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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Konkrete Pläne und Zeithorizont für die Beschlüsse der Bundesregierung vom 12. Mai 2004 beim Bürokratieabbau (G-SIG: 15011002)

Projekt Testregionen, Vorschlagsliste zum Bürokratieabbau, Änderung des Ladenschlussgesetzes und Bürokratieentlastungen, schlankes Vergaberecht, Vorschriften im Arbeitsrecht, Vereinfachungen bei der Sozialversicherung, der Umsatzsteueranmeldung, der Körperschaftsteuerveranlagung und bei der Einkommensteuererklärung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

10.06.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/324526. 05. 2004

Konkrete Pläne und Zeithorizont für die Beschlüsse der Bundesregierung vom 12. Mai 2004 beim Bürokratieabbau

der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 21. April 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, im Bundeskabinett 34 Vorschläge zum Abbau von Deregulierung und Entbürokratisierung vorgestellt. Am 12. Mai 2004 hat das Bundeskabinett schließlich 29 Vorschläge verabschiedet. Die vorgesehenen Maßnahmen sind ein kleines Extrakt aus einer Vielzahl von Vorschlägen, die in den drei Testregionen Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe identifiziert wurden. Sie sollen jetzt bundesweit umgesetzt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung die Beschlüsse vom 9. Juli aus dem Jahr 2003 im Wesentlichen noch nicht umgesetzt hat, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert dieser neue Beschluss des Bundeskabinetts hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Trifft es zu, dass sich der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, auf einen „langen Kampf“ gegen überflüssige Paragraphen eingestellt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ) vom 13. Mai 2004)? Bis wann sollen die jetzt beschlossenen Maßnahmen konkret umgesetzt sein?

2

Ist das Projekt Testregionen mit der oben genannten Kabinettsentscheidung vom 13. Mai 2004 abgeschlossen, nachdem die verabschiedeten Maßnahmen in den drei Testregionen Bremen, Westmecklenburg und Ostwestfalen-Lippe entwickelt worden sind?

3

Wenn nein, wie wird mit den drei oben genannten Testregionen weiter verfahren?

4

Wie sieht die Begleitung des Projekts Testregionen durch die Bertelsmann-Stiftung als auch durch die Unternehmensberatung Roland Berger (Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 6. November 2003) konkret aus und welche Kosten sind dadurch bereits entstanden bzw. werden noch entstehen?

5

Wie viele Vorschläge wurden durch die drei Testregionen insgesamt unterbreitet? Wie wurden am Ende die 29 Maßnahmen identifiziert?

6

Wie stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die drei Testregionen dazu, dass von den angeblich weit über 1 000 Vorschlägen nur 29 Maßnahmen umgesetzt werden? Was passiert mit den restlichen Vorschlägen aus den Testregionen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aufforderung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, an die Testregionen, weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen?

8

Glaubt die Bundesregierung, dass dieses Vorgehen der aufwendigen Einrichtung von Testregionen effizient ist und für die an der Erarbeitung Beteiligten zufriedenstellend sein kann, wenn anschließend die Vorschläge nur in geringfügigem Umfang übernommen werden?

9

Ist es vorgesehen, die anderen Vorschläge der Testregionen, die sich nicht im Kabinettsbeschluss vom 12. Mai 2004 befinden, durch Testläufe in den Testregionen zu erproben, und wenn nein, wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Testregionen diese Tatsache?

10

Trifft es zu, dass neue, weitere Testregionen eingerichtet werden sollen, um weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau zu erarbeiten?

11

Wenn ja, wann und wie sollen weitere Testregionen ausgewählt werden?

12

Stimmt es, dass sich fünf Dutzend weitere Städte und Regionen für die nächste Runde als Testgebiet beworben haben (FAZ vom 13. Mai 2004)? Gab es Bewerbungsrichtlinien oder handelt es sich um Initiativbewerbungen?

13

Wenn tatsächlich weitere Testregionen ausgewählt werden sollen, ist dann eine formale Ausschreibung geplant, und wenn ja, wann soll sie erfolgen?

14

Was erwartet die Bundesregierung von weiteren Testregionen?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls weitere neue Vorschläge aus neuen Testregionen direkt bundesweit umzusetzen oder will sie die ursprüngliche Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, Modellregionen einzurichten, doch noch aufgreifen?

16

Welche Gründe liegen vor, dass die am 12. Mai 2004 im Bundeskabinett verabschiedete Maßnahmenliste nicht mit den Vorschlägen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, vom 21. April 2004 übereinstimmt?

17

In welchem Zusammenhang stehen die am 12. Mai 2004 beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau mit den 54 im Sommer letzten Jahres angekündigten Maßnahmen im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau?

18

Bis wann sollen diese 54 Maßnahmen insgesamt umgesetzt sein?

19

Da seit Oktober 2002 sowohl der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, wie auch der Bundesminister des Innern, Otto Schily, Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreiteten, wie ist die Zuständigkeit im Bundeskabinett diesbezüglich verteilt? Gibt es eine Federführung, und wenn ja, wo liegt sie?

20

Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern ebenfalls einen eigenen Plan zum Bürokratieabbau vorlegen will (Süddeutsche Zeitung vom 13. Mai 2004)?

