Erste Erfahrungen mit Personal-Service-Agenturen
der Abgeordneten Dirk Niebel, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) in allen Arbeitsamtsbezirken und den Verleih an private Arbeitgeber sollen Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach § 37c Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) kann das Arbeitsamt für die Tätigkeit einer PSA ein ggf. auch pauschaliertes Honorar, entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil, mit der PSA vereinbaren. Die Honorarvereinbarung muss dabei dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Eine Höchstgrenze sieht das Gesetz hierfür nicht vor. Durch die von der Bundesregierung eingeführte Pflicht zur Gleichbehandlung von Leih- und Stammarbeitnehmern soll Lohndumping verhindert werden. In jüngster Zeit sind Fälle bekannt geworden, bei denen PSA Arbeitslose zu Stundensätzen, die deutlich unter den Mindestlöhnen der Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche liegen, angeboten haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Nach welchen Kriterien erfolgten die Vergabeentscheidungen für die Einrichtung der PSA?
Wie stellt sich die Struktur der PSA nach Abschluss der Vergabeverfahren dar und welche Anteile haben jeweils große und kleine Zeitarbeitsunternehmen?
In wie vielen Fällen ist das Arbeitsamt namens der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an Verleihunternehmen beteiligt?
In wie vielen Fällen hat ein Arbeitsamt namens der BA eine eigene PSA gegründet?
Warum hat die Bundesregierung über die Voraussetzung einer Verleiherlaubnis gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften, die bereits in der Vergangenheit gute Vermittlungsergebnisse gerade bei schwer vermittelbaren Personengruppen vorweisen können, von der Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren ausgenommen, obwohl diese wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht mit geringeren Zuschüssen arbeiten könnten?
Nach welchen Kriterien wurden die Entscheidungen über die Finanzierung der PSA, die grundsätzlich über eine fallbezogene Honorarvereinbarung, aber auch über eine erfolgsbezogene und pauschalierte Honorarvereinbarung möglich ist, getroffen?
Wie stellt die BA bei den PSA-Neugründungen einen fortlaufenden Informationsrückfluss sicher, um eine optimale Steuerung zu gewährleisten?
Wie werden die Qualitätsstandards bei den PSA-Trägern überprüft?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von den PSA Arbeitslose, die zu Tarifentgelten bezahlt werden, zu deutlich unter den Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen liegenden Stundensätzen am Markt angeboten werden, und wie bewertet sie diese?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es mit Blick auf die zu den PSA in Konkurrenz stehenden gewerblich tätigen Verleihunternehmen durch die in der Honorarzahlung enthaltene Subventionierung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt?
Hat die BA bei der Vertragsgestaltung zwischen den Arbeitsämtern und den Verleihern von dem Recht, im Zuge der Vergabe weitere Auflagen zu machen, mit Blick auf die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung Gebrauch gemacht?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?