Einführung von mobilen Taschenparkuhren
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Gisela Piltz, Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Eberhard Otto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Otto Fricke, Rainer Funke, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Jahr 2002 ein Forschungsvorhaben „Alternative Methoden zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung der Parkgebühren“ initiiert, das im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von der Technischen Universität Darmstadt durchgeführt wurde. Ziel dieser Initiative war es, Klarheit über einer längerfristig tragfähige Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung und den daraus folgenden rechtlichen Änderungsbedarf zu erbringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist das Forschungsvorhaben der TU Darmstadt zu „Alternativen Methoden zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung der Parkgebühren“ inzwischen abgeschlossen?
Wenn ja, welches sind die wesentlichen Ergebnisse? Wenn nein, wann ist die Vorlage der Ergebnisse zu erwarten?
Welche Überlegungen werden aktuell im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) angestellt hinsichtlich einer Zulassung neuer technischer Instrumente zur Gebührenerfassung in der Parkraumbewirtschaftung?
Welche Aktivitäten zum Thema Parkraumbewirtschaftung gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Bundesländern?
Wann ist eine Überprüfung der Vorschriften zur Parkraumbewirtschaftung zuletzt Gegenstand des „Bund-Länder-Fachausschusses“ im Straßenverkehr gewesen? Was waren die wesentlichen Ergebnisse?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Eignung von „mobilen Taschenparkuhren“ etwa des Typs „PARK-O-PIN“ für die kommunale Parkraumbewirtschaftung?
Sieht sich das BMVBW derzeit in der Lage, für Kommunen, die mit „mobilen Taschenparkuhren“ Praxistests durchführen wollen, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen? Wenn nein, aus welchen Gründen?
Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung, alternative Systeme zur Gebührenerhebung bei der kommunalen Parkraumbewirtschaftung nicht zuzulassen?
Kommt nach Einschätzung der Bundesregierung unter europarechtlichen Gesichtspunkten dem Umstand Bedeutung zu, dass verschiedene Verfahrensweisen der elektronischen Abrechnung bei der Parkraumbewirtschaftung in diversen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich zugelassen sind und praktisch angewendet werden?
Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung ggf. darin, die technischen Instrumente der Parkraumbewirtschaftung bundeseinheitlich vorzuschreiben, statt sie in die Disposition der Kommunen zu geben?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung „mobile Taschenparkuhren“ des Typs „PARK-O-PIN“ für nicht universell und diskriminierungsfrei einsetzbar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anschaffung eines solchen mobilen Gerätes auf freiwilliger Basis erfolgen würde und lediglich zusätzlich zum bisherigen System der Parkscheinautomaten angeboten würde, ohne dabei für die Kommunen Kosten zu verursachen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die Möglichkeit zur minutengenauen Abrechnung von Parkgebühren einzuführen?