Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit anlässlich der Abschaltung des Kernkraftwerks Stade
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Jürgen Koppelin, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 14. November 2003 wurde das Kernkraftwerk Stade vom Energieversorgungsunternehmen E.ON Energie AG vom Netz genommen. Die Abschaltung erfolgte, bevor die im so genannten Atomkonsens festgehaltene Reststrommenge produziert worden war. Der Betreiber des Kernkraftwerks Stade, die E.ON Energie AG, hat dafür wirtschaftliche Gründe genannt.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, sich mit Zeitungsanzeigen an die Öffentlichkeit gewandt. Am 14. November 2003 hat er in seiner Funktion als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu einem Empfang aus Anlass der Abschaltung des Kernkraftwerks Stade in das Museum für Gegenwart im Hamburger Bahnhof in Berlin eingeladen. Auf dem Empfang hielt er eine Rede, deren Manuskript auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) veröffentlicht ist.
Hierin heißt es u. a.:
- „In Stade hat es nie die großen, die militanten Demos gegeben wie in Brokdorf oder in Grohnde. Dort wurde Ende der Siebziger Jahre versucht, den Neubau von Atomanlagen zu verhindern. Das ist uns damals an diesen Orten nicht gelungen…“
- „Es schlug die Stunde, des sicherheitsorientierten Vollzugs des Atomgesetzes. ( ) Im zweiten Jahr von Rot-Grün in Niedersachsen stand Stade zum ersten Mal überwiegend still. ( ) Doch kaum regierte die SPD in Niedersachsen allein ( ) war Schluss mit diesen Stillständen. Im ersten Jahr von Schröder-pur stieg die Zeitverfügbarkeit des Reaktors auf den Rekordwert von 100 %.“
- „Und wir sehen uns demnächst in Obrigheim wieder.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wer war Veranstalter des Empfangs am 14. November 2003 im Museum für Gegenwart im Hamburger Bahnhof in Berlin?
Wer ist zu o. a. Empfang eingeladen worden?
Sind auch Vertreter der Bundesregierung, insbesondere auch der für Energiepolitik zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, eingeladen worden, und wenn ja, waren diese anwesend?
Wie hoch sind die Kosten des Empfangs und aus welchem Haushaltstitel sind sie beglichen worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausrichtung des Empfangs vor dem Hintergrund, dass das Kernkraftwerk Stade nicht aufgrund der Entscheidung von Bundesminister Jürgen Trittin, sondern aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen des Betreibers abgeschaltet worden ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, es seien auf dem Empfang insoweit Falschinformationen verbreitet worden?
Wie viele Anzeigen hat das BMU aus Anlass des Abschaltens des Kernkraftwerk Stade geschaltet und in welchen Medien sind diese im Einzelnen erschienen?
Welche Motive und welche Texte wurden abgedruckt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Inhalt der Anzeigen vor dem Hintergrund der Aussagen des Kraftwerksbetreibers, dass das Kernkraftwerk Stade auf jeden Fall auch ohne die Vereinbarung im so genannten Atomkonsens abgeschaltet worden wäre?
Wie beurteilt die Bundesregierung Meinungen, die von Falschinformationen sprechen, die durch die Anzeigen vermittelt werden?
Wie hoch waren die Agenturkosten für die Kampagne und was haben diese Anzeigen einzeln und in Summe gekostet?
Aus welchem Haushaltstitel sind die Anzeigen bezahlt worden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kosten für die Anzeigen und die Kosten für den Empfang vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage, auch unter dem Gesichtspunkt der von der EU-Kommission zu erwartenden rigorosen Sparauflagen für die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kampagne des BMU anlässlich der Abschaltung des Kernkraftwerks Stade (Anzeigen, Feier inklusive Redebeitrag des Bundesministers Jürgen Trittin laut Manuskript) unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgrundsätze zur Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Betriebskosten der Kernkraftwerke grundsätzlich unabhängig von deren Kraftwerkskapazität sind, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Rentabilität der einzelnen Kraftwerke, z. B. im Vergleich zwischen dem Kernkraftwerk Stade und dem Kernkraftwerk Brokdorf, insbesondere teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Kernkraftwerk Stade im Unterschied zum Kernkraftwerk Brokdorf vergleichsweise wenig rentabel ist?
Trifft es zu, dass im so genannten Atomkonsens für das Kernkraftwerk Stade eine Reststrommenge von 23,18 TWh (netto) vereinbart wurde und dass diese Reststrommenge zum Zeitpunkt des Abschaltens des Kernkraftwerk Stade noch nicht produziert worden war, mithin das Kernkraftwerk Stade hätte länger betrieben werden dürfen?
Trifft es zu, dass die noch nicht produzierte Reststrommenge des Kernkraftwerks Stade auf andere Kernkraftwerke übertragen wurde und deren Restlaufzeit demzufolge verlängert wurde?
Trifft es zu, dass auch auf das Kernkraftwerk Obrigheim Reststrommengen anderer Kernkraftwerke übertragen werden können?
Trifft es zu, dass das Kernkraftwerk Obrigheim im Falle einer entsprechenden Übertragung von Reststrommengen länger betrieben werden dürfte, als das bislang aufgrund der im so genannten Atomkonsens vereinbarten Reststrommenge von 8,7 TWh (netto) und der mit Zustimmung des BMU erfolgten Strommengenübertragung vom Kernkraftwerk Philippsburg 1 zulässig wäre, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den in unserer Vorbemerkung zuletzt zitierten Satz?
Wie bewertet die Bundesregierung die eingangs zitierte Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, die „militanten Demos“ betreffend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass man diesen Passus so verstehen kann, dass Bundesminister Jürgen Trittin bedauert, den Neubau von Kernkraftwerken mit militanten Mitteln nicht verhindert zu haben, und mithin militante Aktionen als politisches Mittel gutheißt?
Wenn ja, hält sie diese Aussage eines Bundesministers für akzeptabel?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung diesen Passus verstanden wissen?
Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Aussage von Bundesminister Trittin über den so genannten „sicherheitsorientierten Vollzug des Atomgesetzes“ durch die jeweils von verschiedenen Parteien getragenen niedersächsischen Landesregierungen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Aussage so zu verstehen ist, dass das Atomgesetz vor und nach Regierungsbeteiligung der Grünen in Niedersachsen, d. h. auch unter dem damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Bundeskanzler Gerhard Schröder, nicht „sicherheitsorientiert“ vollzogen wurde, und wenn ja, wie bewertet sie dies?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung diesen Passus verstanden wissen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausstiegsbeschluss vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ersatzes von Kraftwerkskapazitäten sowie der Einhaltung der Klimaschutzziele?
Wie beurteilt die Bundesregierung den zeitnahen Rückbau der Kernkraftwerke, insbesondere vor dem Hintergrund der Freistellung von Facharbeitskräften in den Energieversorgungsunternehmen und der geringen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten von kerntechnischen Sicherheitskräften in der Bundesrepublik Deutschland?
In welcher Größenordnung muss nach Auffassung der Bundesregierung ein Ersatz und Zubau von Kraftwerkskapazitäten erfolgen unter der jeweiligen Prämisse eines konstanten Energiebedarfes und eines um jeweils 5 %, 10 % und 15 % gestiegenen Energiebedarfes in 2020?
Welche Energieträger sollen mit welchem Anteil nach Ansicht der Bundesregierung unter den in Frage 29 erwähnten Prämissen die Basis für einen zukünftigen nachhaltigen Energiemix bilden?