Menschenhandel in Deutschland
der Abgeordneten Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Brisanz des Themas Menschenhandel ist seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit und der Politik bekannt. Zahlreiche nichtstaatliche Organisationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene haben sich den Kampf gegen den Menschenhandel auf die Fahnen geschrieben, und in der Bevölkerung ist ein wachsendes Interesse und eine verstärkte Unterstützung dieser Bemühungen zu verzeichnen. Auch auf staatlicher und zwischenstaatlicher Ebene ist dem Problem des Menschenhandels in unterschiedlicher Form begegnet worden. In der Praxis bleiben dennoch bei der Bekämpfung des Menschenhandels zwei Problemkomplexe:
Während Menschenhandel bisher vorrangig als Handel mit Frauen und Mädchen zum Zwecke der Zwangsprostitution im Ausland angesehen wurde, stellt sich nach den neuesten Entwicklungen immer deutlicher heraus, dass auch andere Formen des Menschenhandels mit großen Zuwachsraten boomen und dabei dem „Seximport“ an Gewaltpotential und persönlichem Leid nicht nachstehen. So befinden sich bereits heute viele Menschen in Deutschland, die nicht zu Prostitutionszwecken, sondern zur Verrichtung anderer Arbeiten als Handlanger oder Haushaltshilfen, als „Klaukinder“ oder als „Katalog-Ehefrauen“ in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust wurden. Die persönliche und zumeist wirtschaftliche Abhängigkeit dieser Menschen von ihren Peinigern ist mit der Situation der Frauen und Mädchen, die aus sexuellen Motiven in die Bundesrepublik Deutschland gelockt oder verschleppt worden sind, durchaus vergleichbar. Dennoch findet das Schicksal dieser Menschen nur selten öffentliche Beachtung. Außerdem sind die rechtlichen Instrumente, die gegen die Täter in solchen Fällen zur Verfügung stehen, weitaus weniger wirksam als bei Taten mit sexuellem Hintergrund.
Auch beim klassischen Bild des Menschenhandels als „Seximport“ von Frauen und Mädchen zeigen sich in der praktischen Umsetzung der Regelungen zur Vorbeugung und Verfolgung solcher Taten noch Lücken. So ist eine Verurteilung der Täter meist nicht oder nur unzureichend möglich, weil die einzigen Beweismittel gegen die Täter – die illegal eingeschleusten Opfer – oft schon vor einer Anklage wieder in ihr Heimatland abgeschoben werden. Außerdem ist es nach wie vor schwer, die notwendige Aussagebereitschaft bei den Opfern zu erreichen, da diese als illegale Einwanderer in Deutschland eher einen Täterals einen Opferstatus innehaben. Schließlich hat sich auch gezeigt, dass die Behörden, allen voran die Polizei, im Umgang mit den Opfern von Menschenhandel oft nur unzureichend über die rechtlichen Möglichkeiten und die Beratungsangebote nichtstaatlicher Organisationen informiert sind. Durch die vorrangige Betrachtung als illegale Einwanderer und den nicht zuletzt daraus resultierenden unzureichenden Opferschutz der Betroffenen ist ein Herankommen an die Hintermänner meistens ausgeschlossen. Außerdem wird dadurch der Druck auf die Opfer noch verschärft, was die Verfolgung der eigentlichen Täter zusätzlich erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zur Problematik der praktischen Anwendung der bestehenden Regelungen beim klassischen Bild des Menschenhandels als „Seximport“
1. Welche rechtliche Stellung haben die Betroffenen nach den heutigen Einwanderungs- und Asylregelungen in Deutschland, wenn sie sich als Opfer von Menschenhandel unfreiwillig in Deutschland aufhalten?
2. Unter welchen Voraussetzungen und insbesondere mit welchen praktischen Erfolgsaussichten besteht für Betroffene des Menschenhandels in Deutschland die Möglichkeit, Asylantrag zu stellen?
3. Welche Möglichkeiten werden derzeit genutzt, den Betroffenen des Menschenhandels einen effektiven Opferschutz bzw. Opferzeugenschutz in Gerichtsverfahren in Deutschland zu gewähren?
4. Welche Pläne der Bundesregierung bestehen derzeit, um den Aufenthalt und Unterhalt von Opferzeugen sowohl finanziell als auch organisatorisch und verwaltungsstrukturell besser gewährleisten zu können?
5. Wie wird insbesondere die „Handreichung für Sozialämter“ (erarbeitet durch die Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel) in den Sozialämtern umgesetzt?
6. Welche Bemühungen zur Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung der Opfer von Menschenhandel (vorgeschlagen von der Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel) sind bisher von der Bundesregierung unternommen worden und mit welchem Ergebnis?
7. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, um die Reintegration der Opfer von Menschenhandel durch Arbeitsaufnahme oder Ausbildung in Deutschland zu verbessern?
8. In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen im Falle des Aufgreifens durch die Polizei oder durch andere Behörden über ihre Rechte und Beratungsmöglichkeiten in Deutschland als Opfer von Menschenhandel informiert?
9. In welcher Form fördert die Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und anderen Behörden mit Fachberatungsstellen für die Opfer von Menschenhandel?
10. Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung unternommen worden, um die weitere Finanzierung und Ausstattung der bestehenden Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel in Deutschland zu gewährleisten?
11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung zurzeit bei der präventiven Verhinderung von Menschenhandel bereits in den Ausgangsländern?
12. Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, in den Ausgangsländern eine Betreuung oder Hilfestellung für dorthin abgeschobene oder ausgewiesene Opfer von Menschenhandel bereitzustellen, um so eine Wiedereinschleusung zu verhindern? Wie sehen diese Bemühungen gegebenenfalls aus?
II. Zur Problematik des Menschenhandels im weiteren Sinn
13. Welche rechtliche Handhabe besteht nach Kenntnis der Bundesregierung gegen gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelnde Personen, die Menschen aus dem Ausland zu anderen Zwecken einschleppen als zur Prostitution? Wie effektiv haben sich diese Regelungen in der Praxis erwiesen?
14. Welche rechtlichen und tatsächlichen Mittel bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Personen, die Menschenhandel im weiteren Sinn betreiben, ohne dabei in Strukturen der organisierten Kriminalität eingebunden zu sein?
15. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem UN-Zusatzprotokoll zur Bekämpfung des Menschenhandels in Bezug auf den Menschenhandel im weiteren Sinne gezogen?
16. Erkennt die Bundesregierung im Menschenhandel eine schwere Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus auch im Lichte ihrer internationalen Verpflichtungen?
17. Wieweit sind die Bemühungen zur Harmonisierung der Strafvorschriften und Ausländerregelungen bezüglich des Menschenhandels in der Europäischen Union in Deutschland bereits umgesetzt worden?
18. Wie wurde oder wird insbesondere der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) mit seiner Forderung, auch die Ausbeutung der Arbeitskraft als „Menschenhandel“ unter Strafe zu stellen, in Deutschland umgesetzt?
Fragen18
Welche rechtliche Stellung haben die Betroffenen nach den heutigen Einwanderungs- und Asylregelungen in Deutschland, wenn sie sich als Opfer von Menschenhandel unfreiwillig in Deutschland aufhalten?
Unter welchen Voraussetzungen und insbesondere mit welchen praktischen Erfolgsaussichten besteht für Betroffene des Menschenhandels in Deutschland die Möglichkeit, Asylantrag zu stellen?
Welche Möglichkeiten werden derzeit genutzt, den Betroffenen des Menschenhandels einen effektiven Opferschutz bzw. Opferzeugenschutz in Gerichtsverfahren in Deutschland zu gewähren?
Welche Pläne der Bundesregierung bestehen derzeit, um den Aufenthalt und Unterhalt von Opferzeugen sowohl finanziell als auch organisatorisch und verwaltungsstrukturell besser gewährleisten zu können?
Wie wird insbesondere die „Handreichung für Sozialämter“ (erarbeitet durch die Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel) in den Sozialämtern umgesetzt?
Welche Bemühungen zur Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung der Opfer von Menschenhandel (vorgeschlagen von der Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel) sind bisher von der Bundesregierung unternommen worden und mit welchem Ergebnis?
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, um die Reintegration der Opfer von Menschenhandel durch Arbeitsaufnahme oder Ausbildung in Deutschland zu verbessern?
In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen im Falle des Aufgreifens durch die Polizei oder durch andere Behörden über ihre Rechte und Beratungsmöglichkeiten in Deutschland als Opfer von Menschenhandel informiert?
In welcher Form fördert die Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und anderen Behörden mit Fachberatungsstellen für die Opfer von Menschenhandel?
Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung unternommen worden, um die weitere Finanzierung und Ausstattung der bestehenden Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel in Deutschland zu gewährleisten?
In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung zurzeit bei der präventiven Verhinderung von Menschenhandel bereits in den Ausgangsländern?
Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, in den Ausgangsländern eine Betreuung oder Hilfestellung für dorthin abgeschobene oder ausgewiesene Opfer von Menschenhandel bereitzustellen, um so eine Wiedereinschleusung zu verhindern?
Wie sehen diese Bemühungen gegebenenfalls aus?
Welche rechtliche Handhabe besteht nach Kenntnis der Bundesregierung gegen gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelnde Personen, die Menschen aus dem Ausland zu anderen Zwecken einschleppen als zur Prostitution?
Wie effektiv haben sich diese Regelungen in der Praxis erwiesen?
Welche rechtlichen und tatsächlichen Mittel bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Personen, die Menschenhandel im weiteren Sinn betreiben, ohne dabei in Strukturen der organisierten Kriminalität eingebunden zu sein?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem UN-Zusatzprotokoll zur Bekämpfung des Menschenhandels in Bezug auf den Menschenhandel im weiteren Sinne gezogen?
Erkennt die Bundesregierung im Menschenhandel eine schwere Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus auch im Lichte ihrer internationalen Verpflichtungen?
Wieweit sind die Bemühungen zur Harmonisierung der Strafvorschriften und Ausländerregelungen bezüglich des Menschenhandels in der Europäischen Union in Deutschland bereits umgesetzt worden?
Wie wurde oder wird insbesondere der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) mit seiner Forderung, auch die Ausbeutung der Arbeitskraft als „Menschenhandel“ unter Strafe zu stellen, in Deutschland umgesetzt?