BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Einbeziehung berufsschulischer Leistungen in die Berufsabschlussprüfungen (G-SIG: 15010256)

Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Bund und Ländern über die Einbeziehung berufsschulischer Leistungen, Sicherung einheitlicher Maßstäbe, Durchlässigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

25.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/82509. 04. 2003

Einbeziehung berufsschulischer Leistungen in die Berufsabschlussprüfungen

der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit längerem ist die überfällige Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in der Diskussion. Es geht darum, das bis jetzt noch erfolgreiche duale System für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten und den Jugendlichen neue Chancen auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Bislang werden berufsschulische Leistungen in den Zeugnissen der Berufsabschlussprüfungen nicht berücksichtigt. Bund und Länder bereiten einen Staatsvertrag zur Einbeziehung berufsschulischer Leistungsfeststellungen in die Berufsabschlussprüfungen vor. Ein solcher Staatsvertrag ist auf Grund der Länderzuständigkeit für die Berufsschulen und der Bundeszuständigkeit für die beruflichen Abschlüsse notwendig, wenn in Zukunft berufsschulische Leistungen bei den Berufsabschlussprüfungen eine Rolle spielen sollen. Dabei erfordert die Sicherung bundeseinheitlicher Maßstäbe bei diesen Prüfungen besondere Abstimmungen.

Ein Einbeziehen berufsschulischer Leistungen kann auch im Hinblick auf mögliche Doppelqualifikationen wie z. B. Lehrabschluss und gleichzeitiges Erwerben der Fachhochschulreife oder des Abiturs sinnvoll sein, wenn man die Durchlässigkeit zwischen beruflichem und allgemein bildendem Schulwesen verbessern möchte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie ist der Stand der Diskussion zwischen Bund und Ländern über den Abschluss eines Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Einbeziehung berufsschulischer Leistungen in die Berufsabschlussprüfungen?

2

Welche Gründe haben dazu geführt, dass ein Staatsvertrag bis jetzt noch nicht abgeschlossen werden konnte?

3

Welche Rolle spielt bei den Überlegungen und ggf. bei den Hinderungsgründen die Sicherung bundeseinheitlicher Maßstäbe bei der Berufsschule?

4

Welche Verfahren zur Sicherung einheitlicher Maßstäbe bei der Berufsschule sind seitens der Bundesregierung angedacht?

5

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung verschiedener Berufsverbände, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung zu vergrößern?

6

Wenn sie positiv dazu steht, gibt es bereits Konzepte, wie dieser Forderung nachgekommen werden kann?

Berlin, den 9. April 2003

Christoph Hartmann (Homburg) Cornelia Pieper Ulrike Flach Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen