Kosten des vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte vorgeschlagenen Verfahrens zur Endlagerung radioaktiver Stoffe
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) vorgeschlagene Verfahren einer erneuten Standortsuche für ein nukleares Endlager birgt erhebliche Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Realisierbarkeit, des erforderlichen Zeitbedarfes und der finanziellen Konsequenzen. Völlig offen ist dabei, ob das Verfahren überhaupt zur Identifizierung eines Endlagerstandortes führen wird, der im Vergleich zu den bisher vorgesehenen Standorten Gorleben und Schacht Konrad eine bessere Eignung aufweisen oder eine höhere Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden würde.
Demgegenüber werden sich die Mehrkosten für zusätzliche Erkundungsarbeiten einer Alternativensuche auf mehrere Mrd. Euro belaufen. Bei einer politisch motivierten Aufgabe des Projekts Schacht Konrad ist mit weiteren Kosten infolge eines Rückerstattungsanspruchs der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in einer Höhe von rd. 1,5 Mrd. Euro zu rechnen (vgl. Bröskamp, H. u. a.: Absehbare Kosten und volkswirtschaftliche Effekte des vom AkEnd vorgeschlagenen Vorgehens, in: atw – Internationale Zeitschrift für Kernenergie, Jg. 48 (2003), S. 307 ff.).
Da auf Basis der geltenden Rechtslage und der Vereinbarung der Bundesregierung mit den EVU vom Juni 2001 diese erheblichen Mehrkosten nicht über die Endlagervorausleistungsverordnung refinanzierbar sind, sind die genannten Zusatzkosten in voller Höhe durch den Bundeshaushalt zu tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung die eingangs zitierte Publikation zur Kostenschätzung des vom AkEnd vorgeschlagenen Vorgehens bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort getroffenen Aussagen?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei einer Umsetzung des im AkEnd-Bericht vorgeschlagenen Verfahrens zur Errichtung eines Endlagers im Hinblick auf die nachstehend aufgeführten Positionen:
Kosten für die Inbetriebnahme von Schacht Konrad zur Endlagerung sowie für die Fortführung des Projekts Gorleben bis zur Inbetriebnahme als Endlager entsprechend den ursprünglichen Planungen unter Erhalt des erforderlichen Know-hows bei den beteiligten Organisationen,
Ausweisung und unter- bzw. übertägige Erkundung von bis zu 5 Standorten einschließlich der Verwahrungskosten für ggf. nicht genutzte Standorte,
gegebenenfalls zusätzliche Verfahrenskosten für erforderlich werdende Genehmigungen,
Errichtung des Endlagers (jeweils für die Varianten Granit, Ton und Salz),
Änderung des Behälter- und Anlagenkonzepts für die Endlagerung sämtlicher Abfälle in einem Endlager,
spezifische jährliche Betriebskosten für die einzelnen Varianten (Granit, Ton, Salz),
Offenhalten der Schachtanlagen Gorleben und Konrad bis zur Entscheidung für einen Standort,
Kosten für die verfahrensbedingten Verzögerungen der Endlagerung gegenüber den bisherigen Endlagerkonzepten Konrad und Gorleben durch den Bau und Betrieb zusätzlicher erforderlicher Zwischenlager (u. a. durch die erforderliche Umkonditionierung bzw. Neukonditionierung der vorhandenen bzw. der bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers anfallenden Abfälle),
Rückvergütungsforderungen der EVU für den Fall einer allein politisch motivierten Aufgabe des rechtmäßig genehmigten Endlagers Konrad ggf. nach deren gerichtlicher Überprüfung sowie
administrative Kosten für das AkEnd-Verfahren?
Hält die Bundesregierung die zeitlichen Vorgaben im AkEnd-Bericht, der die Inbetriebnahme eines Endlagers bis 2030 vorsieht, angesichts des Sachverhalts für realistisch, dass für das Projekt Gorleben seit 1979 über einen Zeitraum von 24 Jahren die Erkundung noch nicht abgeschlossen werden konnte und sich das Planfeststellungsverfahren im Projekt Konrad über einen Zeitraum von 20 Jahren erstreckt hat?
Liegen zur zeitlichen und technischen Realisierbarkeit eines Endlagers nach dem AkEnd-Verfahren für die Varianten Granit, Ton und Salz konkrete Untersuchungen und Planungen vor, und wenn ja, wie lauten deren zentrale Inhalte im Vergleich zu den bisherigen Planungen der Projekte Gorleben (ohne bzw. mit Berücksichtigung des Moratoriums) und Konrad?
Welche Finanzierung ist für ein Endlager nach dem AkEnd-Verfahren, das nicht Gegenstand der Vereinbarung vom 14. Juni 2001 ist, vorgesehen, und wer trägt die Mehrkosten, nachdem die EVU ihre Zahlungsverpflichtungen als Abfallverursacher in den Projekten Gorleben und Konrad als weitestgehend erfüllt ansehen und deshalb für die entstehenden Mehrkosten gegenüber den Projekten Gorleben und Konrad nicht mehr herangezogen werden können?
Welche konkreten technischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und Gründe sprechen gegen eine Eignung des Standortes Gorleben als Endlager bzw. gegen eine konsequente Fortführung des Projektes Gorleben sowie gegen die Inbetriebnahme der genehmigten und als Endlager planfestgestellten Schachtanlage Konrad bzw. für eine Aufhebung des Sofortvollzuges?