21

Wenn ja, wie sehen diese aus, wann werden sie der Öffentlichkeit vorgestellt und wie werden diese Pläne mit den Plänen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, koordiniert?

22

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Bürokratienentlastung (zeitliche und finanzielle Entlastung der Betriebe) sein, wenn alle 29 Vorschläge wirklich umgesetzt werden?

23

Aus welchem Grunde will die Bundesregierung ausschließlich prozedurale Vorschläge zum Bürokratieabbau umsetzen, jedoch keinerlei rechtsmaterielle Vorhaben?

24

Wie bewertet das Bundeskabinett insgesamt die beschlossene Liste mit Blick auf die Gesamtaufgabe Bürokratieabbau?

25

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit diesen Vorschlägen die vom Institut für Mittelstandsforschung herausgearbeiteten Schwerpunktbereiche, in denen Bürokratie entsteht, abgedeckt sind, und wenn ja, wie begründet sie dies?

26

Von welchen der beschlossenen Einzelmaßnahmen verspricht sich die Bundesregierung die größten Entbürokratisierungseffekte?

27

Welche Bürokratieentlastungen verspricht sich die Bundesregierung von der Änderung des Ladenschlussgesetzes?

28

Welche neuen Erkenntnisse haben den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, bewogen, nach der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr am 21. April 2004 (FAZ vom 22. April 2004) eine neue Initiative zur Änderung des Ladenschlussgesetzes anzukündigen? Warum heißt es drei Wochen später, dass die Bundesregierung mit einer Gesetzesvorlage bis zur Vorlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts warten will?

29

Bis wann plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Änderung des Ladenschlussgesetzes vorzulegen?

30

Was hält die Bundesregierung davon, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung dem „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes“ der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 15/2976) zuzustimmen?

31

Sind nach Auffassung der Bundesregierung neben dem Kriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ weitere Vergabekriterien mit einem schlanken Vergaberecht vereinbar?

32

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im neuen Vergaberecht neben dem „wirtschaftlichsten Angebot“ weitere Kriterien für die Vergabeentscheidung aufgenommen werden?

33

Wenn nein, welche zusätzlichen Kriterien plant die Bundesregierung in das Vergaberecht zukünftig aufzunehmen?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung einen neuen Entwurf für eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung vorzulegen, der dem Anliegen des Bundesrates, insbesondere nicht über eine 1:1-Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie hinauszugehen, Rechnung trägt?

35

Wenn ja, in welchen Punkten wird der Entwurf mit dem Ziel des Bürokratieabbaus Änderungen gegenüber dem Verordnungsentwurf vom 2. September 2003 vorsehen?

36

Welchen konkreten Zeitablauf zur Umsetzung sieht die Bundesregierung vor?

37

In wie vielen Gesetzen im Bereich des Arbeitsrechts befinden sich von Arbeitgebern zu beachtende Aushangvorschriften und um wie viele auszuhängende Vorschriften handelt es sich?

38

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die es den Unternehmen erleichtern, einen Überblick über die auszuhängenden Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts zu erhalten?

39

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den Unternehmen zu ermöglichen, die Vorschriften anstatt über einen Aushang in elektronischer Form im Unternehmen zugänglich zu machen?

40

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?

41

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren über die bereits im Justizmodernisierungsgesetz genannten Maßnahmen hinaus?

42

Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen, die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen generell aufzuheben?

43

Hält die Bundesregierung die generelle Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Drittwidersprüchen mit der Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für vereinbar?

44

Erfassen die Pläne zur Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Drittwidersprüchen auch die sog. Konkurrentenfälle (wirtschaftsrechtlicher oder beamtenrechtlicher Konkurrentenschutz)?

45

Gedenkt die Bundesregierung ein bundeseinheitliches kassenartenübergreifendes Beitragseinzugs- und Beitragsmeldeverfahren für die Sozialversicherung über zentrale Inkassostellen einzuführen?

46

Wenn ja, wann ist mit der notwendigen gesetzlichen Umsetzung zu rechnen und wie soll das in den Grundstrukturen geregelt werden?

47

Welche Einsparungen sind hiermit nach Abzug notwendiger Investitionskosten nach Ansicht der Bundesregierung verbunden?

48

Inwiefern glaubt die Bundesregierung, bürokratische Regelungen hierdurch vereinfachen zu können?

49

Wie steht die Bundesregierung zu einer generellen Istversteuerung bei der Umsatzsteueranmeldung? Wird sich die Bundesregierung für eine eventuell notwendige Änderung des EU-Rechts einsetzen, um die Istversteuerung zu ermöglichen?

50

Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Vereinfachung der Veranlagung zur Körperschaftssteuer? In welchem Zeitraum sollen diese Vorstellungen umgesetzt werden?

51

Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung? Betrifft dies auch Vereinfachungen bei der elektronischen Steuererklärung? Welche Gründe liegen nach Meinung der Bundesregierung vor, dass die elektronische Steuererklärung kaum wahrgenommen wird?

52

Welche konkreten Pläne zur Vereinfachung der Buchführung und Betriebsprüfung hat die Bundesregierung?

Berlin, den 26. Mai 2004

Birgit Homburger Gudrun Kopp Rainer Brüderle Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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