Die praktische Umsetzung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 16/4138) am 24. Mai 2007 die Gesetzänderungen zur Aufnahme digitaler Fingerabdruckdaten in die elektronischen Reisepässe beschlossen. Ab 1. November 2007 sollen die Abdrücke beider Zeigefinger in den Reisepässen elektronisch erfasst werden.
Die Bundesdruckerei ist beauftragt, die Einführung der Reisepässe zu organisieren und eine termingerechte Einrichtung der benötigten Technik sicherzustellen. Hierzu wurde im April 2006 die Anschaffung von 22 000 Fingerabdruckscannern ausgeschrieben. Die Geräte zur Erfassung der biometrischen Daten der beiden Zeigefinger sollen in mehr als 5 500 Behörden in Deutschland installiert werden. Die erfassten biometrischen Daten der beiden Zeigefinger sollen sodann auf die RFID-Chips in den Reisepässen implementiert werden.
Das Bundesministerium des Innern setzt den kommunalen Verwaltungskostenanteil auf 14,37 Euro pro Pass fest. Ein vom Deutschen Städte- und Gemeindetag in Auftrag gegebenes Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Gemeinschaftsmanagement (KGST) kommt zu dem Ergebnis, dass für die neuen elektronischen Pässe ohne die zusätzlichen Fingerabdrücke ein kommunaler Verwaltungskostenanteil von 23,86 Euro kostendeckend wäre. Der kommunale Verwaltungskostenanteil ist danach generell schon aktuell nicht kostendeckend.
Mit Einführung der Abnahme der Fingerabdruckdaten wird sich die Deckungslücke verstärken.
Der Oberbürgermeister von Passau errechnete auf der Grundlage der vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen veröffentlichten Zahlen zu den Personalvollkosten, dass für einen Reisepass für Personen über 26 Jahren bei einer Passgebühr von 59 Euro bisher 54,29 und bei Einführung der Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässe 59,97 Euro an Kosten für die Stadtverwaltung entstünden. Bei Reisepässen für Personen unter 26 Jahren beträgt die Passgebühr 37,50 Euro, die bisherigen Kosten 46,99 Euro und die zukünftigen Kosten 52,66 Euro. Der so genannte Expresspass für Personen über 26 Jahren wird gegen eine Gebühr von 91 Euro ausgestellt bei bisherigen Kosten von 81,96 Euro und zukünftigen Kosten von 87,64 Euro, bei Personen unter 26 Jahren für 69,50 Euro bei bisherigen Kosten von 74,66 Euro und zukünftigen Kosten von 80,33 Euro. Bei den zusätzlichen Kosten für die Aufnahme der Fingerabdrücke handelt es sich nach Auskunft der Stadt Landshut, die an einem bundesweiten Pilottest teilnimmt, ausschließlich um Kosten, die durch rund 10 Minuten längere Bearbeitungszeiten bei der Passantragstellung verursacht sind. Längere Bearbeitungszeiten aufgrund eines zusätzlichen Informationsbedürfnisses der Bürger sind dabei nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Ausstellung der Reisepässe werden danach nicht mehr wie bisher zu ca. 100 Prozent, sondern zukünftig nur noch zu 92 Prozent durch die Passgebühren gedeckt. Die Oberbürgermeisterin von Mülheim an der Ruhr geht von einer Unterdeckung von durchschnittlich 9,49 Euro pro ausgestelltem Reisepass aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wann genau hat die qualitative Bewertung der verschiedenen zur Auswahl stehenden Fingerprintscanner stattgefunden?
Von wem wurde die Evaluation durchgeführt, welche Empfehlungen hinsichtlich der zu beschaffenden 22 000 Geräte wurde an die Bundesdruckerei abgegeben und welche Verbindlichkeit hatten diese Ergebnisse hinsichtlich der Umsetzung des im Rahmenvertrag mit dem Bundesministerium des Innern definierten Auftrags?
Wann und in welcher Form hat sich die Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation und die Fortschritte bei der Umsetzung des erteilten Auftrags informieren lassen?
