiligt werden?
Wie wird die Bundesregierung für ein ausreichendes Angebot an Zivildienstplätzen sorgen, wenn die Träger der Zivildienststellen angesichts der immer höher werdenden finanziellen Belastung keine oder unter der Prämisse der Wehrgerechtigkeit zu wenige Zivildienstplätze zur Verfügung stellen sollten?