Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Änderungsverordnung vom 25. November 2002 (BGBl. I S. 4450) zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) wurde den Landesbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr zu verringern. Seit dem 1. Januar 2003 liegt es im Ermessen der Ausgleichsbehörden, von der in der PBefAusglV genannten Anzahl der anrechenbaren Gültigkeitstage – höchstens 6 Tage je Woche, 26 Tage je Monat und 240 Tage je Jahr – nach unten abzuweichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Sind Auswirkungen seit dem In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung zu beobachten, und wenn ja, welche?
Zeigen sich negative Auswirkungen, wie z. B. mehr „Schwarzfahrer“ oder eine geringere Frequentierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)?
Welche Konsequenzen ergeben sich für den betroffenen Personenkreis?
Sind schon Reaktionen betroffener Personenkreise bekannt und wenn ja, welche?