Lärm – Gesundheitsschäden und Prävention
der Abgeordneten Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Lärm kann den Schlaf und die Erholung stören und das physische und psychische Wohlbefinden beeinträchtigen. Lärm kann zu Hörschäden und anderen schweren Krankheiten führen. Menschen mit Hörschädigungen können unter Konzentrationsstörungen und Kommunikationsproblemen leiden. Lärm hat vielfältige Quellen: Lärm entsteht im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, in Sportstadien und auf Rock-Konzerten, in Diskotheken, usw. Menschen können Lärm im Beruf und in der Freizeit ausgesetzt sein. Manchen Lärmquellen kann man ausweichen, anderen nicht. Teilweise setzen sich Menschen freiwillig dem Lärm aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Menschen leiden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit unter Hörschäden?
Welche Arten von Lärm sind hierfür speziell verantwortlich (z. B. laute Knallgeräusche, dauerhafte Lärmpegel) und auf welchen Ursachen beruhen diese jeweils?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Lärmschutzrecht, und wenn ja, in welchen konkreten Bereichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Lärmschutz an der Quelle und aktive Lärmschutzmaßnahmen (wie z. B. leisere Flugzeuge und Fahrzeuge oder Flüsterasphalt) grundsätzlich Vorrang vor passiven Lärmschutzmaßnahmen haben sollten, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung hierzu Anreize geben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen Staaten für Motorradfahrer verpflichtend ein Hörschutz vorgeschrieben ist, und wenn ja, wie bewertet sie dies?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, dies auch in Deutschland vorzuschreiben?
Trifft es zu, dass es in Frankreich db-Grenzen für Walkman-Kopfhörer gibt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschriften?
Trifft es zu, dass es in der Schweiz db-Obergrenzen für Diskotheken gibt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschriften?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Pegelbegrenzungen für Geräte mit Kopfhörern und für Diskotheken einzuführen?
Trifft es zu, dass für Kinderspielzeug, insbesondere Spielzeugpistolen, Produktvorschriften gelten, in denen auch Lärmemissionen (laute Knallgeräusche) geregelt sind, und wenn ja, welchen konkreten Regelungsinhalt haben die Vorschriften?
Hält die Bundesregierung diese Regelungen für einen wirksamen Schutz der Kinder, insbesondere deren Gehör, für ausreichend, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass für die Ermittlung der Lärmemissionen Messverfahren gelten, die mit dem realen Gebrauch der Spielzeuge durch die Kinder nicht vergleichbar sind bzw. diesen nicht richtig abbilden, und wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in diesem Bereich restriktivere Vorschriften angebracht wären?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in diesem Bereich zu tun?
Wie beurteilt die Bundesregierung generell Überlegungen, den produktbezogenen Immissionsschutz speziell im Hinblick auf Lärm auszuweiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kenntnisse der Bevölkerung über Lärm und dessen Auswirkungen zu gering sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine bessere Information der Bevölkerung für verantwortungsvolle Entscheidungen im Hinblick auf Gefährdungen durch Lärm wünschenswert wäre?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig eine ausreichende Information der Bevölkerung über die Auswirkungen und Risiken des Lärms erreicht und dauerhaft sichergestellt wird?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie der Kenntnisstand der Lehrerschaft im Hinblick auf die Problematik Lärm und Schwerhörigkeit ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Lehrer sowie angehende Lehrer mit Blick auf die Schwerhörigkeit von Jugendlichen besser auszubilden?
Plant die Bundesregierung, sich diesbezüglich an die Kultusministerkonferenz zu wenden, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, die Bevölkerung mittels Produktinformationen über mögliche Gefahren durch Lärm der jeweiligen Produkte in Kenntnis zu setzen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der prekären finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen die Notwendigkeit, über Vorsorgemaßnahmen Einsparungen zu ermöglichen, und wenn ja, wie will sie dies umsetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) zum Lärmschutz aus seinem Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ von 1999 (vgl. Bundestagsdrucksache 14/2300) und inwieweit hat die Bundesregierung diese umgesetzt?
In welchen Bereichen des Lärmschutzes und der Lärmwirkungen besteht nach Auffassung der Bundesregierung Forschungsbedarf?