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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Jahrzehntelange Erfahrungen des Nebeneinanders im Pflanzenanbau (G-SIG: 15010210)

Erfahrungen im Nebeneinander von gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen, Erzeugung, Lagerung und Saat von transgenem Saatgut, Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen, Gesundheitsschäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen, Forschung zur Gentechnologie, Zulassungsmoratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Rechtsgrundlage für die Reinhaltung von Saatgut, Gentechnik- und Produkthaftungsrecht

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/70719. 03. 2003

Jahrzehntelange Erfahrungen des Nebeneinanders im Pflanzenanbau

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Gudrun Kopp, Marita Sehn, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Anbau transgener Kulturpflanzen hat weltweit zugenommen. Es droht eine WTO-Klage (WTO: Welthandelsorganisation) der USA gegen das Zulassungsmoratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Der Agrarministerrat hat sich auf eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln und Tierfutter geeinigt, die mehr als 0,9 % Bestandteile GVO enthalten.

Bei Landwirten, die Sorten anbauen, die mit herkömmlichen Methoden gezüchtet wurden, besteht die Befürchtung, dass ihre Kulturen durch zufällige Beimengungen transgener Pflanzen verunreinigt und die Ernte in ihrem Wert gemindert werden könnte. Produkte aus dem konventionellen wie auch dem ökologischen Landbau müssten bei einer Beimengung, die den Grenzwert von 0,9 % überschreiten, mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: „Enthält GVO (genetisch veränderte Organismen)“, was zu erheblichen Gewinneinbußen beim Verkauf führen könnte.

Das Nebeneinander von verschiedenen Sorten ein und derselben Kulturpflanzenart ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Landwirtschaft. Es ist kein neues Problem, das erst mit der Einführung transgener Pflanzen aufgetreten ist. Daher können Erfahrungen, die Landwirte wie auch Pflanzenzuchtunternehmen in den vergangenen Jahrzehnten beim Nebeneinander verschiedener Sorten gemacht haben, herangezogen werden, um das Nebeneinander des Anbaus transgener Sorten und herkömmlich gezüchteter Sorten zu organisieren. Ein sehr gutes Verfahren ist das heute praktizierte Verfahren zur Saatguterzeugung. Je nach Blühbiologie der Pflanze sind bestimmte Mindestabstände einzuhalten, auf Nachbarflächen darf die betreffende Kulturpflanze nicht angebaut werden. Auch Maschinen und Geräte dürfen keine Samenkörner der betreffenden Kulturart in die Saatgutpartie verschleppen. Beim Landhandel erfolgt eine separierte Erfassung und Lagerung.

Beispiele für den Konsumanbau von verschiedenen Sorten einer Art, die mit unterschiedlichen Verwertungszielen angebaut werden, sind der Anbau von Brau- und Futtergerste, die Erzeugung von Stärkekartoffeln für die Industrie und Speisekartoffeln und auch die Erzeugung von erucasäurehaltigem Raps als Industrierohstoff und die parallele Erzeugung von Speiseölqualitäten mit so genannten Doppelnull-Rapssorten.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Angaben zur „Grünen Gentechnik“

Fragen22

1

Wie haben sich die Anbauflächen für gentechnisch veränderte Pflanzen welt-, europa- und deutschlandweit in den vergangenen fünf Jahren entwickelt und um welche Pflanzen handelt es sich?

2

Hat es bei diesem konventionellen Anbau von GVO-Pflanzen an irgend einer Stelle ernsthafte Gesundheitsschäden beim Menschen oder Umweltschäden gegeben?

Und wenn ja, welche?

3

Wie stellt sich die Entwicklung der Unternehmen und der dort vorhandenen Arbeitsplätze im Bereich der Grünen Gentechnik in Deutschland, Europa und weltweit dar?

Sofern unterschiedliche Entwicklungen erkennbar sind, worauf führt die Bundesregierung diese unterschiedlichen Trends zurück?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der in einer am 5. März 2003 von der EU-Kommission veröffentlichten Studie dargestellten Entwicklung entgegenzuwirken, wonach 39 % der in der EU angesiedelten wissenschaftlichen Labore und 61 % der Biotech-Firmen während der vergangenen vier Jahre Forschungsaktivitäten eingestellt und die Zahl der Feldversuche mit gentechnisch verändertem Saatgut in derselben Zeit um 76 % gesunken ist?

