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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Flugsicherheit und Fluglärm des Flughafens Zürich-Kloten und der Anflüge über Süddeutschland (G-SIG: 15010487)

Einhaltung von Regelungen zu Anflugzeiten, Warteverfahren, Mindestflughöhen u. a., Fluglärmbelästigung und Sicherheit in Süddeutschland, Verlegung des Warteraums Rilax in die Schweiz, Gespräche mit der Schweiz, Konsequenzen aus dem NLR-Gutachten, Haftungsansprüche

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

07.10.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/155719. 09. 2003

Flugsicherheit und Fluglärm des Flughafens Zürich-Kloten und der Anflüge über Süddeutschland

der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Jürgen Koppelin, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das niederländische Luftfahrtinstitut National Lucht- und Raumfahrtlaboratorium (NLR) hat im Auftrag der Schweizer Regierung ein Gutachten erstellt, das die Sicherheitslage des Flugverkehrs in der Schweiz insbesondere des Flughafens Zürich-Kloten untersuchen sollte. Durch das Gutachten sind eklatante strukturelle Sicherheitsmängel offen gelegt worden. Darin werden eine Reihe von Flugunglücken und Fast-Unglücken aufgezählt, die sich in den letzten Jahren in Deutschland und der Schweiz ereigneten. Da die Flugsicherung Süddeutschlands zum Teil ebenfalls von der Schweizer Firma Skyguide durchgeführt wird, ist dies auch eine Frage der deutschen Flugsicherheit. So wird Skyguide durch das NLR-Gutachten z. B. eine „Gameboy-Mentalität“ in der Sicherheitskultur vorgeworfen und werden unzureichende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter kritisiert. So ist es in den letzten drei Jahren in der Gefahrenklasse A (hohes Kollisionsrisiko) zu einer Steigerung der Meldungen um 400 % gekommen. Die Anzahl der Flugunfälle in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren ebenfalls deutlich angestiegen. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Abnahme der Flugunfälle ist in der Schweiz hierbei eine gegenläufige Entwicklung festzustellen. Des Weiteren stieg die Belastung der deutschen Bevölkerung in der betroffenen Region durch den Fluglärm in den letzten Jahren an. Hierzu haben neben einer allgemeinen Zunahme der Flüge von und nach Zürich-Kloten vor allem die Verlagerung der Anflüge auf die Nordrouten und die Verschiebung der Warteräume in deutsches Hoheitsgebiet beigetragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Inwieweit werden die in der 213. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung vom 4. April 2003 festgelegten Anflugzeiten auf den Flughafen Zürich, die entsprechenden Warteverfahren, die festgesetzten Mindestflughöhen und die Regelungen zu Abflügen von Pisten 32 und 34 nach Norden über deutsches Hoheitsgebiet nach Kenntnis der Bundesregierung eingehalten?

2

Wie viele Flüge wurden innerhalb der in der Verordnung geregelten „Sperrzeiten“ durchgeführt, und welche Ausnahmetatbestände wurden von der schweizerischen Flugsicherung hierbei jeweils geltend gemacht?

3

Wurden die angegebenen Ausnahmetatbestände auf ihre Richtigkeit überprüft?

4

Wenn ja, von wem und mit jeweils welchem Ergebnis?

5

Hält die Bundesregierung nach diesen Erkenntnissen Maßnahmen für erforderlich, um die in der Verordnung festgelegten Sperrzeiten und Ausnahmetatbestände besser durchzusetzen, und wenn ja, welche?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung den so genannten „gekröpften“ Nordanflug hinsichtlich der Fluglärmbelastung für die Bewohner des betroffenen süddeutschen Gebiets?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit beim „gekröpften“ Nordanflug generell und im Hinblick auf die vier Kernkraftwerke, die hierbei überflogen werden?

8

Hält die Bundesregierung diese Anflüge mit den Sicherheitsempfehlungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) für die internationale Luftfahrt für vereinbar, und wenn ja, wie begründet sie diese Ansicht?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Schweiz in Zukunft eine Qualitätsüberwachung und Qualitätssicherung der schweizerischen Luftverkehrsaufsicht gewährleisten will?

10

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass zukünftig die Luftverkehrssicherheit über Süddeutschland gewährleistet wird?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, den Warteraum Rilax dauerhaft in die Schweiz zu verlegen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die schweizer Seite diese Verlagerung dauerhaft beabsichtigt?

13

Wurde mit der Schweiz die Frage erörtert, wie zukünftig die personelle Ausstattung mit Fluglotsen ausreichend gewährleistet werden soll?

14

Inwieweit wurden die obigen Fragen des Fluglärms und der Flugsicherheit in Bezug auf den Flughafen Zürich-Kloten in aktuellen Gesprächen mit der Schweiz thematisiert?

15

Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seinem Besuch in der Schweiz und den Gesprächen mit der Schweizer Regierung am 19. September 2003 diese für die süddeutsche Region zentralen Fragen thematisiert?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem NLR-Gutachten für die Übertragung der Luftverkehrsaufsicht über Süddeutschland?

17

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem NLR-Gutachten für die deutsche Flugsicherung?

18

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Haftungsansprüche infolge von Fehlern der schweizerischen Flugsicherung nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden können?

Berlin, den 19. September 2003

Birgit Homburger Horst Friedrich (Bayreuth) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Jürgen Koppelin Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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