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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Struktur von Weiterbildungsträgern und Effizienz von Maßnahmen in der beitragsfinanzierten Weiterbildung (G-SIG: 15010187)

Entwicklung der Verbleibsquote und der Eingliederungsquote seit 1998, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Weiterbildungsunternehmen, Trägerstruktur, personelle Überschneidungen, Ausgabe von Bildungsgutscheinen, Zertifizierung von Anbietern u.a.m.

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

27.03.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/59612. 03. 2003

Struktur von Weiterbildungsträgern und Effizienz von Maßnahmen in der beitragsfinanzierten Weiterbildung

der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gibt jährlich etwa 7 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Trainingsmaßnahmen, Maßnahmekosten, Unterhaltsgeld) aus. Dies entspricht etwa der Hälfte der Mittel des Eingliederungstitels (Kapitel 2 des Haushaltes der BA) der aktiven Arbeitsmarktpolitik, über deren Einsatz die Arbeitsämter vor Ort im eigenen Ermessen entscheiden können. Im Jahresdurchschnitt 2002 wurden etwa 300 000 Personen durch das Arbeitsamt gefördert. In Deutschland gibt es etwa 30 000 Weiterbildungsträger. Im Hinblick auf ihre Trägerstruktur werden sie zu einem erheblichen Teil von Gruppen getragen, die zugleich direkt oder indirekt über den Verwaltungsrat der BA bzw. die Verwaltungsausschüsse bei den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern über die Verwendung der Mittel mitentscheiden. Um die Effizienz der von der BA geförderten Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen, hat der BA-Vorstand nunmehr die Arbeitsämter angewiesen, nur noch Weiterbildungen zu fördern, bei denen eine Verbleibsquote von mindestens 70 % erreicht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hat sich die Verbleibsquote bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung seit 1998 im Vergleich zu den Verbleibsquoten anderer Maßnahmen der „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturanpassungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) entwickelt?

2

Wie hat sich die Eingliederungsquote bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung seit 1998 im Vergleich zu anderen Maßnahmen der „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturanpassungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) entwickelt?

3

Wie haben sich die verausgabten Mittel für Maßnahmen der „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturanpassungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung der beruflichen Weiterbildung) seit 1998 entwickelt?

4

Welche Weiterbildungsunternehmen waren die Hauptempfänger von Mitteln zur Förderung der beruflichen Weiterbildung seit 1998?

5

Wie verteilen sich die im Jahre 2002 ausgegebenen Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung auf von Gewerkschaft getragene, auf von Unternehmen getragene, auf von Unternehmensverbänden getragene, auf kirchlich getragene, auf öffentliche und auf freie Träger?

6

In welchen Gremien welcher Weiterbildungsunternehmen sind die Verwaltungsratsmitglieder der BA in den vergangenen drei Jahren tätig gewesen?

7

Welche personellen Überschneidungen gibt es zwischen Weiterbildungsträgern und der Zusammensetzung von Verwaltungsausschüssen bei Landesarbeitsämtern bzw. Arbeitsämtern?

8

Wie haben sich die im Rahmen des Job-Aqtiv-Gesetzes neu geschaffenen Programme (Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 50, Förderung der Weiterbildung für Ungelernte, Jobrotation) im Hinblick auf Zahl der Teilnehmer, Ausgaben und ggf. Eingliederungsquoten entwickelt?

9

Wie viele Bildungsgutscheine hat die BA seit Beginn des Jahres an Antragsteller zwecks Wahl eines Bildungsträgers ausgegeben?

10

Wie viele dieser Gutscheine sind bisher eingelöst worden?

11

Wie hoch ist der Anteil der aus BA-Mitteln geförderten Maßnahmen am Gesamtumsatz der Weiterbildungsträger?

12

Unterscheidet sich der Anteil der von der BA finanzierten Maßnahmen am Budget der Weiterbildungsträger nach der Trägerstruktur (gewerkschaftlich, unternehmenverbandsnah, unternehmensnah, öffentlich, kirchlich, frei)?

13

Wird die Bundesregierung eine freiwillige Zertifizierung von Anbietern nach ISO 9000 unterstützen?

14

Wie wird die Bundesregierung in der Arbeitsverwaltung eine personelle und fachliche Trennung von mittelverwaltender Stelle, der Zuweisung in Maßnahmen sowie der Evaluierung sicherstellen?

15

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, prinzipiell eine Kofinanzierung durch den Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen und ggf. durch Unternehmen vorzusehen?

16

Hält die Bundesregierung eine Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für diesen Bereich durch ein Mitglied im deutschen Akkreditierungsrat für machbar?

17

Welche Teile der beitragsfinanzierten Förderung der beruflichen Weiterbildung klassifiziert die Bundesregierung als Versicherungsleistungen im engeren Sinne im Interesse der Beitragszahler und welche Teile klassifiziert sie als Komponenten einer allgemeinen Sozialpolitik?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die 70 %-Regelung in der Geschäftsanweisung der BA im Hinblick auf die Weiterbildungsträger nach strukturschwachen bzw. strukturstarken Regionen bzw. im Hinblick auf Weiterbildungsteilnehmer mit problematischem Vermittlungspotential zu differenzieren?

19

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, um der gemeinsamen Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes und der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas nach einer Verbesserung der Anerkennungs- und Bewertungsmechanismen für berufsbezogene in der Weiterbildung erworbene Kompetenzen nachzukommen?

Berlin, den 12. März 2003

Dirk Niebel Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Markus Löning Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Marita Sehn Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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