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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Nutzen und Kosten der Black Box für kleine Fisch- und Krabbenkutter (G-SIG: 15010361)

Zweck der von der EU vorgeschriebenen Black Box für Fischkutter unter 24 m Länge, Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik durch diese Fahrzeuge, Kontrolldichte in Küstengewässern, Erstattung der Kosten für den Einbau der Black Box

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/115104. 06 2003

Nutzen und Kosten der Black Box für kleine Fisch- und Krabbenkutter

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ab dem 1. Januar 2005 sollen alle Fisch- und Krabbenkutter von 15 bis 18 m Länge und ab dem 1. Januar 2004 alle Kutter von 18 bis 24 m Länge durch die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik verpflichtet werden, eine Black Box zur Satelliten-Fernüberwachung zu installieren.

Fischkutter dieser Größe betreiben Küstenfischerei, so dass der Grund für eine vorgeschriebene Black Box nicht offensichtlich erscheint. Auch ist es nicht nachvollziehbar, wieso nach Presseberichten (z. B. Cuxhavener Nachrichten vom 17. Mai 2003) den größeren Fischkuttern über 24 m Länge, die bereits seit einigen Jahren eine Black Box führen müssen, die Geräte- und Einbaukosten erstattet worden sind, während die kleinen Fahrzeuge der Küstenfischerei diese Kosten selber tragen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Zweck soll die durch Artikel 22 Abs. 1 der EG-Verordnung 2371/2002 vorgeschriebene Black-Box und die damit durchgeführte Satellitenüberwachung für Fischkutter unter 24 m Länge erfüllen?

2

Wie viele Verstöße hat es in deutschen Gewässern durch deutsche und ausländische Fahrzeuge gegen die Gemeinsame Fischereipolitik der EU in den letzten fünf Jahren gegeben?

3

Wie viele der Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik der EU, die in deutschen Gewässern festgestellt wurden, sind von Fischkuttern unter bzw. über 24 m Länge begangen worden?

4

Welche Ermittlungserfolge wurden in deutschen Gewässern durch die Black Box bei Fahrzeugen über 24 m Länge erzielt?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die potenziellen Ermittlungserfolge durch eine Black Box auf Fischerkuttern unter 24 m Länge?

6

Ist es zutreffend, dass durch die Radarüberwachung im Bereich der Verkehrstrennungsgebiete und die hohe Dichte der Aufsichtsfahrzeuge von Bund und Ländern (Fischereiaufsicht, Wasserschutzpolizei, Zoll, Bundesgrenzschutz) eine ständige Überwachung der Kutter gegeben ist?

7

Welche zusätzlichen Erkenntnisse verspricht sich die Bundesregierung angesichts der hohen Kontrolldichte in Küstengewässern von einer erweiterten Überwachung der Fischkutter unter 24 m Länge durch eine Satellitenfernüberwachung mittels der Black Box?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für einen Fischkutter, um ihn mit einer Black Box auszustatten?

9

Hat die Bundesregierung bei der EU-Kommission einen Antrag auf Bewilligung von Zuschüssen zur finanziellen Begleitung des Einbaus der Black Boxes in Fischkuttern unter 24 m Länge eingereicht, und wenn ja, mit wie viel Zuschüssen kann ein Fischkutter rechnen, und wenn nein, warum wurde kein Antrag gestellt?

10

Trifft es zu, dass den Fischkuttern über 24 m Länge die Geräte und Einbaukosten komplett erstattet wurden, und wenn ja, gilt die Regelung noch und wieso gilt diese Regelung nicht auch für die kleineren Fischkutter?

11

Ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative bei der EU-Kommission einzuleiten und eine regionale Ausnahme von der Verpflichtung zur Ausrüstung mit einer Black Box für die Fahrzeuge unter 24 m Länge zu erreichen?

Berlin, den 3. Juni 2003

Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Gisela Piltz Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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