Telefonüberwachungen in Deutschland
der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Zahl der gemäß § 100a Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Telefonüberwachungen in Deutschland steigt jährlich an. 2001 hat es eine Verfahrenszunahme von 15,4 % gegeben. Genaue Erkenntnisse über die einzelnen Maßnahmen, ihre Kosten und den konkreten Erfolg sind nicht bekannt, da es keine gesetzliche Berichtspflicht der Landesregierungen und der Bundesregierung gibt. Eine Untersuchung der Universität Bielefeld von Dezember 2002 hat ergeben, dass der Großteil der richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen fehlerhaft ist. Darüber hinaus kam die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Benachrichtigungspflicht an die Beteiligten gemäß § 101 StPO nur sehr unzureichend erfüllt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag das Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht über die „Rechtswirksamkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Maßnahmen“ zugänglich machen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie „Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ der Universität Bielefeld?
Hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Verfahrenssicherung bei der Anordnung von Telefonüberwachungen für geboten, wie z. B. die Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und die Verbesserung des Verfahrens der richterlichen Anordnung?
Warum steht der jährlich vorzulegende Bericht der Bundesregierung über Anlass, Verlauf und Ergebnisse der Telefonüberwachungen in Bund und Ländern an den Deutschen Bundestag gemäß eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 1998 weiterhin aus?
Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern über Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrens der richterlichen Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen?
Hält die Bundesregierung Maßnahmen zur Erweiterung einer bundeseinheitlichen Statistik im Bereich der Telefonüberwachungen, insbesondere im Rahmen der Benachrichtigungspflicht an die Beteiligten gemäß § 101 StPO, für geboten?
Plant die Bundesregierung den Straftatenkatalog des § 100a StPO um weitere Straftaten zu erweitern?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Straftaten aus dem Katalog von § 100a StPO herauszunehmen, die noch nie oder sehr selten Gegenstand einer Telefonüberwachungsmaßnahme waren?
Liegen der Bundesregierung tatsächliche Erkenntnisse über die Erfolge der Telefonüberwachungen, wie z. B. Verfahrensrelevanz oder Verurteilungen, vor?