Hochwasserschutz am Oberrhein nach dem Integrierten Rheinprogramm des Landes Baden-Württemberg
der Abgeordneten Birgit Homburger, Sibylle Laurischk, Ernst Burgbacher, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Deutschland und Frankreich haben mit der Vereinbarung vom 6. Dezember 1982 zur Änderung und Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1975 zum Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/ Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg beschlossen, den vor dem Oberrheinausbau durch Staustufen vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen (vgl. Artikel 7 der Vereinbarung vom 6. Dezember 1982).
Auf baden-württembergischen Gebiet soll dies nach dem Integrierten Rheinprogramm (IRP) des Landes Baden-Württemberg erfolgen, dem die Landesregierung am 29. Januar 1996 zugestimmt hat. Der Bund finanziert 41,5 % der Kosten des IRP. Er hat – ebenso wie die französische Republik – dem IRP zugestimmt.
Die entsprechenden Planungen des Landes Baden-Württemberg (z. B. in den Bereichen Elz, Breisach/Burkheim, Wyhl/Weisweil) werfen Fragen nach ökologischen und ökonomischen Folgen des geplanten Hochwasserschutzes auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
War bzw. ist die Bundesregierung an den Arbeiten zum bzw. am IRP beteiligt, und wenn ja, mit welchen Ministerien und in welcher Weise gestaltet sich die Zusammenarbeit (z. B. vorbereitende und regelmäßig tagende begleitende Arbeitsgruppen/Anhörungen)?
Existieren zum IRP Stellungnahmen von Fachbehörden des Bundes, z. B. des Bundesamtes für Naturschutz, und wenn ja, wie wird das IRP oder werden Teile davon bewertet?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den jeweiligen geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wie z. B. Staustufenausbau, Polderbau und so genannten ökologischen Flutungen insbesondere auf – die Flora und Fauna (z. B. drohende Schnakenplagen),
– die Grundwasserstände, insbesondere im Hinblick auf drohende Gebäudeschäden,
– die Trinkwassergewinnung,
– die (Nah-)Erholungsgebiete, Freizeit- und Sportstätten sowie den Tourismus,
– den Ackerbau und die Forstwirtschaft,
– den Kiesabbau?
Wie bewertet die Bundesregierung die erwarteten Auswirkungen jeweils?
Sind der Bundesregierung Alternativen zu den geplanten Maßnahmen des IRP bekannt (z. B. Entschlammung des Altrheinarms für größeren Wasserdurchfluss), und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen und wie bewertet sie diese im Hinblick auf Ökologie und Wirtschaftlichkeit?
Sieht die Bundesregierung Probleme im Hinblick auf ggf. erforderliche rechtzeitige Evakuierungsmaßnahmen bei Dammbrüchen, wenn der Polder „Elzmündung“ gebaut würde?
Trifft es zu, dass der Polder „Elzmündung“ der kleinste Polder entlang des Oberrheins wäre, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dessen Bau verglichen mit Alternativen im Hinblick auf einen möglichst wirtschaftlichen Hochwasserschutz?