Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland
der Abgeordneten Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der 14. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Antrag „Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/7177) angenommen.
In seiner Eröffnungsrede zum Kongress sowie den Messen WASSER BERLIN und GAS BERLIN 2003 am 6. April 2003 erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, laut Redemanuskript, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wirtschaft eine „Modernisierungsstrategie für eine ,Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland‘ “ entwerfen wolle.
In seiner Rede skizzierte er einzelne Elemente, die die Strategie enthalten werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Inwieweit sind die vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, skizzierten Elemente der „Modernisierungsstrategie“ innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
Welche Aufgaben können nach Einschätzung der Bundesregierung durch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und durch öffentlich- und privatrechtliche Kooperationen besser wahrgenommen werden, und welche Kosteneinsparpotentiale erwartet die Bundesregierung hierdurch im Einzelnen?
Bedeutet die geplante Einführung eines möglichst flächendeckenden und transparenten Systems von Kennziffern, mit dem die Leistungen der einzelnen Unternehmen miteinander verglichen werden können, dass die Bundesregierung ein verpflichtendes Benchmarking plant, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Innerhalb welchen Zeitrahmens plant die Bundesregierung die steuerliche Gleichbehandlung der kommunalen Ver- und Entsorger sowie die Gleichbehandlung öffentlich- und privatrechtlicher Organisationsformen?