Gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen in Europa
der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist eine notwendige Voraussetzung für das Zusammenwachsen der Bildungssysteme. Schüler und angehende Studenten sollen ihre Bildungschancen europaweit wahrnehmen können. In der Praxis aber wird immer wieder von Hemmnissen berichtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Anerkennung der deutschen Hochschulreifezeugnisse in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
1. Inwieweit berechtigt eine in Deutschland erworbene Allgemeine Hochschulreife zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen anderer EU-Mitgliedstaaten?
2. Wird eine in Deutschland nachgewiesene fachgebundene Hochschulreife als Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt?
3. Können Deutsche mit einer Fachhochschulreife innerhalb der EU an Hochschulen studieren?
4. Gibt es spezifische Einschränkungen in einzelnen Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche sind das?
5. Gibt es hochschulspezifische Einschränkungen, und wenn ja, welche sind das?
6. An welche Anlaufstelle in Deutschland kann sich ein junger Mensch wenden, der den Wunsch hat, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Studium aufzunehmen, um sich über in Frage kommende Hochschulen, Studiengänge, Anerkennungsvorschriften und mögliche Einschränkungen zu informieren?
II. Anerkennung des deutschen Realschulabschlusses in Mitgliedstaaten der Europäischen Union
7. Inwieweit berechtigt ein in Deutschland erworbener Realschulabschluss zum Besuch weiterführender Bildungseinrichtungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten?
8. Gibt es spezifische Einschränkungen in einzelnen Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche sind das?
9. An welche Anlaufstelle in Deutschland kann sich ein Realschulabsolvent wenden, der den Wunsch hat, in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union seine Ausbildung an einer weiterführenden Bildungseinrichtung fortzusetzen, um sich über Schultypen, Anerkennungsvorschriften und mögliche Einschränkungen zu informieren?
III. Anerkennung deutscher Schulabschlüsse in den Staaten, die der EU 2004 beitreten werden
10. Wie sind die unter I. und II. gestellten Fragen im Hinblick auf die Anerkennung deutscher Schulabschlüsse in den 10 Staaten, die der EU im Jahr 2004 beitreten werden, zu beantworten?
11. Inwieweit weichen dort vorhandene Einschränkungen von den Verhältnissen in der bestehenden EU ab?
12. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass derartige besondere Einschränkungen mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU entfallen?
IV. Anerkennung von in den EU-Mitgliedstaaten bzw. in den Beitrittstaaten erworbenen Schulabschlüssen in Deutschland
13. Wie sind die unter I. und II. gestellten Fragen im Hinblick auf die Anerkennung von Schulabschlüssen aus EU-Mitglied- und Beitrittstaaten in Deutschland zu beantworten?
Fragen13
Inwieweit berechtigt eine in Deutschland erworbene Allgemeine Hochschulreife zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen anderer EU-Mitgliedstaaten?
Wird eine in Deutschland nachgewiesene fachgebundene Hochschulreife als Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt?
Können Deutsche mit einer Fachhochschulreife innerhalb der EU an Hochschulen studieren?
Gibt es spezifische Einschränkungen in einzelnen Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche sind das?
Gibt es hochschulspezifische Einschränkungen, und wenn ja, welche sind das?
An welche Anlaufstelle in Deutschland kann sich ein junger Mensch wenden, der den Wunsch hat, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Studium aufzunehmen, um sich über in Frage kommende Hochschulen, Studiengänge, Anerkennungsvorschriften und mögliche Einschränkungen zu informieren?
Inwieweit berechtigt ein in Deutschland erworbener Realschulabschluss zum Besuch weiterführender Bildungseinrichtungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten?
Gibt es spezifische Einschränkungen in einzelnen Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche sind das?
An welche Anlaufstelle in Deutschland kann sich ein Realschulabsolvent wenden, der den Wunsch hat, in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union seine Ausbildung an einer weiterführenden Bildungseinrichtung fortzusetzen, um sich über Schultypen, Anerkennungsvorschriften und mögliche Einschränkungen zu informieren?
Wie sind die unter I. und II. gestellten Fragen im Hinblick auf die Anerkennung deutscher Schulabschlüsse in den 10 Staaten, die der EU im Jahr 2004 beitreten werden, zu beantworten?
Inwieweit weichen dort vorhandene Einschränkungen von den Verhältnissen in der bestehenden EU ab?
Auf welche Weise wird sichergestellt, dass derartige besondere Einschränkungen mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU entfallen?
Wie sind die unter I. und II. gestellten Fragen im Hinblick auf die Anerkennung von Schulabschlüssen aus EU-Mitglied- und Beitrittstaaten in Deutschland zu beantworten?