Auswirkungen der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Abfallverbringung auf das deutsche Abfallrecht
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13. Februar 2003 zwei Urteile gefällt, welche die Zulässigkeit der Verbringung von Abfällen innerhalb der EU und damit zusammenhängend die Abgrenzung von Abfällen zur Beseitigung von solchen zur Verwertung betreffen (Rechtssachen C-458/00 und C-228/00).
Die Unterscheidung hat Auswirkungen auf die abfallrechtlichen Anforderungen und darauf, ob Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden müssen (Abfälle zur Beseitigung), oder aufgrund des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit in der EG auch im Ausland verwertet werden dürfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Urteile Novellierungsbedarf für das deutsche Abfallrecht?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Urteile eine Novelle des nationalen Abfallrechts, insbesondere des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches sind die Eckpunkte der geplanten Novelle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erwartung, dass vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen der im Verordnungsgebungsverfahren befindlichen Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) nun ein verstärkter „Mülltourismus“ in die Nachbarländer zur Mitverbrennung etwa in Zementwerken in Aussicht steht?
Für den Fall, dass die Erwartung nicht geteilt wird, weshalb nicht, und wenn sie geteilt wird, wie bewertet die Bundesregierung dieses Problem und wie gedenkt sie, mit entsprechenden Entwicklungen umzugehen?
Welche Auswirkungen werden die Urteile absehbar auf den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung haben, die eine Verwertungsquote von bis zu 85 Masseprozent vorsieht?
Zu welchem Ergebnis haben die Beratungen der EG-Mitgliedstaaten am 13. und 14. Februar 2003 über mögliche Änderungen des EU-Rechts geführt?
Welches sind die Vorstellungen der Bundesregierung für mögliche Änderungen des EU-Rechts, und durch welche konkreten Aktivitäten gedenkt die Bundesregierung, diese Vorstellungen auf europäischer Ebene zur Geltung zu bringen?