Zusammenlegung der Kompetenzen für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in einem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Zusammenlegung der Kompetenzen für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in einem Bundesministerium soll der besseren Verzahnung beider Politikbereiche dienen. Fusionen von Organisationen stellen nach allen Erfahrungen aus der Privatwirtschaft aber eine große Belastung für die beteiligten Führungskräfte und Mitarbeiter dar und schwächen die Arbeitsfähigkeit der Organisation für einen längeren Zeitraum. Damit die mit der grundsätzlich richtigen und von der Fraktion der FDP immer geforderten Zusammenlegung (Antrag der Fraktion der FDP „Verantwortung für Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft konzentrieren“ auf Bundestagsdrucksache 14/8142 vom 30. Januar 2002) angestrebten Ziele erreicht werden, bedarf es im Regelfall zusätzlicher begleitender Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche politischen Ziele hat die Bundesregierung mit der Zusammenlegung verfolgt?
Sind diese Ziele erreicht worden?
Welche organisatorischen Ziele hat die Bundesregierung mit der Zusammenlegung verfolgt?
Sind diese Ziele erreicht worden?
Welche Rationalisierungseffekte hat sich die Bundesregierung durch die Zusammenlegung versprochen?
Sind diese Effekte eingetreten?
Gab es einen Umsetzungsplan für diese Zusammenlegung?
Ist dieser Umsetzungsplan eingehalten worden?
Welche Einheit oder welche Person hatte die operative Projektleitung inne?
Wurden bei der Umsetzung externe Berater eingesetzt?
Wenn ja, mit welchem konkreten Auftrag?
Welche Kosten waren damit verbunden?
Gab es bei der Zusammenlegung die aus der Privatwirtschaft bei Fusionen bekannten Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit, die aus vorher unterschiedlichen Organisationskulturen resultieren?
Falls ja, mit welchen Mitteln wurden diese Probleme gelöst?
Welche Abteilungen, Unterabteilungen und Referate wurden im Zuge der Zusammenlegung umstrukturiert bzw. zusammengelegt?
Ab wann waren diese Einheiten wieder voll arbeitsfähig?
Welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung auf bisher dem Standort Bonn zugeordnete Beschäftigte des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, die nun einem Bundesministerium mit dem Standort Berlin zugeordnet werden?
Bis wann soll die organisatorische Umsetzung der Zusammenlegung vollständig abgeschlossen sein?