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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Gutachtenvergabe zur Regulierung der energiewirtschaftlichen Netze (G-SIG: 15010307)

Gutachtenvergabe im Rahmen der Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte und Umsetzung der europäischen Beschleunigungsrichtlinie, Einschaltung externer Experten, Studienkreis "Regulierung der Netzwirtschaften", Kostensenkung durch Senkung der Zahl der Gutachten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

05.06.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/98207. 05. 2003

Gutachtenvergabe zur Regulierung der energiewirtschaftlichen Netze

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die europäische Beschleunigungsrichtlinie zur Änderung der Strom- und Gasmarktrichtlinien soll noch im Sommer dieses Jahres verabschiedet und bereits 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 24. März 2003 hat ein Koalitionsgespräch über die Eckpunkte zur Ausrichtung des energierechtlichen Ordnungsrahmens auf Wettbewerb im Bereich der leitungsgebundenen Energieträger stattgefunden, das insbesondere auch zur Frage des einzuführenden Regulators Stellung nimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Gutachten hat die Bundesregierung im Rahmen der Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte seit 1998 in Auftrag gegeben (bitte Angabe des jeweiligen Titels, des Auftraggebers, des Beauftragten, des Auftragvolumens)?

2

Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und nicht das für energiewirtschaftliche Fragen federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in jüngster Zeit ein Gutachten an die Sozietät B. B. H. und Partner vergeben hat bzw. beabsichtigt, dies zu tun, und ein solches sich mit dem Thema der Regulierung des Netzzuganges in der Energiewirtschaft befassen soll?

3

Falls ja, ist bereits ein Vergabeverfahren erfolgt oder eingeleitet worden? Welches Auftragsvolumen hat das Gutachten? Wann ist mit der Abgabe bzw. Veröffentlichung des Gutachtens zu rechnen?

4

Hat das BMU die Vergabe des Gutachtens mit dem für Fragen der Regulierung des Netzzuganges in der Energiewirtschaft federführenden BMWA abgesprochen oder handelt es sich um einen unabgestimmten Vorgang?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Wahl die Benennung der Sozietät B. B. H. und Partner durch die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anlässlich diverser parlamentarischer Anhörungen im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsrechtes berücksichtigt?

6

Hat das BMU zur Vorbereitung des Koalitionsgesprächs über die Eckpunkte zur Ausrichtung des energierechtlichen Ordnungsrahmens auf Wettbewerb im Bereich der leitungsgebundenen Energieträger vom 24. März 2003 externe Experten eingeschaltet, und falls ja, war die Sozietät B. B. H. und Partner auch daran beteiligt?

7

Wie hat die Bundesregierung die bisherigen Synergieeffekte genutzt, die auf Grund der zahlreichen parlamentarischen Anhörungen zur Novelle des Energierechtes entstanden sind und in denen die Sachverständigen, u. a. die Sozietät B. B. H. und Partner, ihre Expertise in mündlicher und schriftlicher Form vorgelegt haben?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Studienkreis „Regulierung der Netzwirtschaften“ im Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität vor?

9

Bestehen seitens der Bundesregierung Pläne der Kontaktaufnahme bzw. Kooperation zum o. a. Studienkreis?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine Intensivierung der Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen wie dem o. a. Studienkreis, dessen ordentliches Mitglied u. a. die Sozietät B. B. H. und Partner ist, die Zahl der durch die Bundesregierung zu vergebenden Gutachten gesenkt und damit Kosten für den Bund gesenkt werden können?

Berlin, den 7. Mai 2003

Gudrun Kopp Rainer Brüderle Daniel Bahr (Münster) Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Günter Rexrodt Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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