5

In welchem Umfang haben in den vergangenen fünf Jahren Pflanzenzuchtunternehmen ihre Forschungsaktivitäten im Bereich der Grünen Gentechnik ins Ausland verlagert, und wie viele Arbeitsplätze sind dadurch in Deutschland verloren gegangen?

Sind bereits mittelständische Betriebe ins Ausland abgewandert?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die derzeitigen politischen Rahmenbedingungen in Europa und Deutschland zur Unterstützung einer positiven Entwicklung der Grünen Gentechnik geeignet sind?

Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung dann die von der EU-Kommission aufgeführte Entwicklung zurück?

Falls nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beabsichtigt die Bundesregierung auf den Weg zu bringen?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um das seit 1998 bestehende Moratorium für die Neuzulassung von GVO schnellstmöglich zu beenden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Robert Koch-Instituts (RKI) im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Versuchs und dem Anbau gentechnisch veränderter Weizenpflanzen auf insgesamt 200 Quadratmetern in Thüringen?

9

Welche Beanstandungen an der Veröffentlichung von Daten durch das RKI hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

10

Hat nach Auffassung der Bundesregierung das RKI für die Öffentlichkeit entscheidende Daten zurückgehalten, wie das von einer Umweltorganisation unterstellt worden ist (vgl. AFP vom 5. März 2003)?

Wenn ja, welche?

II. Zum Nebeneinander von verschiedenen Sorten

11

Welche Bestimmungen enthält das Sorten- und Saatgutrecht über die Reinheit von Saatgut einer definierten Pflanzensorte?

In welcher Menge dürfen Samen anderer Sorten derselben Art bzw. fremder Arten im Saatgut enthalten sein?

12

Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten oder Verfehlungen bei der Umsetzung dieser Bestimmungen des Sortenrechts bekannt, und wenn ja, welche?

13

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den sortenreinen Anbau einjähriger Kulturpflanzen?

Wie verhält es sich in dieser Hinsicht, wenn ein Landwirt Nachbau betreibt?

14

Ist das deutsche Gentechnik- und Produkthaftungsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um eine ausreichende Haftung im Zusammenhang mit dem Anbau von unterschiedlichen Sorten wie auch gentechnisch veränderten Pflanzen zu sichern?

Wenn nein, welche Änderungen erachtet die Bundesregierung als notwendig?

15

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit innerhalb einer Region (z. B. Landkreis) verschiedene Sorten derselben Art von einjährigen Kulturpflanzen sortenrein entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angebaut werden können?

16

Inwieweit wird dies durch das Landschaftsprofil – Hecken, Wiesen, Wälder – bzw. die unterschiedliche Bestäubung der Kulturpflanzen – insektenbestäubt oder windbestäubt – beeinflusst?

17

Welche Institutionen bzw. Universitäten haben Versuche zur Sortenreinhaltung von Sorten einjähriger Kulturpflanzen durchgeführt, wann wurden sie durchgeführt und wo wurden die Untersuchungen veröffentlicht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf den Anbau von gentechnisch veränderten Sorten in Nachbarschaft zu herkömmlich gezüchteten Sorten?

19

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die langjährigen Erfahrungen von Pflanzenzuchtunternehmen in Deutschland beim Anbau von Sorten mit unterschiedlichen Verwertungszielen eine wichtige Hilfestellung geben, um das Nebeneinander von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Sorten zu ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Selbstorganisation der Landwirte, die das Nebeneinander der beiden Sortengruppen ermöglicht, als Vorbild für das Miteinander von gentechnisch veränderten Sorten mit herkömmlich gezüchteten Sorten dienen könnte?

Wenn nein, warum nicht?

21

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, mit welchen Aufpreisen GVO-freies Sojaschrot im deutschen Markt gehandelt wird?

Um welche Mengen (Marktanteile) handelt es sich?

Welche Grenzwerte gelten für diese GVO-freien Sojapartien?

Berlin, den 18. März 2003

Dr. Christel Happach-Kasan Hans-Michael Goldmann Gudrun Kopp Marita Sehn Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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