Belastungen der öffentlichen Hand durch Insolvenzfälle bei Windenergieanlagenbetreibern
der Abgeordneten Marita Sehn, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Neubau von Windenergieanlagen in Deutschland ist seit geraumer Zeit rückläufig. Die Ursache dafür sind die zunehmende Zurückhaltung von Fremdkapitalgebern bei der Finanzierung neuer Anlagen und steigende Kosten. Neben Aufwendungen zur Projektplanung und -prüfung sowie zur Erfüllung von Vorgaben zum Naturschutz übertreffen auch die anfallenden Wartungs- und Instandsetzungskosten die ursprünglichen Kalkulationen der Anlagenbetreiber und der beteiligten Versicherungsunternehmen. Medienberichten zufolge beläuft sich die Schadensquote wegen Nutzungsausfalls mitunter auf ein Vielfaches der Prämieneinnahmen. Führende Versicherer erwägen deshalb einen Rückzug aus dem Windanlagen-Geschäft (Trierischer Volksfreund vom 21. Mai 2003). Als Konsequenz verlangen die Versicherer zunehmend den Austausch von Rotor-, Getriebe- oder Generatorteilen, was – im Vergleich zu kalkulierten Aufwendungen von durchschnittlich rund 20 000 Euro – zu Kosten von rund 150 000 Euro pro Anlage führen kann. Steigende Kosten und eine teilweise geringer als erwartet ausfallende Stromproduktion können zur Zahlungsunfähigkeit der Betreiberunternehmen führen. Sofern es sich bei den betreffenden Standorten um verpachtete kommunale Liegenschaften handelt, müssen anfallende Rückbaukosten gegebenenfalls aus den kommunalen Haushalten finanziert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung das eingangs beschriebene Problem bekannt, sind die geschilderten Sachverhalte zutreffend, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Betreiber von Windkraftanlagen an Land, denen Insolvenz droht oder die bereits Zahlungsunfähigkeit erklärt haben, und wenn ja, um wie viele und um konkret welche Anlagen es sich dabei handelt und aus welchen Gründen droht den Betreibern Zahlungsunfähigkeit?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele und welche Kommunen absehbar mit Rückbaukosten für Windenergieanlagen insolventer Betreiber in jeweils welcher Höhe belastet sein werden und wie die damit verbundenen Kosten refinanziert werden?
Wie hoch sind die Entsorgungskosten für Rotorblätter und Fundamente der betreffenden Windenergieanlagen und wer trägt bei Insolvenzfällen in diesem Fall die entstehenden Kosten, ggf. einschließlich einer Sicherung der dauerhaft außer Betrieb befindlichen Anlagen?
Wie ist bei Windenergieanlagen die Entsorgung der aus Glasfaserverbundstoffen hergestellten Rotorblätter geregelt und wer übernimmt bei Insolvenzfällen die Entsorgungskosten?
Ist eine Wiederverwertung dieses Materials möglich, und wenn ja, mit welchen Kosten ist die Wiederverwertung verbunden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion darüber, in den Landesbauordnungen Regelungen für den Rückbau von Windkraftanlagen an Land zu treffen und durch privatrechtliche Verträge mit den Anlagenbetreibern abzusichern, und welche Konsequenzen würden entsprechende Regelungen für die betriebswirtschaftliche Rentabilität der betreffenden Windkraftanlagen haben?
Wie bewertet die Bundesregierung das eingangs beschriebene Problem mit Blick auf die Windkraftnutzung auf hoher See, wo die Materialbeanspruchung der Anlagen noch wesentlich höher als an Land ausfallen dürfte?