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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verschlankung der Postregulierung (G-SIG: 15010041)

Kritik des Bundesrechnungshofes an der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Aufgaben dieser Regulierungsbehörde, Laufzeitmessungen im Briefdienst, Angliederung der RegTP an das Bundeskartellamt

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

17.12.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/16503. 12. 2002

Verschlankung der Postregulierung

der Abgeordneten Rainer Funke, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (Bundestagsdrucksache 15/60 vom 18. November 2002) die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) durchgeführten Laufzeitmessungen im Briefdienst. Zugleich ist die Studie einer Unternehmensberatung bekannt geworden, derzufolge Deutschland bei der Beaufsichtigung der Postmärkte einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand betreibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, dass sich derzeit insgesamt 99 Beschäftigte bei der RegTP mit der Post und ihren Konkurrenten befassen, wobei für die Aufsicht im engeren Sinne 78 Vollzeitkräfte bereitstehen?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Regulierungsintensität in Großbritannien vergleichbar mit derjenigen in Deutschland ist?

3

Wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass Großbritannien mit 33 Beschäftigten für die Aufsicht über die Postmärkte auskommt?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass Laufzeitmessungen nur Anforderungen überprüfen sollten, die in der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geregelt sind?

5

Welche konkrete Rechtsgrundlage hat die eigenverantwortliche Messung von Postlaufzeiten durch die RegTP selbst vor dem Hintergrund der Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass die PUDLV sie hierzu ebenso wenig verpflichtet wie das Postgesetz?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die durch eine Einstellung der Laufzeitmessung durch die RegTP zu erzielenden Einsparungen höher liegen als die Einsparungen infolge einer Neukonzipierung der Laufzeitmessungen bei der RegTP selbst?

7

Welche konkreten auf das Postgesetz bzw. die PUDLV gestützten Einwände hat die Bundesregierung gegen eine Verwendung der Ergebnisse der im Auftrag der Deutschen Post AG von privaten Dienstleistern durchgeführten Messungen?

8

Hält die Bundesregierung eine Übertragung der Aufsicht über die Postmärkte einschließlich der Lizenzvergabe, der Preisregulierung und der Kontrolle des Universaldienstes auf das Bundeskartellamt in der laufenden Legislaturperiode für durchführbar?

Berlin, den 2. Dezember 2002

Rainer Funke Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Dr. Christian Eberl Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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