Haltung der Bundesregierung zur Mitteilung der EU-Kommission „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und Recycling“
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Mitteilung „Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und Recycling“ vom 27. Mai 2003 – Dok. KOM (2003) 301 endg. – greift die EU-Kommission entsprechende Forderungen des 6. EU-Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft auf. Dieses fordert entsprechend der Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung mehrere miteinander zusammenhängende Maßnahmen, um auf Ressourcennutzung beruhende Umwelteinflüsse zu vermindern.
Die Mitteilung ist ein erster Beitrag auf dem Weg zur Entwicklung einer europäischen Strategie für Abfallvermeidung und Recycling. Sie ist der Ausgangspunkt für einen Konsultationsprozess, in dessen Rahmen auch mögliche Zielvorgaben für die Abfallvermeidung und die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Instrumente diskutiert sowie Ansatzpunkte angesprochen werden sollen, wie das Recycling unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte dort gefördert werden kann, wo ein zusätzlicher Nutzen für die Umwelt zu erzielen ist.
Stellungnahmen zu der Mitteilung sollen bis zum 30. November 2003 an die EU-Kommission gesandt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Konsultationsprozesses will die EU-Kommission im Jahr 2004 eine endgültige Strategie für Abfallvermeidung und -recycling vorschlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung die Mitteilung unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips?
Sieht die Bundesregierung in der Mitteilung – die nur von Abfallvermeidung und -recycling, nicht aber von thermischer Verwertung und Abfallbeseitigung spricht – einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Abfallbewirtschaftungsstrategie auf EU-Ebene?
Wenn ja, erachtet die Bundesregierung eine entsprechende europaweite Strategie unter möglichen ökologischen und ökonomischen Implikationen für sinnvoll, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Wenn Frage 2 mit „ja“ beantwortet wird, ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls wann die EU-Kommission entsprechende Mitteilungen zum Bereich der thermischen Verwertung und der Beseitigung von Abfällen veröffentlichen will?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, auf welche Weise, die EU-Kommission die voraussichtlichen Kosten und den absehbaren Vollzugsaufwand der diskutierten Handlungsoptionen berücksichtigen will?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, Abfallvermeidungsziele auf EU-Ebene festzulegen, vor allem im Hinblick auf deren Rechtfertigung und die gegebenenfalls möglichen Instrumente zur Durchsetzung der Zielvorgaben, insbesondere das von der EU-Kommission angesprochene Instrument des Abfallvermeidungsplans?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der Festsetzung mengenmäßiger Abfallvermeidungsziele im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und die Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unter Einbeziehung der Situation in den Beitrittsstaaten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der EU-Kommission, künftig materialbezogene Recyclingziele neben altproduktbezogenen Recyclingzielen zu definieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung der EU-Kommission, ein Gesamt-Recyclingziel auf Gemeinschaftsebene festzulegen und die Abfallströme über einen Zertifikatehandel in die jeweiligen Recyclinganlagen zu leiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zertifikatehandel aus ökologischen und ökonomischen Gründen nur dann akzeptabel wäre, wenn die Umweltstandards für Recyclinganlagen in allen Mitgliedstaaten identisch wären, um „Ökodumping“ zu verhindern und getätigte Investitionen in hochwertige Recyclinganlagen nicht zu entwerten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Regelungen angesichts bereits heute bestehender immenser Unterschiede der Abfallwirtschaftssituation in den Mitgliedstaaten und auch im Hinblick auf die Beitrittsstaaten auf absehbare Zeit vergleichsweise unwahrscheinlich sind?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf europäischer Ebene auf gleiche, verbindliche Standards im Bereich der umweltverträglichen Abfallentsorgung (Verwertung und Beseitigung) hinzuwirken, und inwiefern hat sich die Bundesregierung auf den einheitlichen Vollzug der Vorgaben eingesetzt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs, deren Auswirkungen auf das Abfallrecht kontrovers diskutiert werden (v. a. Rechtssachen C-458/00 und C-228/00), auf europäischer Ebene ergriffen, um auf eine Präzisierung des Abfallrechts (z. B. Abfallbegriff, Abgrenzung der Abfallverwertung von der Abfallbeseitigung) hinzuwirken?