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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Ausgestaltung des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Rahmen einer Stiftungslösung (G-SIG: 16012230)

Konzepte zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, Einzelaspekte der geplanten Krippenstiftung wie Rechtsform, Aufgaben, Sitz etc., Alternativen u.a. Neuregelung der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern in Art. 106 GG <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

29.06.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/566913. 06. 2007

Die Ausgestaltung des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Rahmen einer Stiftungslösung

der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Anfang April verständigten sich die Familienminister und Familienministerinnen von Bund und Ländern bei einem sog. Krippengipfel darauf, die Zahl der Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 auf 750 000 Betreuungsplätze auszubauen. Die Kosten werden mit rund 12 Mrd. Euro veranschlagt, hiervon entfallen 3,8 Mrd. auf Investitions- und 8,1 Mrd. auf Betriebskosten. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, hatte vorgeschlagen, dass sich Bund, Länder und Gemeinden jeweils mit einem Drittel an den Kosten beteiligen sollen.

Laut Pressemeldungen wird die Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung des Ausbaus von Krippenplätzen geprüft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Konzepte wurden seitens der Bundesregierung mit Blick auf die Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren geprüft?

2

Wann wird die Bundesregierung eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der geplanten Krippenstiftung bzw. andere Finanzierungsmodelle unter Beteiligung des Bundes vorlegen?

3

Welches sind die Gründe, die für eine Stiftungslösung sprechen, und welche Vorteile bietet eine Stiftungslösung gegenüber der bisherigen Finanzierung und Durchführung der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern?

4

Soll die Stiftung entsprechend der jetzigen Planung bis 2013 befristet tätig sein oder ist eine darüber hinausgehende Lösung geplant?

5

In welcher Rechtsform soll die Stiftung errichtet werden, und wie hoch soll das Stiftungskapital sein?

6

Soll die Stiftung als „echte“ Stiftung ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungskapitals erfüllen oder lediglich die Zuwendungen der öffentlichen Hand verteilen?

7

In welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln (Bund, Ländern und Kommunen) sollen Stiftungskapital und ggf. Zuwendungen bei Errichtung und in den Folgejahren finanziert werden?

8

Wie soll durch die geplante Finanzierung der Stiftung sichergestellt werden, dass jede Kommune nur diejenigen Mittel aufwenden muss, die für den Ausbau in der Kommune selbst entstehen?

9

Wie soll der Rahmen der Stiftungslösung der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Kommunen in den neuen Bundesländern bereits erhebliche Investitionen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen getätigt haben, ohne hierfür vom Bund unterstützt worden zu sein?

10

Welche Aufgaben sollen die Organe der Stiftung jeweils haben, aus wie vielen Personen werden sie voraussichtlich bestehen, und nach welchen Kriterien sollen diese Gremien und die Geschäftsführung besetzt werden?

11

Wo soll der Sitz der geplanten Krippenstiftung sein?

12

Wie hoch sind die bei der geplanten Krippenstiftung voraussichtlich anfallenden Kosten für Personal und Verwaltung?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Stiftungsmodells mit verfassungsrechtlichen Vorgaben und der im Rahmen der Förderalismusreform I beschlossenen grundsätzlichen Aufgabentrennung zwischen Bund, Ländern und Kommunen?

14

Wie wird die öffentliche Kontrolle gewährleistet, damit die Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung vor Ort eingesetzt werden?

15

Wie wird die Transparenz der Mittelvergabe und die Objektivität und gerichtliche Überprüfbarkeit der Förderentscheidungen gewährleistet?

16

In welchem Umfang sollen die gewährten Mittel nur der Betreuung von Kinder unter drei Jahren zugute kommen, und inwieweit soll die Förderung auch Kinder zwischen drei Jahren bis zur Einschulung einbeziehen?

17

Nach welchen Kriterien sollen die Mittel voraussichtlich vergeben werden, und wer soll antragsberechtigt sein?

18

Welches wird voraussichtlich die Dauer und der Umfang der Förderung pro Antrag sein?

19

Welche individuelle Gestaltungsfreiheit haben die Kommunen bei der Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und wie soll bei Mittelvergabe durch eine Krippenstiftung die in § 3 SGB VIII genannte Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gewährleistet werden?

20

Wie soll gewährleistet werden, dass die Kommunen einen verlässlichen und durchsetzbaren Anspruch auf Unterstützung beim Ausbau und Unterhalt der Kindertagesbetreuungseinrichtungen erhalten?

21

Mit welchem Anteil sollen jeweils Investitions-, Betriebskosten sowie gegebenenfalls die Ausbildung von weiteren Erzieherinnen und Erziehern mit Stiftungsmitteln gefördert werden?

22

In welchem Umfang sollen Kleingruppen, Tagesmütter und -väter, Elterninitiativen, private, privat-gewerbliche, betriebliche und betriebsnahe Einrichtungen in die Mittelvergabe einbezogen werden?

23

Wie viele Kommunen, insbesondere in den alten Bundesländern, werden voraussichtlich einen Antrag auf Förderung stellen, und wie hoch wird der Verwaltungsaufwand hierfür eingeschätzt?

24

Wie wird sich die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren voraussichtlich auf die Nachfrage nach Kindertagesbetreuungsplätzen auswirken?

25

Wie soll ab dem Jahr 2013 die geplante monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) für Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr selbst betreuen, finanziert werden, und sollen hierfür auch Mittel der Stiftung zur Verfügung gestellt werden?

26

Welche Belastungen kommen dadurch insbesondere auf die Kommunen zu?

27

Ist ein gegebenenfalls aufgrund des geplanten Rechtsanspruchs entstehender höherer Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bereits in den Finanzierungskonzepten berücksichtigt? Falls ja, wie, falls nein, warum nicht?

28

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zur Schaffung einer Krippenstiftung, und inwieweit ist beabsichtigt, gegebenenfalls die Regelung der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern in Artikel 106 GG neu zu regeln?

29

Welche Mindestvoraussetzungen werden an ein förderfähiges Projekt gestellt. Ist eine Förderung auf 35 Prozent der Zahl der Kinder zwischen einem und drei Jahren pro Kommune beschränkt?

30

Ist eine Tagesmutter/ein Tagesvater auch dann ein Angebot, wenn ihr/ihm (noch) kein Kind vermittelt wurde?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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