In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung die Fortschritte bei der Erfüllung des mit der Bundesdruckerei geschlossenen Rahmenvertrages zur Einführung des e-Passes in Deutschland?
Wie viele Geräte und von welchen Herstellern wurden bis dato von der Bundesdruckerei bestellt?
Wurden auch Geräte bestellt, die in der ursprünglich von der Bundesdruckerei durchgeführten Evaluation nicht zu den empfohlenen Geräten gehörten?
Falls ja, was waren die Gründe für die nachträgliche Einbeziehung dieser Geräte?
Wie viele Geräte wurden von der Bundesdruckerei bislang in Auftrag gegeben?
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der Einführung der Fingerabdruckscanner aus?
Zu welchem Zeitpunkt werden sämtliche Fingerabdruckscanner bestellt und alle Passbehörden mit diesen Geräten ausgestattet sein?
Werden zum 1. November 2007 sämtliche 22 000 Fingerabdruckscanner den Passbehörden installiert sein?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sichergestellt wird, dass am 1. November 2007 sämtliche Mitarbeiter der Passbehörden in der Lage sind, mit den Geräten und der Software zur Aufnahme der Fingerabdruckdaten umzugehen, und wie will die Bundesregierung dabei Unterstützung leisten?
Trifft es zu, dass gegen den Geschäftsführer eines der von der Bundesdruckerei beauftragten Unternehmen ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Korruption anhängig ist?
Falls ja, war der Bundesregierung dieser Sachverhalt bei Vergabe des Auftrags durch die Bundesdruckerei bekannt und sieht die Bundesregierung gegenüber der Bundesdruckerei oder im Übrigen Handlungsbedarf, um zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Vereinigten Staaten von Amerika planen, ab dem 31. Dezember 2007 an allen Botschaften von der derzeitigen Praxis abzurücken und anstelle der Abdrücke der beiden Zeigefinger künftig bei der Beantragung eines Visums zur Einreise in die USA die elektronischen Abdrücke aller zehn Finger prüfen zu wollen?
Sieht die Bundesregierung die bei der Entscheidung zur Aufnahme der Fingerabdruckdaten in die Reisepässen maßgebliche Zielsetzung der Gewährleistung der Visafreiheit für die Bundesbürger bei der Einreise in die USA durch die Umstellung der amerikanischen Visa-Einreiseanforderungen von den Daten der beiden Zeigefinger auf die Daten aller zehn Finger bei Veränderungen der aktuellen amerikanischen Vorschriften mittel- und langfristig in Gefahr?
Inwieweit erwägt die Bundesregierung die Aufnahme der Fingerabdruckdaten aller zehn Finger in die Reisepässe zum einen generell und zum anderen, um die Visafreiheit für USA-Reisen der Bundesbürger zukünftig zu gewährleisten und wie würde die Bundesregierung einem derartigen Begehren der US-Regierung gegenüberstehen?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der testweisen Aufnahme der Fingerabdruckdaten, die in verschiedenen Städten durchgeführt wurden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den von den kommunalen Haushalten zu tragenden Mehraufwand für die Implementierung der Fingerabdrücke gegenüber der aktuellen Situation ein?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Berechnungen des Oberbürgermeisters von Passau, wonach die Kosten für die Erstellung der Reisepässe bei Einführung der Abnahme der Fingerabdruckdaten nur zu 92 Prozent von den Passgebühren gedeckt sind?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, bei den Passgebühren für den „Expresspass“ für Personen über 26 Jahren eine Gebühr zu verlangen, welche die Erstellungskosten übersteigt, während im Übrigen alle Passgebühren unter den Erstellungsgebühren liegen?
Inwieweit sollen zukünftig die durch die Implementierung der Fingerabdruckdaten entstehenden zusätzlichen Belastungen der kommunalen Haushalte vom Bund ausgeglichen werden?
Für welchen Zeitpunkt plant die Bundesregierung eine Evaluation der tatsächlichen Kosten für die Kommunen und der Datensicherheit für die Bürger nach Einführung der Abnahme der Fingerabdruckdaten?